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EU-DPP-Register ist live – mit Testumgebung

Die EU-Kommission hat das zentrale Register für Digitale Produktpässe samt Testumgebung in Betrieb genommen; die erste harte Frist ist der 18. Februar 2027.

Am 20. Juli 2026 hat die Europäische Kommission das zentrale Register für Digitale Produktpässe in Betrieb genommen – zusammen mit einer Testumgebung, in der Unternehmen die Anbindung vor dem ersten Stichtag erproben können. Rechtsgrundlage sind die Artikel 12 und 13 der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781.

Was das Register speichert

Nicht die Produktpässe. Registriert werden je Pass die eindeutige Kennung und wenige Metadaten; die eigentlichen Produktdaten bleiben dezentral beim Wirtschaftsakteur oder dessen Dienstleister. Das Register funktioniert damit als Nachweis- und Suchschicht für Marktüberwachung und Zoll, nicht als europäische Produktdatenbank.

Neben einer gesicherten Weboberfläche stellt die Kommission eine API bereit. Für Sortimente mit vielen Varianten oder häufigen Chargenwechseln ist das der praktisch relevante Weg, weil jede Änderung system-zu-system gemeldet werden kann. Begleitend gibt es technische Dokumentation, Umsetzungsleitfäden, Webinare und einen Helpdesk.

Was sich in der Praxis ändert

Registrieren muss der Wirtschaftsakteur, der das Produkt im EU-Binnenmarkt in Verkehr bringt – in der Regel der Hersteller, bei Eigenmarken also die Marke selbst, bei Importware der Importeur. Reine Händler, die bereits in der EU befindliche Fremdmarkenware weiterverkaufen, registrieren nicht.

Die erste harte Frist ist der 18. Februar 2027. Sie betrifft große Batterien nach der Batterieverordnung (EU) 2023/1542: EV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und LMT-Batterien, worunter auch E-Bike-Akkus fallen. Wer davon betroffen ist, hat mit der Testumgebung ab sofort die Möglichkeit, die Anbindung zu prüfen, statt sie im Februar 2027 erstmals zu bauen.

Was sich nicht ändert

Der Registerbetrieb begründet keine allgemeine Registrierungspflicht. Für die ESPR-Produktgruppen wie Textilien, Möbel oder Reifen entsteht sie erst mit dem jeweiligen delegierten Rechtsakt. Und ein Registereintrag ist kein Konformitätsnachweis: Welche Angaben ein Pass enthalten muss, regelt weiterhin der Rechtsakt der Produktgruppe – ein vollständiger Eintrag mit unvollständigem Pass bleibt ein Verstoß.

Ablauf, Zuständigkeiten und offene Punkte im Detail: Das EU-Register für Digitale Produktpässe.

Weitere Updates

  1. Fristen

    Stand September 2026: kein ESPR-Rechtsakt für Textil, Reifen, Möbel, Matratzen

    Für Textilien, Reifen, Möbel und Matratzen liegt weiterhin kein delegierter ESPR-Rechtsakt vor; alle Verfahren befinden sich im Vorbereitungs- und Konsultationsstadium.

  2. Fristen

    PPWR: Frist für den Kennzeichnungs-Rechtsakt verstrichen

    Der bis zum 12. August 2026 fällige Durchführungsrechtsakt zur harmonisierten Verpackungskennzeichnung liegt nicht vor; die 24-monatige Umstellungsfrist hat nicht begonnen.

  3. Verordnung

    PPWR gilt: Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 allgemein anwendbar

    Die EU-Verpackungsverordnung ist seit dem 12. August 2026 allgemein anwendbar – mit Stoffbeschränkungen, Erzeugerpflichten und Marktplatzverantwortung.

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