Stand September 2026: kein ESPR-Rechtsakt für Textil, Reifen, Möbel, Matratzen
Für Textilien, Reifen, Möbel und Matratzen liegt weiterhin kein delegierter ESPR-Rechtsakt vor; alle Verfahren befinden sich im Vorbereitungs- und Konsultationsstadium.
Dieses Protokoll hält fest, was sich beim Digitalen Produktpass tatsächlich bewegt: ein verabschiedeter Rechtsakt, eine im EU-Amtsblatt zitierte Norm, eine verschobene Frist. Jeder Eintrag ist datiert, nennt seine Quellen und trennt drei Dinge sauber voneinander – was passiert ist, was sich für Marken im EU-Markt praktisch ändert und was ausdrücklich unverändert bleibt. Keine Einschätzungen, keine Prognosen: Wo der Stand offen ist, steht das so im Eintrag.
Für Textilien, Reifen, Möbel und Matratzen liegt weiterhin kein delegierter ESPR-Rechtsakt vor; alle Verfahren befinden sich im Vorbereitungs- und Konsultationsstadium.
Die EU-Verpackungsverordnung ist seit dem 12. August 2026 allgemein anwendbar – mit Stoffbeschränkungen, Erzeugerpflichten und Marktplatzverantwortung.
Der bis zum 12. August 2026 fällige Durchführungsrechtsakt zur harmonisierten Verpackungskennzeichnung liegt nicht vor; die 24-monatige Umstellungsfrist hat nicht begonnen.
Die EU-Kommission hat das zentrale Register für Digitale Produktpässe samt Testumgebung in Betrieb genommen; die erste harte Frist ist der 18. Februar 2027.
Artikel 25 der ESPR ist anwendbar geworden: Große Unternehmen dürfen unverkaufte Textilien und Schuhe nicht mehr vernichten, mittlere folgen 2030.
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 sind sechs der acht DPP-Normen im Amtsblatt gelistet – wer sie anwendet, erhält die Konformitätsvermutung gegenüber der ESPR.
Die neue Spielzeugverordnung ist in Kraft getreten; ihre Anforderungen samt Digitalem Produktpass gelten ab dem 1. August 2030.
Alle Einträge nennen ihre Quellen und werden bei neuer Rechtslage aktualisiert. Der Ratgeberbereich ordnet die Themen ausführlicher ein: DPP‑Wissen. Produktpässe erstellen und veröffentlichen können Sie mit SolveDPP.
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