# SolveDPP — llms-full.txt > SolveDPP ist eine Software für den Digitalen Produktpass (DPP) gemäß der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) und der EU-Batterieverordnung. Unternehmen erfassen, validieren und veröffentlichen Produktpassdaten zentral – inklusive QR-Code je Artikel, Shopify- und CSV-Import sowie KI-Auto-Complete. Preise: Free (5 DPPs), Starter $9.99/Monat oder $95.90/Jahr (70 DPPs), Pro $19.99/Monat oder $191.90/Jahr (unbegrenzte DPPs). Jahrespläne sind 20 % günstiger. Kompaktübersicht: https://solvedpp.com/llms.txt --- # Digitaler Produktpass: Definition, Pflicht, Umsetzung URL: https://solvedpp.com/wissen/digitaler-produktpass/ Stand: 2026-09-04 Was ist der Digitale Produktpass? Definition, rechtliche Grundlagen (ESPR), betroffene Branchen, Fristen, Pflichtdaten und Umsetzung – der komplette Ratgeber. Was ist der Digitale Produktpass? Die Definition Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein maschinenlesbarer, digitaler Datensatz, der die wichtigsten Informationen über ein Produkt entlang seines gesamten Lebenszyklus bündelt – von den Materialien über die Herkunft bis zu Reparatur- und Recyclinghinweisen. Zugänglich wird er über einen Datenträger direkt am Produkt, in der Regel einen QR-Code: Endkundinnen, Handel, Reparaturbetriebe und Behörden scannen ihn und sehen die hinterlegten Daten. Der DPP ist damit kein Marketing-Label, sondern ein regulatorisches Instrument der EU: Er soll Produkte vergleichbar machen, Kreislaufwirtschaft ermöglichen und Greenwashing erschweren. Die rechtlichen Grundlagen Der Digitale Produktpass kommt nicht über ein einzelnes Gesetz, sondern über mehrere EU-Verordnungen: Verordnung Gilt für DPP-Pflicht Ökodesign-Verordnung (ESPR), EU 2024/1781 Fast alle physischen Produkte; zuerst priorisierte Gruppen wie Textilien, Reifen, Möbel, Matratzen Je Produktgruppe per delegiertem Rechtsakt, voraussichtlich ab 2027 EU-Batterieverordnung, EU 2023/1542 EV-, Industrie- und LMT-Batterien (z. B. E-Bike-Akkus) Ab 18. Februar 2027 EU-Spielzeugverordnung, EU 2025/2509 Spielzeug – der DPP ersetzt die Konformitätserklärung Ca. 2030 Die ESPR ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft. Sie ist eine Verordnung – nicht, wie oft geschrieben wird, eine „Richtlinie” – und gilt damit unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Welche Produktgruppe wann konkret betroffen ist, legt die EU-Kommission in delegierten Rechtsakten fest. Mehr dazu im Ratgeber ESPR einfach erklärt; die wiederkehrenden Fachbegriffe – von delegiertem Rechtsakt über Datenträger bis Übergangsfrist – erklärt kompakt das DPP-Glossar. Wen betrifft der Digitale Produktpass? Betroffen ist, wer Produkte in der EU in Verkehr bringt – also Hersteller, Importeure und unter Umständen auch Händler mit Eigenmarken. Die Unternehmensgröße spielt für die Pflicht grundsätzlich keine Rolle; auch kleine D2C-Marken müssen liefern (Details im Ratgeber DPP für KMU). Und auch der Handel selbst steht in der Pflicht: Im Fernabsatz muss der Produktpass bereits im Online-Angebot zugänglich sein – was das konkret heißt, erklärt der Ratgeber DPP im E-Commerce. Wer im Einzelfall welche Rolle trägt und wer für die Richtigkeit der Daten haftet, klärt der Ratgeber Wer ist für den DPP verantwortlich?. Die Reihenfolge der Branchen ergibt sich aus den Verordnungen und dem ESPR-Arbeitsplan: Batterien & E-Bikes – erste harte Deadline am 18.02.2027 → DPP für Batterien & E-Bikes Textil & Bekleidung – erste ESPR-Welle, delegierter Rechtsakt voraussichtlich 2027 → DPP für Textilunternehmen Reifen – ebenfalls erste ESPR-Welle → DPP für Reifen Möbel – voraussichtlich 2028 → DPP für Möbel Matratzen – voraussichtlich 2029 → DPP für Matratzen Spielzeug – ca. 2030 über die neue Spielzeugverordnung → DPP für Spielzeug Elektronik & Haushaltsgeräte – gestaffelt über das Energielabel ab 2026 → DPP für Elektronik Nicht in dieser Reihe steht die Verpackung: Sie wird nicht über die ESPR geregelt, sondern über die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – die Abgrenzung erklärt die Branchenseite PPWR und Digitaler Produktpass für Verpackungen. Eine detaillierte Timeline mit allen Stichtagen finden Sie im Ratgeber Digitaler Produktpass: Alle Fristen. Welche Daten muss ein DPP enthalten? Die konkreten Pflichtangaben definiert der jeweilige delegierte Rechtsakt bzw. die jeweilige Verordnung. Über die Produktgruppen hinweg wiederholen sich aber dieselben Datenkategorien: Datenkategorie Beispiele Identifikation Eindeutige Produktkennung (UID), Artikelnummer, GTIN, Modell Materialien Materialzusammensetzung in Prozent, Rezyklatanteile Stoffe Besorgniserregende Stoffe (Substances of Concern), Chemikalienangaben Herkunft Produktionsschritte und -standorte, Lieferkette Kreislaufwirtschaft Reparierbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit, Pflege-, Rücknahme- und Recyclinghinweise Konformität Zertifikate, Prüfnachweise, Konformitätserklärungen Produktspezifisches z. B. CO₂-Fußabdruck und Zellchemie beim Batteriepass, Rollwiderstand bei Reifen Wie so ein Pass in der Praxis aussieht, zeigt unser kommentiertes DPP-Beispiel aus der Textilbranche. Wie funktioniert der DPP technisch? Drei Bausteine machen den Produktpass aus: Datenträger am Produkt – meist ein QR-Code, alternativ NFC oder RFID. Er muss gut zugänglich und dauerhaft lesbar sein. Eindeutige Kennung – jeder Pass hängt an einer eindeutigen Produktkennung; verbreitet ist der GS1 Digital Link, der Artikelnummer und Web-Adresse verbindet. Dezentrale Datenhaltung – die eigentlichen Passdaten bleiben beim Unternehmen bzw. dessen Dienstleister. Im zentralen EU-Register, das seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb ist, tragen Betreiber lediglich die eindeutige Kennung und Metadaten ein – auffindbar sind die Pässe darüber, ohne dass die Daten selbst zentral gespeichert werden. Wichtig: Der DPP ist ein lebendes Dokument. Ändern sich Materialien, Lieferanten oder Nachweise, muss der Pass aktualisiert werden – Versionierung und saubere Datenpflege sind daher Teil der Compliance. Digitalen Produktpass umsetzen: In 5 Schritten Betroffenheit klären – Welche Ihrer Produktgruppen fallen unter welche Verordnung, und ab wann? Die Fristen-Übersicht hilft bei der Einordnung. Datenlücken analysieren – Gleichen Sie vorhandene Produktdaten (ERP, PIM, Shopsystem) mit den erwarteten Pflichtangaben ab. Meist fehlen Herkunfts- und Materialdetails. Daten strukturiert erfassen – Pro Artikel und Variante, mit klarer Verantwortlichkeit. Je früher Lieferanten eingebunden werden, desto besser. Validieren – Prüfen Sie die Daten gegen die Pflichtangaben der jeweiligen Verordnung, bevor etwas veröffentlicht wird. Veröffentlichen & pflegen – Jeder Artikel erhält eine öffentlich abrufbare DPP-Seite samt QR-Code; Änderungen werden versioniert nachgehalten. Eine DPP-Software wie SolveDPP bildet genau diesen Ablauf ab – inklusive Shopify-Import, KI-gestützter Datenerfassung und Validierung gegen die Pflichtfelder der jeweiligen Verordnung. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung liefert der Ratgeber Digitalen Produktpass erstellen; was die Umsetzung typischerweise kostet, rechnet der Ratgeber Was kostet ein Digitaler Produktpass? durch. Warum sich ein früher Start lohnt Die Versuchung ist groß, bis zum Stichtag zu warten. Dagegen sprechen drei Punkte: Datenerhebung dauert am längsten. Herkunftsnachweise und Materialdetails aus der Lieferkette zu bekommen, ist der zeitintensivste Teil – nicht die Technik. Der DPP ist ein Verkaufsargument. Transparenz zu Materialien und Herkunft konvertiert im D2C-Geschäft nachweislich – schon bevor die Pflicht greift. Wer früh startet, verteilt die Kosten. Statt eines Crash-Projekts kurz vor der Deadline wächst die Datenbasis nebenbei mit. ## Häufige Fragen F: Was ist ein Digitaler Produktpass (DPP)? A: Der Digitale Produktpass ist ein maschinenlesbarer Datensatz, der zentrale Produktinformationen – Materialien, Herkunft, Reparierbarkeit, Recycling und Konformitätsnachweise – über einen Datenträger wie einen QR-Code direkt am Produkt zugänglich macht. Rechtliche Grundlage ist vor allem die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR). F: Für wen ist der Digitale Produktpass Pflicht? A: Die Pflicht kommt branchenweise: zuerst für Batterien (ab 18. Februar 2027 über die EU-Batterieverordnung), danach schrittweise für ESPR-Produktgruppen wie Textilien, Reifen, Möbel und Matratzen. Betroffen sind Hersteller, Importeure und Händler, die Produkte in der EU in Verkehr bringen – unabhängig von der Unternehmensgröße. F: Welche Daten muss ein DPP enthalten? A: Die Pflichtangaben legt der jeweilige delegierte Rechtsakt fest. Typisch sind: eindeutige Produktkennung, Materialzusammensetzung, besorgniserregende Stoffe, Herkunft, Reparierbarkeit und Ersatzteile, Recyclinganteile sowie Konformitätsnachweise. Beim Batteriepass kommen u. a. CO₂-Fußabdruck und Zellchemie hinzu. F: Ist der Digitale Produktpass dasselbe wie ein QR-Code? A: Nein. Der QR-Code ist nur der Datenträger, der auf den Produktpass verweist. Der DPP selbst ist der strukturierte, maschinenlesbare Datensatz dahinter, der online abrufbar ist und aktuell gehalten werden muss. F: Wie erstelle ich einen Digitalen Produktpass? A: In der Praxis: Produktdaten strukturiert erfassen (Materialien, Herkunft, Nachweise), gegen die Pflichtangaben der jeweiligen Verordnung validieren und als öffentlich abrufbare DPP-Seite mit QR-Code veröffentlichen. Eine DPP-Software wie SolveDPP führt durch genau diesen Prozess. --- # Digitaler Produktpass Pflicht: Alle Fristen 2026–2030 URL: https://solvedpp.com/wissen/dpp-pflicht-fristen/ Stand: 2026-09-04 Ab wann ist der Digitale Produktpass Pflicht? Alle Fristen im Überblick: Batterien 2027, Textil & Reifen 2027, Möbel 2028, Matratzen 2029, Spielzeug 2030. Die DPP-Fristen im Überblick Stichtag Branche / Produktgruppe Rechtsgrundlage Status 2026 Elektronik: Geschirrspüler (Start des gestaffelten Rollouts) Energielabel-Carryover Läuft an 19.07.2026 Vernichtungsverbot unverkaufter Textilien (große Unternehmen) ESPR, Art. 25 In Kraft 18.02.2027 Batterien: EV-, Industrie- und LMT-Batterien (E-Bikes, E-Scooter) EU-Batterieverordnung 2023/1542 Fix – erste harte DPP-Deadline 2027 Textilien & Bekleidung ESPR, delegierter Rechtsakt Erwartet 2027 Reifen ESPR, delegierter Rechtsakt Erwartet 2027 Reparierbarkeits-Anforderungen Elektronik ESPR (horizontal) Erwartet 2028 Möbel ESPR, delegierter Rechtsakt Erwartet 2028 Elektronik: Kühlgeräte, EV-Ladegeräte Energielabel-Carryover Geplant 2029 Matratzen ESPR, delegierter Rechtsakt Erwartet ca. 2030 Spielzeug (DPP ersetzt die Konformitätserklärung) EU-Spielzeugverordnung 2025/2509 Fix (Übergangsfrist) 2030 Elektronik: Smartphones, Tablets Energielabel-Carryover Geplant Wichtig zur Einordnung: Bei den ESPR-Produktgruppen bezeichnen die Jahreszahlen den nach aktueller EU-Planung erwarteten Zeitpunkt, ab dem der jeweilige delegierte Rechtsakt wirksam wird. Verbindlich wird die Pflicht mit Erlass des Rechtsakts plus Übergangsfrist (in der Regel 18 Monate) – die Planung kann sich also noch verschieben, die Richtung ist aber klar. Batterien: Die erste harte Deadline (18. Februar 2027) Der Batteriepass kommt nicht über die ESPR, sondern über die