Stand September 2026: kein ESPR-Rechtsakt für Textil, Reifen, Möbel, Matratzen
Für Textilien, Reifen, Möbel und Matratzen liegt weiterhin kein delegierter ESPR-Rechtsakt vor; alle Verfahren befinden sich im Vorbereitungs- und Konsultationsstadium.
Stand 3. September 2026 ist für keine der priorisierten ESPR-Produktgruppen ein delegierter Rechtsakt verabschiedet. Das betrifft Textilien und Bekleidung, Reifen, Möbel und Matratzen gleichermaßen. Alle Verfahren befinden sich im Vorbereitungs- beziehungsweise Konsultationsstadium: Vorstudien, Stakeholder-Beteiligung, Arbeit im Ökodesign-Forum. Ein Entwurf, der die Pflichtangaben eines Textil- oder Möbelpasses verbindlich festlegen würde, liegt nicht vor.
Warum das wichtig ist
Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 schafft nur den Rahmen. Die eigentliche DPP-Pflicht – welche Produkte erfasst sind, welche Angaben der Pass tragen muss, ab wann – entsteht erst durch den delegierten Rechtsakt der jeweiligen Produktgruppe. Solange dieser fehlt, gibt es für Textilien, Reifen, Möbel und Matratzen keinen rechtsverbindlichen Stichtag und keine verbindliche Datenfeldliste.
Woher die Jahreszahlen stammen
Die kursierenden Daten – Textilien und Reifen 2027, Möbel 2028, Matratzen 2029 – kommen aus dem ersten ESPR-Arbeitsplan der EU-Kommission vom April 2025. Dieser Plan ist ein Planungsdokument, kein Rechtsakt. Er nennt indikative Zeitpunkte für die Verabschiedung der Rechtsakte, nicht die Termine, ab denen Unternehmen liefern müssen. Wer eine Meldung liest, Textilien seien „ab 2027 DPP-pflichtig”, liest eine Planungsangabe, keine Rechtsfolge. Für 2028 ist eine Zwischenüberprüfung des Arbeitsplans vorgesehen; Verschiebungen sind damit ausdrücklich angelegt.
Hinzu kommt die Übergangsfrist: Nach dem Arbeitsplan darf der Geltungsbeginn eines delegierten Rechtsakts in der Regel nicht früher als 18 Monate nach dessen Inkrafttreten liegen. Zwischen Verabschiedung und Pflicht liegt also üblicherweise mindestens eineinhalb Jahre.
Was das praktisch bedeutet
Wer heute mit einer harten Textil-Deadline plant, plant mit einer Zahl ohne Rechtsgrundlage. Umgekehrt ist die Verzögerung kein Grund zum Abwarten: Der zeitaufwendige Teil ist nicht die Passerzeugung, sondern die Datenbeschaffung in der Lieferkette – Materialzusammensetzung, Herkunft, Zertifikate je Artikel. Dieser Teil ist unabhängig davon, welches Datenmodell der Rechtsakt am Ende vorschreibt.
Unberührt bleiben die Fristen, die nicht aus der ESPR kommen: der Batteriepass zum 18. Februar 2027 und der Spielzeugpass zum 1. August 2030.
Den aktuellen Gesamtstand führt der Ratgeber Ab wann ist der Digitale Produktpass Pflicht?; die Betroffenheit des eigenen Sortiments lässt sich mit dem ESPR-Fristen-Checker eingrenzen.
Weitere Updates
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