EU-Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 in Kraft
Die neue Spielzeugverordnung ist in Kraft getreten; ihre Anforderungen samt Digitalem Produktpass gelten ab dem 1. August 2030.
Am 1. Januar 2026 ist die EU-Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 in Kraft getreten. Sie war am 12. Dezember 2025 im Amtsblatt veröffentlicht worden und ersetzt die bisherige Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG.
Was die Verordnung vorsieht
Neben verschärften Anforderungen an Chemikalien und an digital vernetztes Spielzeug enthält sie einen für die Branche zentralen Formwechsel: Der Digitale Produktpass tritt an die Stelle der EU-Konformitätserklärung. Sicherheits- und Konformitätsangaben werden nicht mehr als Papier- oder PDF-Dokument mitgeführt, sondern über einen Datenträger am Produkt zugänglich gemacht – für Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Marktüberwachung und Zoll, die damit auch Importe und Online-Angebote prüfen können.
Der Zeitplan
Die Anforderungen gelten ab dem 1. August 2030. Ab diesem Tag muss Spielzeug, das neu in Verkehr gebracht wird, der Verordnung entsprechen; die Richtlinie 2009/48/EG wird zum selben Zeitpunkt aufgehoben. Für den Bestand gilt eine großzügige Übergangsregel: Spielzeug, das vor dem 1. August 2030 nach der bisherigen Richtlinie in Verkehr gebracht wurde, darf ohne zeitliche Begrenzung weiter bereitgestellt werden. Aus dem Handel genommen werden muss also nichts.
Was das praktisch heißt
Für Spielzeugmarken im EU-Markt ist der Zeithorizont lang, die Vorbereitung aber nicht trivial. Der Produktpass verlangt strukturierte, artikelgenaue Daten dort, wo heute oft ein Dokument je Produktfamilie ausreicht: Prüfberichte, Materialangaben, Warnhinweise, Verantwortlichkeiten in der Lieferkette. Wer die Konformitätsdokumentation ohnehin digitalisiert, verlegt diesen Aufwand nach vorn statt in ein Deadline-Projekt.
Was sich nicht ändert
Bis zum 1. August 2030 gilt die Richtlinie 2009/48/EG unverändert weiter; es entsteht keine vorgezogene Passpflicht. Und der Spielzeug-DPP kommt nicht über die ESPR: Er hat mit den delegierten Rechtsakten zu Textilien, Möbeln oder Reifen weder Rechtsgrundlage noch Fristen gemeinsam.
Eine Einordnung für Spielzeugmarken finden Sie auf der Branchenseite Digitaler Produktpass für Spielzeug; den Gesamtzeitplan aller Produktgruppen im Ratgeber Ab wann ist der Digitale Produktpass Pflicht?
Weitere Updates
- Fristen
Stand September 2026: kein ESPR-Rechtsakt für Textil, Reifen, Möbel, Matratzen
Für Textilien, Reifen, Möbel und Matratzen liegt weiterhin kein delegierter ESPR-Rechtsakt vor; alle Verfahren befinden sich im Vorbereitungs- und Konsultationsstadium.
- Fristen
PPWR: Frist für den Kennzeichnungs-Rechtsakt verstrichen
Der bis zum 12. August 2026 fällige Durchführungsrechtsakt zur harmonisierten Verpackungskennzeichnung liegt nicht vor; die 24-monatige Umstellungsfrist hat nicht begonnen.
- Verordnung
PPWR gilt: Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 allgemein anwendbar
Die EU-Verpackungsverordnung ist seit dem 12. August 2026 allgemein anwendbar – mit Stoffbeschränkungen, Erzeugerpflichten und Marktplatzverantwortung.