EU-Batterieverordnung 2023/1542 – und sein Stichtag steht fest: Ab dem 18. Februar 2027 braucht jede EV-, Industrie- (über 2 kWh) und LMT-Batterie einen digitalen Produktpass. „LMT” (Light Means of Transport) trifft direkt E-Bike- und E-Scooter-Marken. Erfasst werden müssen u. a. Zellchemie, Kapazität, CO₂-Fußabdruck, Recyclinganteile und Konformitätsnachweise. → Alles zur Umsetzung: Digitaler Batteriepass für E-Bikes & Akkus · DPP für Fahrrad & Sportartikel Textil & Reifen: Die erste ESPR-Welle (ab 2027) Textilien und Reifen stehen im ESPR-Arbeitsplan ganz oben. Die delegierten Rechtsakte werden nach aktueller Planung 2027 erwartet; die DPP-Pflicht greift dann nach der Übergangsfrist. Für Textilmarken gilt zusätzlich schon ein früherer Fixtermin: Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Textilien und Schuhe nicht mehr vernichten – Kleinst- und kleine Unternehmen sind ausgenommen, mittlere folgen ab dem 19. Juli 2030. Alle Details dazu im Ratgeber Vernichtungsverbot für Textilien. → Branchen-Details: DPP für Textilunternehmen · DPP für Schuhe · DPP für Reifen Möbel und Matratzen: 2028 und 2029 Möbel gehören zu den ESPR-Prioritäten; der delegierte Rechtsakt wird für 2028 erwartet, für Matratzen für 2029. Beide Branchen haben hohe D2C-Anteile – wer jetzt die Material-, Herkunfts- und Recyclingdaten aufbaut, verteilt den Aufwand über mehrere Jahre statt ihn in ein Deadline-Projekt zu pressen. → Branchen-Details: DPP für Möbel · DPP für Matratzen Spielzeug: DPP statt Konformitätserklärung (ca. 2030) Für Spielzeug entsteht der Produktpass über die neue EU-Spielzeugverordnung 2025/2509. Die Besonderheit: Der DPP ersetzt die bisherige Konformitätserklärung. Die Pflicht greift nach der Übergangsfrist ca. 2030 – viele Toy-Brands bereiten sich trotzdem schon vor, weil der Pass ihre zentralen Sicherheitsnachweise ablösen wird. → Branchen-Details: DPP für Spielzeug Elektronik: Gestaffelter Rollout ab 2026 Elektronik und Haushaltsgeräte kommen nicht über einen einzelnen Stichtag, sondern gestaffelt in den DPP – über den Energielabel-Carryover (Geschirrspüler ab 2026, Kühlgeräte und EV-Ladegeräte ab 2028, Smartphones und Tablets ab 2030) plus horizontale Reparierbarkeits-Anforderungen der ESPR ab 2027. → Branchen-Details: DPP für Elektronik & Haushaltsgeräte Was bis zur Frist zu tun ist Unabhängig von der Branche folgt die Vorbereitung demselben Muster: 12–18 Monate vor dem Stichtag: Betroffenheit klären, Datenlücken analysieren, Lieferanten informieren. 6–12 Monate vorher: Material-, Herkunfts- und Nachweisdaten pro Artikel erfassen und validieren. Bis zum Stichtag: DPP-Seiten veröffentlichen, QR-Codes in Etiketten/Verpackung integrieren, im EU-Register eintragen und Pflegeprozess etablieren. Die Grundlagen zum Produktpass selbst – Datenkategorien, Technik, Umsetzung – finden Sie im großen Ratgeber Digitaler Produktpass, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung im Ratgeber Digitalen Produktpass erstellen. Und wenn Sie direkt starten wollen: Mit der DPP-Software von SolveDPP bringen Sie Ihren Katalog vor der Frist in einen prüfbaren, konformen Zustand. ## Häufige Fragen F: Ab wann ist der Digitale Produktpass Pflicht? A: Die erste harte Frist ist der 18. Februar 2027: Ab dann ist der Batteriepass für EV-, Industrie- und LMT-Batterien (z. B. E-Bike-Akkus) verpflichtend. Die ESPR-Produktgruppen folgen schrittweise – Textilien und Reifen voraussichtlich ab 2027/2028, Möbel ab 2028, Matratzen ab 2029, Spielzeug ca. 2030. F: Was ist die erste Branche mit DPP-Pflicht? A: Batterien: Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 schreibt den digitalen Batteriepass ab dem 18. Februar 2027 vor. Betroffen sind auch E-Bike- und E-Scooter-Marken, deren Akkus als LMT-Batterien gelten. F: Gilt die DPP-Pflicht auch für kleine Unternehmen? A: Ja. Die Pflicht knüpft an das Inverkehrbringen in der EU an, nicht an die Unternehmensgröße. Die ESPR sieht für KMU Unterstützungsmaßnahmen und teils längere Übergangsfristen vor, aber keine generelle Ausnahme vom Produktpass. F: Was passiert, wenn ich die DPP-Frist verpasse? A: Produkte ohne vorgeschriebenen Produktpass dürfen nach dem Stichtag nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Die Marktüberwachung der Mitgliedstaaten kann Verkaufsverbote, Rückrufe und Bußgelder verhängen; die konkreten Sanktionen legen die Mitgliedstaaten fest. F: Wann sollte ich mit der Vorbereitung anfangen? A: Rechnen Sie für Datenerhebung und Prozesse 6–18 Monate vor Ihrem Stichtag – je nach Sortimentsgröße und Datenlage in der Lieferkette. Die Beschaffung von Herkunfts- und Materialnachweisen dauert erfahrungsgemäß am längsten. --- # Wer ist für den DPP verantwortlich? Rollen & Pflichten URL: https://solvedpp.com/wissen/dpp-verantwortung/ Stand: 2026-09-04 Hersteller, Importeur oder Händler – wer muss den Digitalen Produktpass erstellen? Die Rollen der ESPR, der Eigenmarken-Fall, Drittland-Import und wer für falsche Daten haftet. Die kurze Antwort: verantwortlich ist, wer in Verkehr bringt Den Digitalen Produktpass erstellen muss der Hersteller – und Hersteller im Sinne der Ökodesign-Verordnung (ESPR) ist, wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke erstmals im EU-Binnenmarkt in Verkehr bringt. Der entscheidende Punkt, an dem sich viele verschätzen: Die Herstellerrolle hängt nicht an der Produktion, sondern am Etikett. Wer eine Eigenmarke verkauft, ist regulatorisch Hersteller – auch wenn die Fertigung vollständig bei einem Auftragsfertiger in Portugal oder Vietnam liegt und im eigenen Unternehmen nie ein Produkt angefasst wurde. Damit ist die Frage aber nur zur Hälfte beantwortet. Denn die ESPR verteilt Pflichten über die gesamte Kette – nur eben sehr ungleich: Der eine muss den Pass aufbauen und pflegen, der andere lediglich prüfen und zugänglich machen. Die Rollen der ESPR im Überblick Kapitel IX der ESPR beschreibt die Pflichten der Wirtschaftsakteure. Für den Produktpass sind diese sechs Rollen relevant: Rolle Wer das typischerweise ist Pflicht rund um den DPP Hersteller Eigenmarke, D2C-Brand, Produzent Pass erstellen, Richtigkeit sicherstellen, aktuell halten, im EU-Register eintragen, Sicherungskopie vorhalten Bevollmächtigter EU-Vertretung eines Drittland-Herstellers Übernimmt schriftlich beauftragte Aufgaben, hält Unterlagen für Behörden bereit Importeur Wer Ware aus einem Drittland in die EU einführt Prüfen, dass ein konformer Pass existiert; eigene Angaben ergänzen; nicht in Verkehr bringen ohne Pass Händler / Distributor Wer bereits in der EU befindliche Markenware weiterverkauft Vor dem Anbieten prüfen, dass der Pass vorhanden und zugänglich ist Fulfilment-Dienstleister Lager- und Versanddienstleister Sicherstellen, dass die Abwicklung die Konformität nicht beeinträchtigt Online-Marktplatz Plattformen mit Drittanbieter-Angeboten Schnittstellen bereitstellen, damit Anbieter Pass-Informationen anzeigen können; Zusammenarbeit mit der Marktüberwachung Der Unterschied zwischen Zeile eins und Zeile vier ist der wichtigste der ganzen Verordnung: Erstellen ist Projektarbeit, Prüfen ist Prozessarbeit. Wer Hersteller ist, baut eine Datenbasis auf – wer Händler ist, braucht vor allem einen verlässlichen Ablauf im Wareneingang und auf der Produktseite. Der häufigste Fall: Wann Sie unfreiwillig zum Hersteller werden Die ESPR kennt eine Regel, die im Onlinehandel regelmäßig unterschätzt wird: Ein Importeur oder Händler gilt als Hersteller und trägt dessen vollständige Pflichten, wenn einer dieser drei Fälle vorliegt: Eigene Marke. Sie bringen das Produkt unter Ihrem Namen oder Ihrem Warenzeichen in Verkehr – der klassische Private-Label- oder Eigenmarken-Fall. Rebranding. Sie kaufen Ware zu, entfernen oder überkleben die Ursprungsmarke und verkaufen unter eigenem Label. Wesentliche Änderung. Sie verändern ein bereits in Verkehr gebrachtes Produkt so, dass die Einhaltung der Anforderungen berührt wird – etwa durch Umkonfektionierung, Bundling mit anderen Komponenten oder den Austausch von Bauteilen. Für Shopify-Marken ist Fall 1 der Normalfall, nicht die Ausnahme. Wer eine D2C-Brand betreibt und bei einem Lohnfertiger produzieren lässt, ist Hersteller im vollen Sinn – und damit derjenige, der den Produktpass aufbauen, mit Daten füllen und über die gesamte Lebensdauer aktuell halten muss. Was da hineingehört, zeigt der große DPP-Ratgeber und ein kommentiertes Praxis-Beispiel; wie man ihn konkret erstellt, der Ratgeber Digitalen Produktpass erstellen. Wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt Ein Hersteller in einem Drittland lässt sich von europäischen Behörden nur schwer belangen. Deshalb verlangt Artikel 4 der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020, dass es für Produkte im Binnenmarkt immer einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur gibt, der die Konformitätsaufgaben übernimmt. Infrage kommen: der Importeur, der die Ware einführt, ein schriftlich benannter Bevollmächtigter des Drittland-Herstellers, oder ein Fulfilment-Dienstleister, wenn es weder Importeur noch Bevollmächtigten gibt. Praktisch heißt das: Wenn Sie Ware direkt aus einem Drittland beziehen, sind Sie dieser Ansprechpartner – auch dann, wenn Sie sich selbst als reiner Händler verstehen. Die Verantwortung für den Produktpass wandert damit vollständig zu Ihnen: Sie müssen sicherstellen, dass ein konformer Pass existiert, nicht nur, dass er verlinkt ist. Das ist der Punkt, an dem Import-Geschäftsmodelle regelmäßig teurer werden als gedacht – nicht wegen der Software, sondern wegen der Datenbeschaffung beim Lieferanten. Der Kosten-Ratgeber rechnet diesen Posten durch. Dropshipping, Marktplätze und Fulfilment Drei Konstellationen, die in der Praxis oft falsch eingeordnet werden: Dropshipping aus Drittländern. Wird die Ware direkt aus einem Drittland an Endkundinnen und Endkunden in der EU geliefert und tritt niemand sonst als Importeur auf, landet die Verantwortung beim Anbieter des Angebots. Das Modell „ich verkaufe nur, geliefert wird woanders" trägt regulatorisch nicht. Verkauf über Marktplätze. Der Marktplatz muss technisch ermöglichen, dass Pass-Informationen angezeigt werden, und mit der Marktüberwachung kooperieren. Er wird dadurch aber nicht zum Verantwortlichen für Ihren Produktpass – die Pflicht bleibt bei Ihnen als Anbieter. Fulfilment by Amazon & Co. Ein Logistikdienstleister übernimmt Lagerung und Versand, nicht die Produktverantwortung. Nur in der Sonderkonstellation ohne Importeur und ohne Bevollmächtigten kann er zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur nach Artikel 4 werden. Batterien: eigene Verordnung, gleiche Logik Der Batteriepass folgt nicht der ESPR, sondern der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 – die Zuordnung ist aber vergleichbar: Verantwortlich ist der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Für E-Bike- und E-Scooter-Marken heißt das in aller Regel: Wer das Fahrzeug oder den Wechselakku unter eigener Marke verkauft, verantwortet den Batteriepass – ab dem 18. Februar 2027, der einzigen bereits fix terminierten DPP-Frist. Details dazu auf der Seite DPP für Batterien & E-Bikes und in der Fristen-Übersicht. Wer haftet, wenn die Daten falsch sind? Die unangenehme Antwort: der Inverkehrbringer – also Hersteller oder Importeur. Dass