PPWR gilt: Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 allgemein anwendbar
Die EU-Verpackungsverordnung ist seit dem 12. August 2026 allgemein anwendbar – mit Stoffbeschränkungen, Erzeugerpflichten und Marktplatzverantwortung.
Seit dem 12. August 2026 ist die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – die PPWR – allgemein anwendbar. Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und löst die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ohne nationales Umsetzungsgesetz.
Was seitdem gilt
Verpackung wird regulatorisch wie ein Produkt behandelt. Anwendbar sind unter anderem:
- Stoffbeschränkungen, insbesondere die Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen und für Schwermetalle
- Erzeugerangaben und Identifikationsnummer auf oder an der Verpackung
- die EU-Konformitätserklärung für Verpackungen
- die Registrierung des Erzeugers in den nationalen Registern
- Pflichten für Online-Marktplätze, die Angaben ihrer Verkäufer zu prüfen
Was sich in der Praxis ändert
Für eine Marke, die in die EU verkauft, verschiebt sich die Verantwortung nach vorn. Wer Verpackung erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellt, gilt dort als Erzeuger und braucht Registrierung, Identifikationsnummer und eine belastbare Konformitätserklärung – auch dann, wenn die Verpackung fremdbeschafft ist. Das setzt Angaben aus der Lieferkette voraus: Materialzusammensetzung je Verpackungskomponente, Nachweise zu Stoffgrenzwerten, Gewichte.
Für Händler auf Marktplätzen kommt hinzu, dass die Plattform diese Angaben abfragen und plausibilisieren muss. Fehlende Erzeugerdaten führen dort praktisch schneller zu Listungsproblemen als zu Behördenverfahren.
Was sich nicht ändert
Die PPWR-Kennzeichnung ist kein Digitaler Produktpass. Der DPP nach der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 beschreibt das Produkt; die PPWR-Kennzeichnung beschreibt die Verpackung. Zwei Rechtsakte, zwei Fristenlogiken, zwei Verantwortungsketten – ein Artikel kann am Ende beides tragen.
Ebenfalls unverändert: Das harmonisierte Sortier-Label gilt noch nicht. Es hängt an einem Durchführungsrechtsakt, den die Kommission bis zum 12. August 2026 hätte erlassen müssen und der Anfang September 2026 nicht vorlag. Bis dahin bleiben die bisherigen Materialcodes nach Entscheidung 97/129/EG zulässig.
Welche Kennzeichnungspflicht wann greift, ordnet der Ratgeber PPWR: Kennzeichnungs- und QR-Code-Pflichten für Verpackungen ein.
Weitere Updates
- Fristen
Stand September 2026: kein ESPR-Rechtsakt für Textil, Reifen, Möbel, Matratzen
Für Textilien, Reifen, Möbel und Matratzen liegt weiterhin kein delegierter ESPR-Rechtsakt vor; alle Verfahren befinden sich im Vorbereitungs- und Konsultationsstadium.
- Fristen
PPWR: Frist für den Kennzeichnungs-Rechtsakt verstrichen
Der bis zum 12. August 2026 fällige Durchführungsrechtsakt zur harmonisierten Verpackungskennzeichnung liegt nicht vor; die 24-monatige Umstellungsfrist hat nicht begonnen.
- Register
EU-DPP-Register ist live – mit Testumgebung
Die EU-Kommission hat das zentrale Register für Digitale Produktpässe samt Testumgebung in Betrieb genommen; die erste harte Frist ist der 18. Februar 2027.