Materialzusammensetzung, Herkunftsangaben oder Zertifikatsnummern vom Lieferanten stammen, entlastet gegenüber der Marktüberwachung nicht. Vertraglich lässt sich ein Regress vereinbaren, die öffentlich-rechtliche Verantwortung bleibt aber, wo sie ist. Daraus folgen drei praktische Konsequenzen: Nachweise archivieren, nicht nur übernehmen. Zu jeder Angabe im Pass sollte dokumentiert sein, woher sie stammt und wann sie bestätigt wurde. Ablaufdaten überwachen. Ein abgelaufenes Zertifikat im veröffentlichten Pass ist schlechter als ein fehlendes – es ist eine aktive Falschangabe. Änderungen versionieren. Materialwechsel und Lieferantenwechsel müssen nachvollziehbar in den Pass wandern, inklusive Historie. Wer im Unternehmen ist zuständig? Die regulatorische Rolle klärt, welches Unternehmen verantwortlich ist – nicht, wer im Haus die Arbeit macht. Bewährt hat sich eine schlanke Dreiteilung, die auch kleine Teams abbilden können: Fachlich verantwortlich: Produktmanagement oder Einkauf – kennt Materialien, Lieferanten und Zertifikate und ist damit die Quelle der Wahrheit. Operativ zuständig: Wer Stammdaten pflegt, pflegt auch den Pass. In den meisten Shopify-Teams ist das dieselbe Person, die Produkte anlegt. Rechenschaftspflichtig: Geschäftsführung – die Marktüberwachung wendet sich an das Unternehmen, nicht an eine Abteilung. Der klassische Fehler ist, den DPP als IT-Projekt zu behandeln. Die Software ist der einfache Teil; der Engpass sind Lieferantendaten, und die beschafft der Einkauf, nicht die Entwicklung. Wie das in einem kleinen Team konkret abläuft, beschreibt der KMU-Fahrplan. Drei Fragen, die Ihre Rolle klären Steht Ihre Marke auf dem Produkt? Ja → Sie sind Hersteller. Ende der Prüfung. Führen Sie Ware aus einem Nicht-EU-Land ein? Ja → Sie sind Importeur und tragen in der Praxis fast die volle Verantwortung für den Pass. Verkaufen Sie fremde Markenware, die bereits in der EU ist? Ja → Sie sind Händler: prüfen und zugänglich machen, aber nicht erstellen. Im Fernabsatz gelten dabei eigene Anforderungen, die der Ratgeber DPP im E-Commerce erklärt. Trifft mehr als eine Antwort zu – etwa Eigenmarke plus zugekaufte Fremdmarken im selben Shop –, gilt die jeweils strengere Rolle pro Produkt, nicht pauschal fürs Unternehmen. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die Rollenverteilung nach ESPR und Batterieverordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die produktgruppenspezifischen Anforderungen werden über delegierte Rechtsakte konkretisiert. Ihre Rolle ist geklärt – jetzt die Umsetzung Wenn Sie nach diesem Text bei „Hersteller" oder „Importeur" gelandet sind, steht die eigentliche Arbeit an: Daten je Artikel und Variante erfassen, gegen die Pflichtangaben der jeweiligen Verordnung validieren und den Pass veröffentlicht und aktuell halten. Welcher Anbietertyp dafür zu Ihrer Sortimentsgröße und Lieferkettentiefe passt, ordnet der DPP-Software-Vergleich ein – reine Händler brauchen an dieser Stelle deutlich weniger als Hersteller. Genau dafür ist die DPP-Software von SolveDPP gebaut: Import von Produkten und Varianten direkt aus Shopify, KI-Vorbefüllung wiederkehrender Felder, Validierung vor der Veröffentlichung sowie gehostete DPP-Seiten samt QR-Code für das Etikett – zu kalkulierbaren Preisen. ## Häufige Fragen F: Wer muss den Digitalen Produktpass erstellen? A: Der Hersteller – also das Unternehmen, das ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke erstmals im EU-Binnenmarkt in Verkehr bringt. Entscheidend ist nicht, wer produziert, sondern wessen Marke auf dem Produkt steht. Importeure und Händler haben eigene, deutlich geringere Pflichten – es sei denn, sie rutschen selbst in die Herstellerrolle. F: Bin ich als Eigenmarke oder Private Label selbst Hersteller? A: Ja. Wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, gilt regulatorisch als Hersteller – mit allen Pflichten zum Produktpass, auch wenn die Fertigung vollständig bei einem Auftragsfertiger liegt. Dasselbe gilt, wenn Sie ein bereits in Verkehr gebrachtes Produkt so verändern, dass die Konformität betroffen ist. F: Welche DPP-Pflichten haben reine Händler? A: Händler müssen den Pass nicht erstellen, aber vor dem Anbieten prüfen, dass ein vorgeschriebener Produktpass existiert und für Kundinnen und Kunden zugänglich ist. Im Fernabsatz heißt das: Der Zugang muss bereits im Online-Angebot verfügbar sein. Wer Zweifel an der Konformität hat, darf das Produkt nicht anbieten. F: Wer ist verantwortlich, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt? A: Dann braucht es einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur, der die Konformitätsaufgaben übernimmt – in der Regel der Importeur, ein Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister. Diese Anforderung ergibt sich aus Artikel 4 der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020. Ohne einen solchen Ansprechpartner darf das Produkt nicht in Verkehr gebracht werden. F: Wer haftet für falsche Angaben im Produktpass? A: Gegenüber der Marktüberwachung haftet der Wirtschaftsakteur, der das Produkt in Verkehr gebracht hat – also der Hersteller bzw. der Importeur. Dass die Daten vom Lieferanten stammen, entlastet nicht: Falsche Lieferantenangaben lassen sich vertraglich regressieren, aber die öffentlich-rechtliche Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. --- # Digitalen Produktpass erstellen: Anleitung URL: https://solvedpp.com/wissen/digitalen-produktpass-erstellen/ Stand: 2026-09-04 Digitalen Produktpass erstellen in sieben Schritten: Rechtsgrundlage, Pflichtangaben, Datenlücken, Lieferantendaten, Validierung, QR-Code und Pflegeprozess. Ein Digitaler Produktpass entsteht nicht in einem Tool, sondern in sieben Arbeitsschritten – und nur die letzten beiden davon sind technischer Natur. Wer mit der Softwareauswahl beginnt statt mit den Daten, stellt nach Wochen fest, dass die entscheidenden Angaben noch bei den Lieferanten liegen. Diese Anleitung geht den Ablauf durch und sagt offen, was heute noch nicht feststeht. Was ein DPP überhaupt ist, klärt der große DPP-Ratgeber. In sieben Schritten zum Digitalen Produktpass Der Ablauf ist über alle Branchen derselbe – nur die Datenfelder unterscheiden sich. Die Schritte 1 bis 3 kosten wenige Tage, Schritt 4 zieht sich über Wochen bis Monate, die Schritte 5 bis 7 sind wieder planbar. Für eine D2C-Marke mit 100 bis 300 Artikeln liegt der Aufbau bei gut einer Personenwoche, verteilt über ein Quartal, danach bei wenigen Stunden pro Monat. Über die Kalenderdauer entscheidet die Antwortzeit Ihrer Lieferkette – deshalb steht Schritt 4 so früh wie möglich an. 1. Betroffenheit und Rechtsgrundlage klären Klären Sie zuerst, welche Verordnung Ihr Produkt erfasst. Für die meisten Konsumgüter ist das die Ökodesign-Verordnung (ESPR), EU 2024/1781, für Batterien einschließlich E-Bike-Akkus die EU-Batterieverordnung 2023/1542 mit dem festen Stichtag 18. Februar 2027, für Spielzeug die Spielzeugverordnung EU 2025/2509. Halten Sie zugleich fest, in welcher Rolle Sie stehen – Hersteller, Importeur oder Eigenmarken-Händler –, denn davon hängt die Haftung ab; die Rollen ordnet der Ratgeber Wer ist für den DPP verantwortlich? ein. Produktgruppe und Stichtag liefert der ESPR-Fristen-Checker, die vollständige Terminlage die Fristen-Übersicht. 2. Pflichtangaben der Produktgruppe bestimmen Welche Felder ein Pass enthalten muss, legt nicht die ESPR fest, sondern der delegierte Rechtsakt der Produktgruppe. Und hier die unbequeme Wahrheit: Für die meisten ESPR-Produktgruppen ist dieser Rechtsakt bislang nicht verabschiedet – eine verbindliche Feldliste existiert also noch nicht. Das ist kein Grund zu warten, sondern der Grund, jetzt zu beginnen: Der Kernbestand aus Identifikation, Material, Stoffen, Herkunft, Reparierbarkeit, Recycling und Konformität wiederholt sich über alle Verordnungen und Entwürfe hinweg. Wer ihn heute befüllt, hat später Feinarbeit statt eines Neustarts. 3. Datenbestand aufnehmen und Lücken finden Legen Sie die Feldliste neben Ihren Datenbestand: Was steht in Shopify, ERP oder PIM, was liegt in Lieferantenmails und PDFs, was existiert gar nicht? Stammdaten wie Artikelnummer, GTIN, Modell und Varianten sind meist vorhanden und lassen sich importieren. Regelmäßig fehlen dagegen Herkunft auf Ebene der Produktionsschritte, exakte Materialanteile und der Rezyklatanteil. Ergebnis ist eine Lückenliste je Artikel – sie ist wertvoller als jede Softwareentscheidung. 4. Fehlende Daten bei Lieferanten beschaffen Dies ist der längste Schritt, und hier bleiben Projekte liegen. Schicken Sie keine offenen Fragen, sondern eine feste Feldliste mit Beispielwerten, Einheiten und verbindlicher Rückmeldefrist – am besten als Tabelle zum Zurücksenden; fertig aufgebaut steht sie im Lieferantenfragebogen für den Digitalen Produktpass als ausfüllbare CSV samt Anschreiben bereit. Rechnen Sie mit mehreren Runden: Die erste Antwort ist selten vollständig, und bei tieferen Ketten muss Ihr Lieferant selbst erst nachfragen. Deshalb ist der Startzeitpunkt der größte Kostenhebel: Abfragen, die nebenbei über Monate laufen, kosten fast nichts – dieselben Abfragen unter Deadline-Druck binden das halbe Team, wie der Ratgeber Was kostet ein Digitaler Produktpass? vorrechnet. 5. Daten strukturieren und validieren Führen Sie alle Angaben in ein einziges Datenmodell zusammen, statt sie über Tabellen und Systeme zu verteilen. Die wichtigste Entscheidung dabei: Welche Felder gelten je Modell, welche je Variante? Materialzusammensetzung, Herkunft und Zertifikate sind meist modellweit identisch, Farbe, Größe und Artikelnummer variantenspezifisch – wer das nicht trennt, pflegt dieselbe Angabe später zwanzigmal. Validieren Sie anschließend gegen die Pflichtangaben und veröffentlichen Sie erst, wenn kein Pflichtfeld mehr leer ist. 6. Produktpass veröffentlichen und Datenträger erzeugen Jeder Artikel bekommt eine öffentlich abrufbare DPP-Seite – ohne Login, ohne App – und einen QR-Code, der dauerhaft auf diese Seite auflöst. Der Datenträger gehört ans Produkt: eingenäht, aufgedruckt oder am Anhänger, gut zugänglich und lesbar. Im Fernabsatz reicht das nicht: Der Pass muss bereits im Online-Angebot zugänglich sein, also als Widget auf der Produktseite Ihres Shops. Wie ein fertiger Pass aussieht, zeigt das kommentierte DPP-Beispiel. 7. Pflegeprozess etablieren Der Produktpass ist kein Dokument, das man abgibt, sondern ein lebender Datensatz. Legen Sie schriftlich fest, wer ihn in welcher Frist aktualisiert – bei Materialwechsel, neuem Lieferanten, auslaufendem Zertifikat oder neuer Kollektion. Halten Sie Änderungen versioniert nach, damit belegbar bleibt, welcher Stand wann veröffentlicht war. Ein abgelaufenes Zertifikat im Pass ist schlechter als gar keine Angabe. Welche Daten ein Produktpass mindestens enthält Solange die produktgruppenspezifischen Rechtsakte fehlen, ist die folgende Liste der belastbare gemeinsame Nenner aus ESPR-Kernbestand und beschlossenen Verordnungen – und die Arbeitsgrundlage für Schritt 3. Datenfeld Beispiel Warum gefordert Eindeutige Produktkennung Art.-Nr. SL-2041, GTIN Ohne Zuordnung sind alle weiteren Angaben wertlos Hersteller und Modell Soda Lingerie, „Modal Soft Bra” Benennt den Verantwortlichen für die Angaben Materialzusammensetzung 60 % Modal, 28 % Polyamid, 12 % Elastan Grundlage jeder Recyclingentscheidung Besorgniserregende Stoffe Keine SVHC oberhalb 0,1 % Schutz von Endkundinnen und Recyclern Herkunft und Produktionsschritte Stoffproduktion Portugal, Konfektion Wien Macht Lieferketten prüfbar statt pauschal „Made in EU” Reparatur und Ersatzteile Reparaturanleitung, Ersatzteile 5 Jahre Verlängerte Nutzungsdauer ist ESPR-Ziel Rezyklatanteil und Recycling 20 % Rezyklat, Rücknahme über Hersteller Belegt Kreislauffähigkeit Konformitätsnachweise Zertifikat gültig bis 06/2027 Macht Zertifikate prüfbar Datenträger QR-Code am eingenähten Etikett Der Pass muss am Produkt zugänglich sein Branchenspezifisch kommen Felder hinzu: bei Batterien Zellchemie und CO₂-Fußabdruck, bei Reifen Rollwiderstand, bei Textilien die vollständige Faserzusammensetzung. Selbst bauen, Vorlage nutzen oder Software? Für die Erstellung selbst gibt es drei Wege. Welcher passt, hängt weniger vom Budget ab als von der Sortimentsgröße – und daran, wie lange die gedruckten QR-Codes halten müssen. Route 1 – Tabelle plus statische Seite. Sie sammeln die Daten in einer Tabelle, veröffentlichen pro Artikel eine schlichte Seite auf Ihrer eigenen Domain und erzeugen den QR-Code mit einem Generator. Das ist kein Notbehelf: Bei einer Handvoll Produkten funktioniert es, denn keine Verordnung schreibt ein System vor. Urteil: tragfähig bis etwa zwanzig Artikel ohne Varianten. Darüber kippt es – jede Materialänderung wird Handarbeit, Versionsstände gehen verloren, ablaufende Zertifikate fallen niemandem auf. Route 2 – Vorlage oder Generator. Sie füllen eine fertige DPP-Vorlage aus und exportieren das Ergebnis als Datei. Der Gewinn ist die Struktur: Sie sehen sofort, welche Felder erwartet werden und welche leer bleiben. Urteil: ideal für den ersten Pass, für Lieferantengespräche und die interne Abstimmung. Als Dauerlösung scheitert sie wie Route 1 – eine Datei bleibt nicht online und ändert sich nicht mit dem Produkt. Route 3 – DPP-Software. Erfassung, Validierung, Hosting der öffentlichen Seiten, QR-Codes und Versionierung kommen aus einem System, Varianten erben vom Basisartikel. Urteil: ab etwa fünfzig Artikeln die wirtschaftlichere Wahl – vor allem wegen der Änderungsgeschwindigkeit, wenn ein Rechtsakt neue Pflichtfelder bringt. Welcher Anbietertyp passt, trennt der DPP-Software-Vergleich; für kleine Teams lohnt der Ratgeber DPP für KMU. Kostenlos ausprobieren: der DPP-Konfigurator Wenn Sie sehen wollen, wie weit Ihr Datenstand trägt, ist der DPP-Konfigurator der schnellste Weg. Sie geben Ihre Produktdaten ein – Pflicht ist nur der Produktname, sinnvoll wird der Pass ab etwa acht Angaben – und sehen sofort einen vollständigen Produktpass mit Identifikation, Material und Herkunft, Zirkularität, Reparatur, Konformität und eingebettetem QR-Code. Dazu zeigt er Rechtsgrundlage, Stichtag und die erwarteten Pflichtangaben Ihrer Produktgruppe. Was Sie offen lassen, erscheint als offener Punkt – das Ergebnis ist damit zugleich Ihre Lückenliste für Schritt 3 und Ihre Gesprächsgrundlage für Schritt 4. Herunterladen können Sie den Pass als einzelne HTML-Datei, ohne Anmeldung, ein Download ist kostenlos. Sie öffnet sich in jedem Browser, funktioniert ohne Internetverbindung und lässt sich über die Druckfunktion als PDF sichern. Zwei Einschränkungen: Der Pass ist eine Planungs- und Abstimmungshilfe, rechtlich nicht verbindlich und kein Ersatz für eine geprüfte Konformitätsdokumentation. Und eine Datei bleibt eine Datei – dauerhaft unter einer öffentlichen URL erreichbar ist sie nicht. Für ein ganzes Sortiment führt der Weg deshalb weiter zu Schritt 6. Die häufigsten Fehler Mit der Software anfangen statt mit den Daten. Die Toolauswahl fühlt sich nach Fortschritt an, verschiebt aber nur den Moment, in dem die Lückenliste entsteht. Varianten-Chaos. Wer jede Farbe und Größe als eigenen Datensatz anlegt, pflegt dieselbe Materialangabe vielfach. Modell- und Variantenebene gehören vor der ersten Erfassung getrennt. QR-Codes auf einer fremden Domain. Gedruckte Etiketten leben Jahre. Zeigt der Code auf die Domain eines Dienstleisters, hängt Ihre Ware an dessen Fortbestand – klären Sie vor dem Druck, wem die DPP-URLs gehören. Den DPP als einmaliges Projekt behandeln. Nach dem Go-live beginnt die Pflege. Ohne benannte Verantwortliche veralten Pässe innerhalb einer Saison. Auf den delegierten Rechtsakt warten. Er legt Felder fest, nicht Ihre Lieferantenbeziehungen. Herkunfts- und Materialdaten können Sie heute einsammeln – und genau die dauern am längsten. Der wichtigste Satz dieser Anleitung ist auch der unspektakulärste: Beginnen Sie bei den Daten, nicht bei der Technik. Stehen Schritt 3 und 4, ist der Rest Handwerk – und wer ihn nicht selbst bauen will, findet in SolveDPP genau die Schritte 5 bis 7: Shopify-Import samt Varianten, Validierung, öffentliche DPP-Seiten mit QR-Code und eine vorlegbare Versionshistorie. ## Häufige Fragen F: Wie erstelle ich einen Digitalen Produktpass? A: In sieben Schritten: Rechtsgrundlage und Frist klären, Pflichtangaben der Produktgruppe bestimmen, vorhandene Daten aufnehmen, fehlende Daten bei Lieferanten beschaffen, alles strukturieren und validieren, den Pass unter einer öffentlichen URL samt QR-Code veröffentlichen und einen Pflegeprozess etablieren. Der zeitaufwendigste Teil ist die Datenbeschaffung, nicht die Technik. F: Kann ich einen Produktpass kostenlos erstellen? A: Für einen ersten Pass ja. Der DPP-Konfigurator erzeugt ohne Anmeldung einen vollständigen Produktpass mit QR-Code als einzelne HTML-Datei, ein Download ist kostenlos. Für ein ganzes Sortiment brauchen Sie Pässe, die dauerhaft online erreichbar bleiben und sich mit dem Produkt ändern – das leistet eine Datei nicht. F: Wie lange dauert es, einen Produktpass zu erstellen? A: Die Datenerhebung liegt je nach Ausgangslage bei etwa 15 bis 60 Minuten pro Artikel. Für eine D2C-Marke mit 100 bis 300 Artikeln summiert sich das auf gut eine Personenwoche, verteilt über ein Quartal, danach wenige Stunden pro Monat für die Pflege. Wartezeiten auf Lieferantenantworten kommen hinzu und bestimmen den Kalendertermin stärker als der reine Arbeitsaufwand. F: Welche Daten brauche ich für einen Produktpass? A: Mindestens: eindeutige Produktkennung, Hersteller- und Modellangaben, Materialzusammensetzung in Prozent, Angaben zu besorgniserregenden Stoffen, Herkunft beziehungsweise Produktionsschritte, Hinweise zu Reparatur, Rücknahme und Recycling sowie Konformitätsnachweise. Die verbindliche Feldliste legt der delegierte Rechtsakt Ihrer Produktgruppe fest. F: Brauche ich eine Software für den Produktpass? A: Rechtlich nicht. Gefordert ist ein maschinenlesbarer, öffentlich abrufbarer Datensatz mit Datenträger am Produkt – womit Sie ihn erzeugen, schreibt keine Verordnung vor. Praktisch lohnt Software ab dem Punkt, an dem Varianten, Versionierung, dauerhaft auflösende QR-Codes und Rechtsakt-Änderungen zusammenkommen; bei einer Handvoll Produkten geht es auch ohne. F: Kann ich einen Produktpass in Excel erstellen? A: Für die Datensammlung ist eine Tabelle ein guter Startpunkt, und für Lieferantenabfragen ist sie kaum zu schlagen. Als Produktpass selbst reicht sie nicht: Der Pass muss öffentlich abrufbar, maschinenlesbar und über einen dauerhaften Datenträger erreichbar sein. Die Tabelle bleibt also die Quelle, nicht das Ergebnis. --- # Beste DPP Software 2026: Anbieter im Vergleich URL: https://solvedpp.com/wissen/dpp-software-vergleich/ Stand: 2026-09-04 DPP-Software-Vergleich 2026: die vier Anbietertypen am Markt, acht Auswahlkriterien und eine ehrliche Entscheidungshilfe – für Marken, KMU und Konzerne. Warum ein DPP-Vergleich 2026 anders funktioniert Bei den meisten Softwarekategorien vergleichen Sie Funktionslisten. Beim Digitalen Produktpass geht das auch im September 2026 noch nicht sauber – aber nicht mehr aus dem Grund, der im Frühsommer noch galt. Die horizontalen technischen Normen liegen inzwischen vor: Am 27. Mai 2026 hat CEN/CENELEC sechs harmonisierte EN-Normen veröffentlicht – u. a. zu Datenaustauschprotokollen, eindeutigen Kennungen und Datenträgern –, die seit dem 15. Juli 2026 im Amtsblatt der EU zitiert sind und damit eine Konformitätsvermutung mit der ESPR auslösen; Details dazu im Normen-Überblick. Zwei weitere Normen (Zugriffsrechte/Sicherheit und Datenauthentizität/Integrität) stehen noch aus. Der eigentliche Grund, warum sich Anbieter weiterhin nicht sauber anhand von Funktionslisten vergleichen lassen, liegt jetzt woanders: Die produktgruppenspezifischen delegierten Rechtsakte, die festlegen, welche Datenfelder ein Textil- oder Möbelpass genau enthalten muss, sind größtenteils noch nicht verabschiedet. Das zentrale EU-Register ist seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb – Betreiber tragen dort die eindeutige Kennung und Metadaten ein, während die eigentlichen Passdaten dezentral bleiben; mehr dazu im Ratgeber zum EU-Register. Daraus folgt zweierlei: Niemand kann eine fertige, zertifizierte EU-DPP-Lösung verkaufen. Wer das behauptet, verkauft ein Versprechen, keine Konformität. Das wichtigste Auswahlkriterium ist nicht der heutige Funktionsumfang, sondern die Änderungsgeschwindigkeit. Sie kaufen einen Anbieter, der Ihnen die Rechtsakt-Updates der nächsten drei Jahre nachzieht – nicht ein eingefrorenes Feature-Set. Verlässlich ist bislang nur die Terminlage: Der Batteriepass ist zum 18. Februar 2027 fix, die ESPR-Produktgruppen folgen gestaffelt (Details in der Fristen-Übersicht). Wer bis dahin liefern muss, wählt jetzt aus – mit unvollständiger Informationslage. Genau dafür ist dieser Vergleich gebaut. Die vier Anbietertypen am DPP-Markt Der größte Fehler bei der Anbieterauswahl passiert vor dem ersten Demo-Termin: Unternehmen vergleichen Lösungen, die gar nicht dieselbe Aufgabe lösen. Der Markt zerfällt in vier Typen. Typ Kernaufgabe Typische Anbieter Passt zu 1 · Lieferketten- & Rohstoff-Plattformen Rückverfolgbarkeit über mehrere Lieferkettenstufen, Sorgfaltspflichten, verifizierter Datenaustausch zwischen Unternehmen Circularise, Circulor, Minespider Industrie, Batterie- und Automotive-Ketten, rohstoffnahe Fertigung 2 · Enterprise-Compliance- & ESG-Suiten DPP als ein Modul innerhalb eines größeren Nachhaltigkeits- und Compliance-Stacks osapiens, Siemens, T-Systems, Spherity Konzerne mit mehreren parallelen Regulierungsprojekten (CSRD, LkSG, ESPR) 3 · DPP-Spezialisten für Konsumgütermarken Kundenzugewandte Produktpässe, Storytelling, QR-/NFC-Erlebnis am Produkt Narravero und vergleichbare Anbieter Etablierte Marken mit Marketing-Anspruch an den Pass 4 · Self-Service-Tools mit Shop-Anbindung Schnell konforme Pässe erzeugen, direkt aus dem vorhandenen Produktkatalog SolveDPP und vergleichbare App-Lösungen Marken, Eigenmarken-Händler und KMU mit Shop als Datenquelle Zur Einordnung: Die Zuordnung beruht auf der öffentlichen Positionierung der Anbieter (Stand Juli 2026), nicht auf einem Funktionstest. Bewusst finden Sie hier keine Preis- und Feature-Häkchen pro Anbieter: Diese Angaben ändern sich in einem Markt vor der Standardisierung im Quartalstakt, und eine Tabelle mit veralteten Zahlen ist schlechter als keine. Prüfen Sie die konkreten Punkte aus der Gesprächs-Checkliste direkt beim Anbieter. Typ 1: Lieferketten- und Rohstoff-Plattformen Diese Plattformen sind aus der Rückverfolgbarkeit entstanden, nicht aus der Produktkommunikation. Ihre Stärke ist der verifizierte Datenaustausch über mehrere Unternehmensgrenzen hinweg – etwa wenn Sie nachweisen müssen, aus welcher Mine das Kobalt in Ihrer Zelle stammt. Circulor ist erkennbar auf Batterie- und EV-Lieferketten fokussiert, Minespider auf Rohstoffe und Sorgfaltspflichten, Circularise auf kontrollierten Datenaustausch in industriellen Wertschöpfungsketten. Der Haken für kleinere Unternehmen: Der Nutzen dieser Systeme entsteht erst, wenn Ihre Lieferanten mitmachen. Wenn Sie Ihre Ware bei drei Konfektionären in Portugal einkaufen und Materialdaten per E-Mail bekommen, zahlen Sie für eine Infrastruktur, die Sie nicht füllen können. Typ 2: Enterprise-Compliance- und ESG-Suiten Hier ist der DPP ein Baustein neben CSRD-Reporting, Lieferkettensorgfalt und Produkt-Compliance. osapiens positioniert den Produktpass als Teil breiterer Nachhaltigkeits-Workflows, Siemens und T-Systems bringen den Industrie- und Plattformhintergrund mit, Spherity adressiert branchenübergreifende, regulierungsgetriebene DPP-Rollouts. Die Rechnung geht auf, wenn Sie ohnehin mehrere Regulierungsprojekte parallel steuern und Governance, Rollen und Audit-Trails zentral brauchen. Sie geht nicht auf, wenn der DPP Ihr einziges Compliance-Thema ist – dann bezahlen Sie eine Plattform und nutzen ein Modul. Typ 3: DPP-Spezialisten für Konsumgütermarken Diese Anbieter denken den Pass vom Endkunden her: Der QR-Code ist nicht nur Pflichterfüllung, sondern ein Markenkanal am Produkt – Pflege- und Reparaturhinweise, Herkunftsgeschichte, Zweitmarkt. Narravero ist im deutschsprachigen Raum das bekannteste Beispiel dieser Ausrichtung mit Schwerpunkt Fashion, Möbel und Konsumgüter. Sinnvoll, wenn der Pass Teil Ihres Markenerlebnisses werden soll und Sie das Budget und die redaktionellen Ressourcen dafür haben. Weniger sinnvoll, wenn Sie schlicht 400 Artikel bis zur Frist konform gemacht bekommen müssen. Typ 4: Self-Service-Tools mit Shop-Anbindung Der jüngste Typ und der einzige, bei dem Sie ohne Vertriebsprozess starten können: Software, die Ihren vorhandenen Produktkatalog – meist aus dem Shopsystem – als Datenquelle nutzt, fehlende Pflichtfelder kenntlich macht, den Pass validiert und öffentlich ausspielt. Kein Implementierungsprojekt, dafür auch keine mehrstufige Lieferketten-Verifizierung. Offenlegung: SolveDPP ist unser eigenes Produkt und gehört in diese Kategorie. Was das konkret bedeutet, steht weiter unten unter Wo SolveDPP passt – und wo nicht. Die acht Kriterien, die wirklich entscheiden Unabhängig vom Typ: An diesen acht Punkten trennt sich ernsthafte DPP-Software von QR-Code-Generatoren mit neuem Etikett. # Kriterium Die entscheidende Frage 1 Produktgruppe & Rechtsgrundlage Deckt die Software Ihre konkrete Grundlage ab – EU-Batterieverordnung 2023/1542, ESPR-Rechtsakt oder Spielzeugverordnung? Die Pflichtfelder unterscheiden sich erheblich. 2 Datenimport Kommen Produkte, Varianten und Attribute automatisch aus Shop, PIM oder ERP – oder tippen Sie 400 Artikel ab? Das ist der größte Kostenhebel überhaupt. 3 Validierung Prüft das System aktiv gegen die Pflichtangaben und zeigt Lücken vor der Veröffentlichung? Ein Formular ohne Validierung erzeugt formal unvollständige Pässe. 4 Hosting & Erreichbarkeit Wo liegen die öffentlichen DPP-Seiten, wie schnell laden sie, und welche Zusage gibt es zur Langzeitverfügbarkeit? Der Pass muss über die gesamte Produktlebensdauer erreichbar bleiben. 5 Datenträger QR-Code nach GS1 Digital Link, druckfähig, versionsstabil? Ein QR-Code, der nach einem Systemwechsel ins Leere führt, ist auf Zehntausenden Etiketten gedruckt. 6 Versionierung & Nachweis Bleibt nachvollziehbar, welcher Passstand zu welchem Zeitpunkt veröffentlicht war? Das ist Ihr Nachweis gegenüber der Marktüberwachung. 7 EU-Register-Anbindung Ist das System schon heute an das aktive EU-Register angebunden, oder gibt es dafür nur eine Absichtserklärung? 8 Datenhoheit & Exit Bekommen Sie Ihre Daten strukturiert wieder heraus, und wem gehören die DPP-URLs? Siehe unten, Fehler 5. Welcher Typ passt zu Ihnen? Drei Fragen genügen für eine belastbare Vorauswahl. Klären Sie vorher aber eine vierte: Müssen Sie den Pass überhaupt selbst erstellen? Wer regulatorisch reiner Händler ist, braucht keine Erfassungssoftware, sondern nur einen verlässlichen Weg, den fremden Pass im Shop zugänglich zu machen – das ist eine andere und deutlich günstigere Aufgabe. Welche Rolle auf Sie zutrifft, klärt der Ratgeber Wer ist für den DPP verantwortlich?. Frage 1: Wie tief reicht Ihre Nachweispflicht in die Lieferkette? Müssen Sie Herkunft über mehrere Vorstufen verifiziert nachweisen (Batterien, Automotive, Rohstoffe)? → Typ 1. Reichen Angaben Ihrer direkten Lieferanten? → Typ 3 oder 4. Frage 2: Ist der DPP Ihr einziges großes Compliance-Projekt? Läuft er parallel zu CSRD, LkSG und Produktsicherheits-Projekten in einer Konzernstruktur? → Typ 2. Steht er allein? → Typ 3 oder 4. Frage 3: Wo liegen Ihre Produktdaten heute? Im Shopsystem, gepflegt und aktuell? → Typ 4, weil der Import den größten Aufwandsblock erledigt. Verteilt über Tabellen, PIM und Lieferantendokumente ohne führendes System? → Klären Sie zuerst die Datenquelle; keine Software repariert eine unklare Datenhaltung. Für die Aufwandsseite dahinter – Datenerhebung, Pflege, interner Zeitbedarf – lohnt der Blick in die Kostenrechnung für DPP-Projekte. Sie zeigt, warum die Softwareauswahl zwar wichtig, aber nicht der teuerste Posten ist. Die fünf häufigsten Fehler bei der Auswahl Fehler 1: Nach Anbietergröße statt nach Typ auswählen. Der Marktführer in Typ 1 ist für eine 200-Artikel-Marke die schlechteste Wahl im Feld – nicht wegen mangelnder Qualität, sondern weil das System Voraussetzungen erwartet, die Sie nicht erfüllen. Fehler 2: Auf „ESPR-zertifiziert” hereinfallen. Diese Zertifizierung existiert 2026 nicht. Fragen Sie stattdessen: Wie schnell wurde der letzte Rechtsakt-Entwurf im Produkt abgebildet, und was kostet mich das? Fehler 3: Den Importweg erst nach Vertragsabschluss prüfen. Der Unterschied zwischen automatischem Katalogimport und manueller Erfassung sind bei 400 Artikeln schnell mehrere Wochen Arbeitszeit – ein Vielfaches jeder Lizenzgebühr. Fehler 4: Die Pflege vergessen. Materialwechsel, neue Lieferanten, ablaufende Zertifikate: Der Pass ist ein lebendes Dokument. Testen Sie in der Demo nicht das Anlegen, sondern das Ändern von 50 Pässen auf einmal. Fehler 5: Den QR-Code-Lock-in übersehen. Der Datenexport ist selten das Problem – die URL ist es. Zeigen Ihre gedruckten QR-Codes auf eine Anbieterdomain, ist ein Anbieterwechsel nur mit Umetikettierung oder einer dauerhaften Weiterleitungszusage möglich. Klären Sie das vor dem ersten Druckauftrag. Wo SolveDPP passt – und wo nicht Damit dieser Vergleich brauchbar bleibt, hier die ehrliche Einordnung unseres eigenen Produkts. SolveDPP passt gut, wenn: Ihre Produktdaten in Shopify liegen und Produkte samt Varianten importiert werden sollen, statt sie neu zu erfassen Sie ohne Implementierungsprojekt starten wollen – der Free-Plan mit 5 Produktpässen läuft ohne Zahlungsdaten Ihr Sortiment im Bereich weniger Hundert bis unbegrenzt vieler Artikel liegt (Starter $9.99/Monat für 70 Pässe, Pro $19.99/Monat unbegrenzt inklusive White-Label; jährlich $95.90 bzw. $191.90) Sie Validierung gegen die Pflichtangaben, öffentliche DPP-Seiten und QR-Codes aus einem System brauchen KI-Auto-Complete Ihnen beim Befüllen wiederkehrender Felder Zeit sparen soll SolveDPP passt nicht, wenn: Sie verifizierte Rückverfolgbarkeit über mehrere Lieferkettenstufen benötigen – etwa Rohstoffherkunft für Batteriezellen. Das ist die Domäne von Typ 1, und wir bauen sie nicht nach. Der DPP in eine Konzern-Compliance-Landschaft mit CSRD, LkSG und zentraler Governance eingebettet werden muss → Typ 2. Sie ein individuell gestaltetes Markenerlebnis am Produktpass wünschen, das über White-Label hinausgeht → Typ 3. Die Details zum Funktionsumfang finden Sie auf der Preisseite; wie ein fertiger Pass in der Praxis aussieht, zeigt das DPP-Beispiel aus dem Textilbereich. Checkliste für das Anbietergespräch Nehmen Sie diese neun Fragen in jeden Demo-Termin mit – unabhängig vom Anbietertyp. Ausweichende Antworten sind das Signal, auf das es ankommt. Welche Rechtsgrundlage und welche Produktgruppe bilden Sie heute vollständig ab – und welche nicht? Wie kommen meine bestehenden Produktdaten ins System? Bitte zeigen Sie den Import live. Was passiert, wenn ein delegierter Rechtsakt neue Pflichtfelder bringt? Wer trägt den Aufwand? Wo werden die öffentlichen DPP-Seiten gehostet, und welche Verfügbarkeitszusage gibt es? Erzeugen Sie GS1-Digital-Link-konforme QR-Codes? Wie ändere ich 50 Pässe gleichzeitig, etwa bei einem Materialwechsel? Welche Versionshistorie kann ich der Marktüberwachung vorlegen? Sind Sie bereits an das EU-Register angebunden – und seit wann? Wenn ich in zwei Jahren kündige: Was bekomme ich exportiert, und was passiert mit meinen gedruckten QR-Codes? Fazit Die Frage „Welche DPP-Software ist die beste?” hat 2026 keine seriöse Einzelantwort – wohl aber eine belastbare Methode: Bestimmen Sie zuerst Ihren Anbietertyp über Lieferkettentiefe, Compliance-Umfeld und Datenquelle, prüfen Sie dann die acht Kriterien und stellen Sie im Demo-Termin die neun Fragen aus der Checkliste. Diese Reihenfolge verhindert den teuersten Fehler: eine technisch exzellente Plattform zu kaufen, die für ein anderes Unternehmen gebaut wurde als Ihres. Und unabhängig von der Auswahl gilt die Terminlage: Für Batterien ist der 18. Februar 2027 fix, die ESPR-Gruppen folgen. Der Aufwand liegt nicht in der Software, sondern in den Daten davor – wer damit erst nach der Anbieterentscheidung beginnt, hat den größeren Teil des Projekts noch vor sich. Wo Sie stehen, klärt in wenigen Minuten der ESPR-Fristen-Checker. ## Häufige Fragen F: Welche DPP-Software ist die beste? A: Es gibt keine pauschal beste DPP-Software, weil der Markt aus vier Anbietertypen mit unterschiedlichen Aufgaben besteht: Lieferketten- und Rohstoffplattformen, Enterprise-Compliance-Suiten, DPP-Spezialisten für Konsumgütermarken und Self-Service-Tools mit Shop-Anbindung. Entscheidend ist, welcher Typ zu Ihrer Sortimentsgröße, Ihrer Lieferkettentiefe und Ihrem Stichtag passt. Ein Konzern mit Rohstoff-Due-Diligence braucht etwas anderes als eine D2C-Marke mit 200 Artikeln im Shop. F: Was kostet DPP-Software im Vergleich? A: Die Preisspannen unterscheiden sich um Größenordnungen: Self-Service-Tools für Marken und KMU arbeiten mit monatlichen Abos im niedrigen zweistelligen Bereich, gestaffelt nach Artikelanzahl – SolveDPP etwa startet kostenlos und liegt bei $9.99 bzw. $19.99 pro Monat, jährlich abgerechnet bei $95.90 bzw. $191.90 (20 % günstiger). Enterprise-Plattformen für Lieferketten-Traceability werden individuell kalkuliert und bewegen sich typischerweise im vier- bis fünfstelligen Jahresbereich, oft zuzüglich Implementierungsprojekt. Wichtiger als der Softwarepreis ist ohnehin der interne Aufwand für die Datenerhebung. F: Gibt es 2026 bereits zertifizierte EU-DPP-Software? A: Nein, weiterhin nicht – aber die Ausgangslage hat sich verschoben. Am 27. Mai 2026 hat CEN/CENELEC sechs harmonisierte EN-Normen für den Digitalen Produktpass veröffentlicht, die seit dem 15. Juli 2026 im EU-Amtsblatt zitiert sind und eine Konformitätsvermutung mit der ESPR auslösen. Zwei weitere Normen zu Zugriffsrechten und zu Datenauthentizität stehen noch aus, und vor allem sind die produktgruppenspezifischen delegierten Rechtsakte größtenteils noch nicht verabschiedet – erst sie legen die konkreten Pflichtfelder je Produktgruppe fest. Eine fertige, offiziell zertifizierte EU-DPP-Lösung kann deshalb weiterhin kein Anbieter anbieten. Die schärfere Frage an Vertriebsteams lautet jetzt: Welche der sechs veröffentlichten EN-Normen unterstützt Ihr System bereits konkret? F: Worauf sollte ich bei der Auswahl einer DPP-Software achten? A: Auf acht Punkte: Abdeckung Ihrer Produktgruppe und Rechtsgrundlage, Datenimport aus vorhandenen Systemen, Validierung gegen die Pflichtangaben, Hosting und Erreichbarkeit der öffentlichen DPP-Seiten, Datenträger nach GS1 Digital Link, Versionierung und Nachweisführung, Anschluss an das seit Juli 2026 aktive EU-Register sowie Exportierbarkeit Ihrer Daten. Diese Punkte trennen ernsthafte Lösungen von QR-Code-Generatoren mit DPP-Etikett. F: Brauche ich als kleines Unternehmen eine Enterprise-DPP-Plattform? A: In den allermeisten Fällen nicht. Enterprise-Plattformen sind auf mehrstufige Lieferketten, Rohstoff-Due-Diligence und Konzern-Governance ausgelegt – Funktionen, die eine Marke mit überschaubarem Sortiment weder braucht noch bedienen kann. Für Marken, Händler mit Eigenmarken und KMU ist ein Self-Service-Tool mit Shop-Anbindung in der Regel schneller live und deutlich günstiger. F: Kann ich den Anbieter später wechseln? A: Ja, wenn Sie beim Vertragsabschluss darauf achten. Klären Sie vorab, ob Sie Ihre Produktpassdaten vollständig strukturiert exportieren können und wem die öffentlichen DPP-URLs gehören. Liegen die URLs auf einer Domain des Anbieters, hängen Ihre bereits gedruckten QR-Codes an dieser Domain – das ist der eigentliche Lock-in beim DPP, nicht das Datenformat. --- # Produktpass in Shopify einrichten: Der Leitfaden URL: https://solvedpp.com/wissen/dpp-shopify-einrichten/ Stand: 2026-09-04 Digitalen Produktpass im Shopify-Shop einrichten: Produkte und Varianten importieren, Pflichtangaben ergänzen, Widget auf der Produktseite, QR-Codes drucken. Warum der Einstieg über Shopify einfacher ist DPP-Projekte scheitern selten an der Technik, fast immer an der Datenlage: Artikelstammdaten liegen in drei Systemen, Varianten sind uneinheitlich gepflegt, und niemand weiß, welche Materialangabe die aktuelle ist. Shopify-Händler starten hier mit einem Vorsprung – der Katalog ist bereits strukturiert, vollständig und an einer Stelle: Produkte, Varianten, SKUs, Barcodes, Bilder. Genau darauf setzt ein Produktpass auf. Der Rest ist Handwerk. Dieser Leitfaden führt durch fünf Schritte – Import, Pflichtangaben, Produktseite, QR-Codes, Pflege – und durch die Sonderfälle, an denen Shopify-Projekte hängen bleiben: Varianten, Metafelder, mehrere Märkte, Dropshipping. Was ein Produktpass überhaupt ist, erklärt der große DPP-Ratgeber; hier geht es ausschließlich um die Umsetzung im Shop. Was Sie vorher klären sollten Drei Fragen entscheiden über Umfang und Zeitplan. Klären Sie sie, bevor Sie eine App installieren. Welche Produktgruppe? Die DPP-Pflicht knüpft am Produkt an, nicht am Shop. Führen Sie Textilien, Möbel, Reifen, Matratzen, Spielzeug, Elektronik oder Batterien, sind Sie betroffen – und zwar pro Sortimentsteil zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Welche Rechtsgrundlage? Für die meisten Konsumgüter ist es die Ökodesign-Verordnung (ESPR), für Akkus die EU-Batterieverordnung, für Spielzeug die neue Spielzeugverordnung. Die Rechtsgrundlage bestimmt, welche Pflichtfelder Ihr Pass enthalten muss. Welcher Stichtag? Der Batteriepass steht mit dem 18. Februar 2027 fest, die ESPR-Gruppen folgen gestaffelt. Wie viel Zeit Ihnen konkret bleibt, rechnet der ESPR-Fristen-Checker aus; welche Felder für Ihre Produktgruppe zusammenkommen, zeigt der DPP-Konfigurator. Dropshipping, Eigenmarke und Import Bevor Sie Daten sammeln, klären Sie eine Frage, die im Shopify-Umfeld überraschend oft falsch beantwortet wird: Müssen Sie den Pass überhaupt selbst erstellen? Die ESPR unterscheidet Rollen, und der Unterschied zwischen ihnen ist der Unterschied zwischen einem Projekt und einem Handgriff. Reines Dropshipping fremder Markenware. Sie sind Händler. Den Pass erstellt der Hersteller; Ihre Pflicht ist, ihn im Angebot zugänglich zu machen und keine betroffenen Artikel ohne Pass zu listen. Das ist Prozessarbeit, keine Datenerhebung. White Label, Private Label, Print-on-Demand. Sie sind Hersteller – auch wenn Sie das Produkt nie in der Hand hatten. Die Herstellerrolle hängt am Etikett, nicht an der Produktion. Wer unter eigener Marke verkauft, trägt die vollständige Passpflicht inklusive Materialanteilen, Herkunft und Zertifikaten. Direktimport aus einem Drittland. Sie sind Importeur und müssen prüfen, dass ein konformer Pass existiert. Steht Ihre Marke darauf, sind Sie zusätzlich Hersteller. Fall zwei ist im Shopify-Umfeld der Normalfall – und der Engpass liegt dann nicht bei der Software, sondern beim Lieferanten. Viele Dropshipping- und POD-Anbieter liefern bislang keine prozentgenauen Materialangaben, keine Produktionsstandorte und keine Zertifikatskopien. Klären Sie das vertraglich vor dem Stichtag: Ein Lieferant, der diese Daten nicht liefern kann, ist eine Beschaffungsentscheidung, kein Softwareproblem. Welche Rolle welche Pflichten auslöst, ordnet der Ratgeber Wer ist für den DPP verantwortlich? ein. Welche Daten Shopify liefert – und welche fehlen Die häufigste Fehleinschätzung lautet: „Die Daten stehen doch schon im Shop.” Teilweise stimmt das. Entscheidend ist aber die Unterscheidung zwischen Feldern, die Shopify inhaltlich befüllt, und Feldern, für die Shopify lediglich einen Ablageort anbietet – ein leeres Metafeld ist keine Datenquelle. Datenfeld Kommt aus Shopify Muss ergänzt werden Produktname / Titel Ja, Produkttitel Ggf. eine eindeutige Modellbezeichnung, wenn der Shop-Titel Marketingsprache ist SKU / Artikelnummer Ja, je Variante Nichts, sofern eindeutig vergeben GTIN / Barcode Ja, Feld „Barcode” je Variante In der Praxis oft leer oder mehrfach vergeben – vor dem Import bereinigen Varianten Ja, Optionen wie Größe und Farbe Die Entscheidung, welche Variante einen eigenen Pass braucht Preis Ja Nichts – der Preis ist kein Pflichtfeld des Produktpasses Produktbilder Ja, Medien je Produkt und Variante Ggf. Detailaufnahmen von Etikett oder Kennzeichnung Materialzusammensetzung Teilweise, je nach Kategorie als Attribut der Shopify-Produkttaxonomie – aber als Einzelwert Prozentgenaue Zusammensetzung je Komponente, aus Techpack oder Lieferantenspezifikation Herkunft / Produktionsstandorte Teilweise, Versandfeld „Ursprungsland” je Variante Das ist die zollrechtliche Herkunft, nicht die Produktionskette – Fertigungs- und Vorstufenstandorte kommen vom Lieferanten Zertifikate Nein Typ, Nummer, ausstellende Stelle, Laufzeit – aus dem Zertifikatsdokument Rezyklatanteil Nein Bestätigung des Lieferanten oder Materialdatenblatt Pflegehinweise Teilweise, meist als Fließtext in der Beschreibung Strukturierte Angabe statt Prosa Entsorgungshinweis Nein Eigene Angabe je Produktgruppe, ggf. Rücknahmehinweis CO₂-Angaben Nein Berechnung nach definierter Methodik – kein Wert, den man schätzt Die Tabelle zeigt die realistische Aufwandsverteilung: Die Identität des Produkts liefert Shopify weitgehend fertig, die Substanz des Produktpasses fast gar nicht. Das ist keine Schwäche von Shopify – ein Shopsystem ist für den Verkauf gebaut, nicht für die Lieferkettendokumentation. Schritt 1: Produkte und Varianten importieren Der Import ist technisch der einfachste Schritt. Shopify liefert Produktebene (Titel, Anbieter, Produkttyp, Bilder) und Variantenebene (SKU, Barcode, Optionen, Gewicht, Ursprungsland). Diese Struktur bildet das Gerüst Ihrer Produktpässe. Zwei Aufräumarbeiten lohnen sich vorher. Prüfen Sie erstens, ob das Barcode-Feld Ihrer Varianten sauber mit GTINs gefüllt und nicht mehrfach vergeben ist – die eindeutige Kennung ist der Anker, an dem der Pass hängt, und ein doppelter Barcode fällt spätestens beim Druck auf. Prüfen Sie zweitens Vendor und Produkttyp: Sind die Werte einheitlich, bilden sie die Produktfamilien, über die Sie Daten später gebündelt erheben. Varianten: ein Pass pro Modell oder pro Variante? Das ist die Frage, an der Shopify-DPP-Projekte kippen – und die generische Ratgeber regelmäßig falsch beantworten, weil sie „Farbvarianten teilen sich einen Pass” als Faustregel ausgeben. Das Gegenteil ist häufiger richtig. Ein Produktpass beschreibt ein Modell, eine Charge oder ein Einzelstück – nicht automatisch jede Shopify-Variante. Der Test ist einfach: Ändert sich durch die Variante eine Pflichtangabe – Materialzusammensetzung, Herkunftsland, Zertifikat, Rezyklatanteil? Wenn ja, braucht die Variante einen eigenen Pass. Wenn nein, genügt ein gemeinsamer Pass auf Modellebene. Das Rechenbeispiel. Ein T-Shirt in fünf Größen und drei Farben hat 15 Varianten in Shopify. Wie viele Pässe sind das? Der Größenlauf teilt sich einen Pass. S bis XL stammen aus demselben Stoff derselben Weberei, mit identischer Zusammensetzung, Herkunft und Zertifizierung. Es unterscheiden sich Schnittmenge und Gewicht – keine der maßgeblichen Pflichtangaben. Die Farben sind der kritische Fall. Weiß ist ungefärbt, Schwarz durchläuft einen zusätzlichen Färbeprozess, und Grau-Melange enthält in der Textilpraxis fast immer einen Viskose- oder Polyesteranteil, den das weiße Basisteil nicht hat. Damit unterscheiden sich Zusammensetzung, teilweise der Färbebetrieb und die Zertifikatsnummer des Lieferanten. Ergebnis: drei Pässe, nicht 15 und nicht einer. Der Aufwand sinkt gegenüber der Variantenzahl um 80 Prozent – aber nur, wenn Sie die Regel bewusst setzen. Wer pauschal einen Pass pro Modell vergibt, macht eine falsche Materialangabe für zwei Drittel des Sortiments; wer pauschal einen Pass pro Variante vergibt, erhebt dieselben Daten fünfmal und druckt fünfmal so viele Codes. Legen Sie diese Regel einmal für das gesamte Sortiment fest, nicht artikelweise. Sie bestimmt die Anzahl der Pässe, die Anzahl der QR-Codes und damit die Druckkosten. Für Textilien gilt zusätzlich: Prüfen Sie die Farbvarianten immer gegen das Techpack, nicht gegen den Shop-Titel. Branchenspezifische Details stehen auf der Seite für Textilunternehmen. Schritt 2: Fehlende Pflichtangaben ergänzen Die rechte Spalte der Tabelle oben ist Ihre Aufgabenliste. Die Quellen dafür liegen fast immer außerhalb des Shops: Lieferantenrechnung und Ursprungszeugnis, Techpack und Spezifikation, Materialdatenblatt und Zertifikatsscan. Der wirksamste Kniff: pro Produktfamilie erheben, nicht pro SKU. Fünfzig Artikel aus derselben Baumwollqualität teilen sich Zusammensetzung, Herkunft und Zertifikat – Sie recherchieren einmal und übertragen. Größere Bestände bringen Sie per CSV- oder Excel-Import ein, den Rest tragen Sie manuell nach; KI-Vorbefüllung nimmt Ihnen wiederkehrende Felder ab. Wichtig bleibt die Verantwortung: Eine Vorbefüllung ist ein Vorschlag, kein Nachweis. Prozentangaben und Zertifikatsnummern gehören belegt, weil Sie für die Richtigkeit haften. Wie viel Zeit realistisch pro Artikel anfällt, rechnet der Kosten-Ratgeber durch; die Felder im Einzelnen erklärt die Anleitung Digitalen Produktpass erstellen. Shopify-Metafelder: was sie können und was nicht „Legen Sie Ihre Nachhaltigkeitsdaten in Metafeldern ab” ist ein verbreiteter Rat – und er greift zu kurz. Metafelder sind frei definierbare, typisierte Zusatzfelder an Produkten und Varianten. Sie lassen sich per CSV befüllen, im Theme ausgeben und über die API auslesen. Als Ablageort sind sie ausgezeichnet. Was sie nicht leisten: Keine Validierung. Ein Metafeld nimmt entgegen, was Sie hineinschreiben. Es prüft nicht, ob sich die Materialanteile auf 100 Prozent summieren, ob das Herkunftsland zur Zertifikatsnummer passt oder ob ein Pflichtfeld Ihrer Produktgruppe überhaupt ausgefüllt ist. Ein fehlender Wert erzeugt keine Warnung, sondern eine leere Stelle im Theme. Keine Versionierung. Shopify führt keine nachvollziehbare Historie darüber, wer wann welchen Wert geändert hat. Gegenüber der Marktüberwachung müssen Sie aber belegen können, was der Pass zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens ausgesagt hat. Keine eigenständige Pass-Seite. Eine Theme-Seite hängt an Ihrem Shop, Ihrer URL-Struktur und Ihrem Template. Sie ist auch kein maschinenlesbares Passdokument, sondern gerenderte Verkaufsoberfläche. Keine Persistenz der Codes. Der QR-Code auf dem Produkt lebt länger als jedes Theme. Wird der Shop migriert, umgebaut oder geschlossen, zeigen gedruckte Codes ins Leere. Keine Registeranbindung. Das kommende EU-Register erwartet eine definierte Kennung und eine Datenübermittlung – beides leistet ein Metafeld nicht. Wann Metafelder trotzdem genügen: bei einer überschaubaren Zahl von Artikeln, vor Ihrem Stichtag, für freiwillige Nachhaltigkeitsangaben ohne Nachweispflicht und solange keine QR-Codes im Umlauf sind. Als strukturierte Vorstufe sind sie sogar sinnvoll – Sie sammeln die Daten schon an der richtigen Stelle. Wann sie aufhören zu genügen: ab dem Moment, in dem ein delegierter Rechtsakt den Pass für Ihre Produktgruppe verpflichtend macht, ab dem ersten gedruckten QR-Code, ab der ersten Prüfanfrage – und praktisch ab etwa fünfzig betroffenen Artikeln, weil manuelle Vollständigkeitskontrolle dann nicht mehr funktioniert. Schritt 3: Den Produktpass auf der Produktseite einbinden Jetzt wird der Pass sichtbar. Auf der Shopify-Produktseite erscheint ein Widget – ein kompakter Block, der auf die vollständige, öffentliche DPP-Seite des Artikels verweist. Das ist keine Fleißaufgabe, sondern eine Rechtspflicht. Beim Fernabsatz muss der Zugang zum Produktpass bereits im Angebot verfügbar sein, nicht erst auf dem gelieferten Produkt: Kundinnen und Kunden sollen die Informationen vor der Kaufentscheidung einsehen können. Die Verpflichtung, den Zugang zu den vorgeschriebenen Informationen auch im Fernabsatz sicherzustellen, ergibt sich aus der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781. Was daraus für Onlinehändler folgt, behandelt der Beitrag DPP im E-Commerce im Detail. Drei Dinge sollten Sie nach dem Einbinden prüfen: Ist das Widget ohne Login erreichbar? Ist es auf dem Smartphone sichtbar und nicht hinter einem zugeklappten Tab verborgen? Und wechselt es korrekt mit, wenn Kundinnen die Variante umschalten – sofern Ihre Farben eigene Pässe haben? Mehrere Märkte und Sprachen Wer über Shopify Markets mehrere Länder bedient, hat eine Storefront je Markt – oft mit eigener Domain oder eigenem Unterordner, eigener Sprache und teils eigenen Template-Einstellungen. Für den Produktpass folgt daraus zweierlei. Territorial: Der Pass hängt am Produkt, die Pflicht am Markt. Maßgeblich ist, in welchem EU-Mitgliedstaat Sie anbieten – dort muss der Zugang im Angebot verfügbar sein. Bedienen Sie Deutschland, Frankreich und Polen, muss das Widget in jeder dieser Storefronts erscheinen, nicht nur in der deutschen. Prüfen Sie das einzeln: Marktspezifische Templates sind die häufigste Ursache dafür, dass ein Block in einer Sprachversion fehlt, während er in der Hauptdomain korrekt sitzt. Für Nicht-EU-Märkte wie die Schweiz, das Vereinigte Königreich oder die USA greift die ESPR-Pflicht nicht; das Widget dort stehen zu lassen, schadet aber nicht. Sprachlich: Verbraucherinformationen müssen im EU-Produktrecht üblicherweise in einer Sprache vorliegen, die von den Verbrauchern des jeweiligen Mitgliedstaats leicht verstanden wird – welche das ist, legt der Mitgliedstaat fest. Rechnen Sie also damit, die verpflichtenden Inhalte in der Sprache des Ziellandes bereitstellen zu müssen. Noch nicht geklärt ist, in welchem Umfang der gesamte Pass übersetzt vorliegen muss und welche Felder als codierte Werte sprachneutral bleiben. Das regeln die produktgruppenspezifischen Rechtsakte und die zugehörigen Normen – der Beitrag zu Normen und Standards ordnet den Stand ein. Starten Sie deshalb kein Übersetzungsprojekt auf Verdacht, halten Sie das Datenmodell aber übersetzbar: freien Text von codierten Werten wie Materialbezeichnungen trennen. Schritt 4: QR-Codes für Etikett und Verpackung Der zweite Zugangsweg ist der Datenträger am physischen Produkt. Er zeigt auf dieselbe öffentliche DPP-Seite wie das Widget. Format. Für den Druck brauchen Sie eine Vektordatei (SVG, EPS oder PDF): beliebig skalierbar, ohne Interpolationsartefakte an den Modulkanten. Ein hochskaliertes PNG erzeugt genau die weichen Kanten, an denen Scanner auf kleinen Etiketten scheitern. Rastergrafiken sind für Bildschirmanwendungen richtig, für die Druckerei nicht. Größe und Ruhezone. Als Anhaltswert scannen Codes auf Papieretiketten ab etwa 15 mm Kantenlänge zuverlässig; entscheidend ist aber nicht die Fläche, sondern die Modulgröße. Und die hängt an der URL: Je kürzer die Adresse, desto weniger Module, desto größer jedes einzelne – ein Grund, das Adressschema kurz zu halten. Rund um den Code gehört eine freie Ruhezone von mindestens vier Modulen; ein Code, der bis an eine Naht, eine Falz oder den Etikettenrand läuft, wird nicht gelesen. Dunkel auf hell, keine invertierten Codes, keine metallischen oder glänzenden Untergründe. Platzierung. Welcher Träger passt, hängt am Produkt: Träger Stärke Schwäche Eingenähtes Etikett Bleibt über die Produktlebensdauer erhalten Klein, schwieriges Material, Abrieb durch Wäsche Hangtag Groß, gut bedruckbar, günstig Wird beim ersten Gebrauch entfernt Verpackung Viel Platz, guter Druck Verschwindet mit dem Karton Beipackzettel, Aufbau- oder Pflegeanleitung Passt zu Möbeln und Matratzen Wird oft weggeworfen Lieferschein Nachrüstbar für bereits produzierte Bestände Übergangslösung, keine dauerhafte Kennzeichnung Weil der Pass über die Lebensdauer erreichbar bleiben soll, braucht es mindestens einen dauerhaften Träger. Für ein Textil heißt das: Hangtag allein genügt nicht. Persistenz. Der teuerste Fehler ist kein Druckfehler, sondern ein Adressfehler. Ein QR-Code auf einem Möbelstück muss in acht Jahren noch auflösen. Klären Sie vor dem ersten Druckauftrag: Wem gehört die Domain, auf die der Code zeigt? Was passiert bei einem Anbieterwechsel? Lässt sich das URL-Schema umleiten, ohne die gedruckten Codes zu entwerten? Warum ein strukturiertes Adressschema hier hilft, erklärt der Beitrag zum GS1 Digital Link. Test. Scannen Sie das echte Druckmuster mit einem normalen Telefon – bei schlechtem Licht, aus Armlänge, bei Textilien nach einem Waschgang. Nicht den Bildschirmproof. Schritt 5: Pflege im laufenden Betrieb Ein Produktpass ist kein Projekt mit Enddatum. Drei Routinen halten ihn aktuell: Neue Artikel: Der Pass gehört in den Anlageprozess. Ohne vollständige Pflichtangaben geht ein betroffener Artikel nicht live. Lieferantenwechsel: Ändert sich Zusammensetzung, Färbung oder Herkunft, entsteht eine neue Version des Passes – versioniert und damit gegenüber der Marktüberwachung nachweisbar. Ablaufdaten: Zertifikate laufen aus. Legen Sie Wiedervorlagen an, statt es beim Audit zu bemerken. Und benennen Sie eine zuständige Person. Ein Produktpass ohne Eigentümer veraltet innerhalb einer Saison. Automatisierung bei wachsendem Sortiment Bei zwanzig Artikeln ist Handarbeit unproblematisch. Bei einem Sortiment, das jede Saison um Dutzende Artikel wächst, entscheidet die Automatisierung darüber, ob der Produktpass ein Prozess bleibt oder quartalsweise zum Aufholprojekt wird. Die nützliche Trennlinie verläuft nicht zwischen „manuell” und „automatisch”, sondern zwischen Transport und Herkunft von Daten. Automatisieren Sie den Transport: Vorlagen je Produktfamilie. Eine Vorlage „Bio-Baumwolle Single Jersey 180 g” trägt Zusammensetzung, Herkunft, Zertifikat und Pflegehinweis; neue Artikel erben sie. Das ist der mit Abstand größte Hebel – er reduziert die Arbeit pro Neuartikel auf die tatsächlichen Abweichungen. Sammelbearbeitung für Felder, die über eine ganze Charge identisch sind: Entsorgungshinweis, Herstellerkontakt, Rücknahmeinformation. Plausibilitätsprüfungen: Summieren sich die Anteile auf 100 Prozent? Ist ein Pflichtfeld leer, ein Zertifikat abgelaufen? Solche Regeln fangen die Fehler, die bei wachsendem Volumen unsichtbar werden. Erinnerungen an auslaufende Zertifikate und an Artikel ohne vollständigen Pass. Manuell bleiben muss die Herkunft. Zertifikatsnummern, Herkunftsangaben, Rezyklatanteile und CO₂-Werte sind Aussagen gegenüber Behörden und Verbrauchern – sie brauchen ein Dokument dahinter und eine Person, die sie bestätigt. KI-Vorbefüllung ist eine Schreibhilfe für wiederkehrende, nicht nachweispflichtige Felder: einen Pflegehinweis formulieren, eine Materialbezeichnung vereinheitlichen, eine Beschreibung strukturieren. Sie ersetzt keinen Nachweis. Wer das Produkt in Verkehr bringt, haftet für die Angabe – unabhängig davon, wer oder was sie eingetragen hat. Typische Stolpersteine im Shopify-Setup Varianten sprengen den Aufwand. Wer jeder Variante blind einen eigenen Pass gibt, vervielfacht Datenerhebung und Druckkosten. Erst die Ebenen-Regel, dann der Import. Materialdaten liegen im Lieferanten-PDF. Ein Techpack als Scan ist keine Datenquelle. Fragen Sie Lieferanten mit einer strukturierten Vorlage ab, nicht mit der Bitte, „Unterlagen zu schicken” – etwa mit dem Lieferantenfragebogen für den Digitalen Produktpass. Theme-Konflikte verstecken das Widget. Ältere oder stark angepasste Themes platzieren Blöcke unerwartet – oder das Widget landet unter einem Sticky-Add-to-Cart. Immer mobil, im Variantenwechsel und in jeder Markt-Storefront gegenprüfen. Codes gedruckt, bevor das URL-Schema final ist. Zehntausend Etiketten neu zu drucken kostet mehr als jede DPP-Software. Erst die Adressen festzurren, dann die Druckerei beauftragen. Nach dem Launch ist niemand zuständig. Der Pass gilt als erledigt, das Sortiment dreht sich weiter – ein Jahr später stimmt die Hälfte der Angaben nicht mehr. Was Shopify selbst nicht löst Shopify ist ein hervorragender Ausgangspunkt, aber keine DPP-Lösung: keine nativen DPP-Felder, keine eigenständige öffentliche Pass-Seite, keine Versionierung von Produktpassdaten und keine Anbindung an das kommende EU-Register, dessen Aufbau der Beitrag zum EU-DPP-Register beschreibt. Genau diese Punkte trennen ernsthafte Werkzeuge von QR-Code-Generatoren mit DPP-Etikett. Welcher Anbietertyp zu welchem Unternehmen passt, ordnet der DPP-Software-Vergleich ein. So starten Sie konkret Der pragmatische Weg für einen Shopify-Shop: Rolle klären, Ebenen-Regel für Varianten festlegen, Testartikel importieren, einen einzigen Pass vollständig durcharbeiten – und erst dann das Sortiment. An einem echten Artikel merken Sie in zwei Stunden, welche Daten Ihnen wirklich fehlen; an einer Tabelle merken Sie es nie. Wenn Sie das direkt in Ihrem Shop umsetzen möchten: Wie die DPP-App von SolveDPP Import, Validierung, Widget und QR-Code zusammenführt, steht auf der Startseite; die Pläne inklusive kostenlosem Einstieg finden Sie in der Preisübersicht. ## Häufige Fragen F: Wie binde ich einen Digitalen Produktpass in Shopify ein? A: Über eine DPP-App aus dem Shopify App Store. Der Ablauf ist immer derselbe: App installieren, Produkte und Varianten aus dem Shop importieren, die fehlenden Pflichtangaben ergänzen und veröffentlichen. Jeder Artikel erhält dann eine öffentliche DPP-Seite mit QR-Code, und der Produktpass erscheint als Widget auf Ihrer Shopify-Produktseite – ohne dass Sie Theme-Code schreiben müssen. F: Hat Shopify eine native DPP-Funktion? A: Nein. Shopify kennt keine Produktpass-Felder, keine Validierung gegen die Pflichtangaben der ESPR oder der EU-Batterieverordnung und keine öffentliche, dauerhaft erreichbare Pass-Seite. Sie können Daten in Metafeldern ablegen, aber daraus entsteht noch kein konformer Produktpass. Für die Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung brauchen Sie eine App oder eine externe Lösung. F: Reichen Shopify-Metafelder für den Produktpass? A: Als reiner Speicherort ja, als Compliance-Lösung nein. Metafelder halten Werte, prüfen aber nicht, ob alle Pflichtangaben Ihrer Produktgruppe vorhanden und plausibel sind. Es fehlen die Vollständigkeitsprüfung vor der Veröffentlichung, die Versionierung von Änderungen, die maschinenlesbare öffentliche Pass-Seite und der zugehörige Datenträger. Genau diese vier Punkte machen den Unterschied zwischen gespeicherten Daten und einem Produktpass. F: Muss der Produktpass auf der Produktseite sichtbar sein? A: Ja. Im Fernabsatz – also beim Verkauf über das Internet – muss der Zugang zum Produktpass bereits im Angebot verfügbar sein, nicht erst auf dem gelieferten Produkt. Praktisch heißt das: ein Link oder ein Widget auf jeder Produktseite betroffener Artikel, erreichbar ohne Login und auch auf dem Smartphone. F: Wie funktioniert der Produktimport aus Shopify? A: Die App greift auf die bereits in Ihrem Shop gepflegten Produkt- und Variantendaten zu und übernimmt sie als Grundlage für die Produktpässe. Doppelte Datenpflege entfällt damit. Ergänzende Angaben, die Shopify nicht kennt – Herkunft, Materialanteile, Zertifikate –, bringen Sie per CSV- oder Excel-Import ein oder tragen sie manuell nach. F: Was passiert mit meinen Varianten? A: Varianten kommen beim Import mit. Die inhaltliche Entscheidung bleibt bei Ihnen: Ein Größenlauf desselben Modells teilt sich in der Regel einen Produktpass, weil Materialzusammensetzung, Herkunft und Zertifikate identisch sind. Farbvarianten brauchen dagegen häufig eigene Pässe, sobald sich Zusammensetzung, Färbung, Lieferant oder Zertifikat unterscheiden. Diese Regel sollten Sie einmal für das gesamte Sortiment festlegen, nicht pro Artikel neu. F: Kann ich Produktpässe für Dropshipping-Produkte erstellen? A: Technisch ja – rechtlich hängt alles an Ihrer Rolle. Handeln Sie fremde Markenware durch, ist der Hersteller für den Pass zuständig, und Sie müssen ihn nur im Angebot zugänglich machen. Verkaufen Sie White-Label- oder Print-on-Demand-Ware unter eigener Marke, sind Sie regulatorisch Hersteller und müssen den Pass selbst erstellen – inklusive Materialanteilen, Herkunft und Zertifikaten. Der eigentliche Engpass ist dabei nicht die Software, sondern der Lieferant: Viele Dropshipping-Anbieter liefern diese Daten bislang nicht. F: Wie funktioniert der Produktpass mit Shopify Markets? A: Der Produktpass hängt am Produkt, nicht am Markt. Maßgeblich ist, in welchem EU-Mitgliedstaat Sie das Produkt anbieten: Dort muss der Zugang zum Pass bereits im Angebot verfügbar sein. Wer über Shopify Markets mehrere EU-Länder bedient, sollte deshalb jede EU-Storefront einzeln prüfen – marktspezifische Domains, Templates und Spracheinstellungen können ein Widget unbemerkt verschlucken. Nicht abschließend geklärt ist bislang, in welchem Umfang der Pass übersetzt vorliegen muss; das regeln die produktgruppenspezifischen Rechtsakte. --- # DPP im E-Commerce: Pflichten für Onlinehändler URL: https://solvedpp.com/wissen/dpp-e-commerce/ Stand: 2026-09-04 Betrifft der DPP auch Onlinehändler? Ja – im Fernabsatz muss der Produktpass schon vor dem Kauf zugänglich sein. Pflichten, Fristen, Shop-Umsetzung und Risiken im Überblick. Herstellerthema? Von wegen: Warum der DPP den Onlinehandel direkt trifft Die Ökodesign-Verordnung (ESPR) adressiert nicht nur die Unternehmen, die Produkte herstellen, sondern alle Wirtschaftsakteure entlang der Kette – ausdrücklich auch Händler. Die Logik der Verordnung: Ein Produktpass, den niemand zu sehen bekommt, erfüllt seinen Zweck nicht. Deshalb endet die Verantwortung nicht am Werkstor, sondern erst dort, wo das Produkt angeboten wird – und das ist im E-Commerce Ihre Produktseite. Für Onlinehändler ergeben sich daraus drei Rollen mit sehr unterschiedlicher Tragweite: Ihre Rolle Typischer Fall Ihre DPP-Verantwortung Händler Sie verkaufen Markenware Dritter Nur Produkte mit vorhandenem DPP anbieten und den Zugang im Shop sicherstellen Importeur Sie führen Ware aus Drittländern (z. B. Asien) in die EU ein Volle Verantwortung dafür, dass ein konformer DPP existiert Hersteller Eigenmarke / Private Label, D2C Sie erstellen und pflegen den Produktpass selbst Der letzte Fall ist im Shopify-Umfeld der häufigste: Wer unter eigener Marke verkauft, ist regulatorisch Hersteller – auch wenn produziert wird, wo anders. Die Grundlagen dazu erklärt unser großer DPP-Ratgeber, die praktische Erstellung Schritt für Schritt der Ratgeber Digitalen Produktpass erstellen. Welche Rolle Sie regulatorisch einnehmen – Hersteller, Importeur oder Händler –, klärt der Ratgeber Wer ist für den DPP verantwortlich?. Die Fernabsatz-Regel: Der DPP muss vor dem Kauf zugänglich sein Der für Onlinehändler wichtigste Punkt der ESPR ist unscheinbar, aber weitreichend: Beim Fernabsatz – also beim Verkauf über das Internet – muss der Zugang zum Produktpass bereits im Angebot verfügbar sein. Es reicht nicht, dass der QR-Code später am gelieferten Produkt klebt; Kundinnen und Kunden sollen die Informationen vor der Kaufentscheidung einsehen können. Praktisch bedeutet das für Ihren Shop: Auf jeder Produktseite betroffener Artikel muss der Produktpass erreichbar sein – als Link, eingebettete Ansicht oder abgebildeter Datenträger. Pro Variante korrekt: Der Pass hängt am konkreten Artikel. Farb- und Materialvarianten mit unterschiedlicher Zusammensetzung brauchen die jeweils passende Zuordnung. Dauerhaft aktuell: Ändert der Hersteller den Pass (neues Zertifikat, geänderte Materialien), muss Ihr Angebot auf den aktuellen Stand verweisen – ein Argument für Verlinkung statt kopierter Inhalte. Ab wann gilt das? Die Fristen aus Händlersicht Die DPP-Pflicht kommt branchenweise – maßgeblich ist die Produktgruppe, nicht Ihr Geschäftsmodell: Stichtag Produktgruppe 18.02.2027 Batterien (auch E-Bike- und E-Scooter-Akkus) – fixe Frist nach der EU-Batterieverordnung 2027 Textilien & Bekleidung, Reifen (ESPR, erwartet) 2028 Möbel (erwartet) 2029 Matratzen (erwartet) ca. 2030 Spielzeug (EU-Spielzeugverordnung) Wichtig für Sortimenter: Wer Artikel aus mehreren dieser Gruppen führt, wächst schrittweise in die Pflicht hinein – die Prozesse (Wo kommt der Pass her? Wie kommt er auf die Produktseite?) sollten Sie einmal sauber aufsetzen, nicht pro Branche neu. Alle Details und Übergangsfristen finden Sie in der Fristen-Übersicht, die Branchen-Anforderungen auf unseren Seiten für Textil, Batterien & E-Bikes, Möbel, Matratzen, Reifen, Spielzeug und Elektronik. Für die Versand- und Produktverpackung gilt ein eigenes Regelwerk: Wo die PPWR-Kennzeichnung aufhört und der Produktpass anfängt, trennt die Branchenseite PPWR und Digitaler Produktpass für Verpackungen. So sieht die Umsetzung im Shop aus Bewährt hat sich im E-Commerce ein dreiteiliges Muster: DPP-Widget auf der Produktseite. Ein kompakter Block unterhalb der Kaufinformationen („Digitaler Produktpass – EU-konform”) verlinkt auf die vollständige Pass-Ansicht. Das erfüllt die Fernabsatz-Anforderung und wirkt zugleich als Vertrauenssignal. Öffentliche DPP-Seite pro Artikel. Die eigentliche Pass-Ansicht mit Materialien, Herkunft, Zertifikaten und Kreislaufinformationen – maschinenlesbar und ohne Login erreichbar; die eindeutige Kennung wird zusätzlich im EU-Register hinterlegt. Wie so eine Seite aussieht, zeigt unser kommentiertes Praxis-Beispiel. QR-Code am physischen Produkt, idealerweise nach GS1 Digital Link codiert. Etikett oder Verpackung verweisen auf dieselbe DPP-Seite – Online-Angebot und Produkt bleiben konsistent. Der entscheidende Punkt ist die Datenpflege dahinter: Produktpass-Inhalte gehören nicht als Copy-Paste in die Produktbeschreibung, sondern in ein System, das Varianten, Versionen und Pflichtfelder sauber verwaltet – sonst wird jede Sortimentsänderung zum Compliance-Risiko. Abmahnungen und Marktüberwachung: Das Risiko realistisch eingeordnet Panikmache ist unangebracht, Sorglosigkeit auch. Zwei Risikoebenen sind relevant: Marktüberwachung: Produkte ohne vorgeschriebenen Produktpass dürfen nach dem Stichtag nicht mehr in Verkehr gebracht bzw. angeboten werden. Behörden können Vertriebsverbote und Rückrufe anordnen; Bußgelder legen die Mitgliedstaaten fest. Wettbewerbsrecht: Kennzeichnungs- und Informationspflichten im E-Commerce sind klassisches Abmahnterrain – wer die Vorgaben sichtbar verfehlt, während Wettbewerber sie erfüllen, macht sich angreifbar. Das kennt der Onlinehandel von Grundpreisangabe, Textilkennzeichnung und Energielabel. Die gute Nachricht: Anders als viele Kennzeichnungspflichten lässt sich der DPP zentral und automatisiert lösen – einmal pro Artikel sauber hinterlegt, ist jede Produktseite dauerhaft konform. Umsetzung mit Shopify: Der kürzeste Weg zur konformen Produktseite Für Shopify-Händler ist die Integration bewusst unspektakulär: Die DPP-App von SolveDPP importiert Produkte und Varianten direkt aus Ihrem Shop, führt durch die Pflichtangaben der jeweiligen Verordnung (mit KI-Vorbefüllung wiederkehrender Felder), validiert vor der Veröffentlichung – und blendet den fertigen Produktpass als Widget auf Ihrer Produktseite ein, inklusive öffentlicher DPP-Seite und QR-Code fürs Etikett. Damit ist die Fernabsatz-Anforderung erfüllt, ohne dass Sie Theme-Code anfassen oder Daten doppelt pflegen. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung liefert der Ratgeber DPP in Shopify einrichten. Was das kostet, rechnet der Kosten-Ratgeber durch; für kleine Teams lohnt zusätzlich der Blick in den KMU-Fahrplan. ## Häufige Fragen F: Betrifft der Digitale Produktpass auch Onlinehändler? A: Ja. Die ESPR nimmt die gesamte Lieferkette in die Pflicht: Händler dürfen nur Produkte anbieten, für die ein vorgeschriebener Produktpass existiert, und müssen sicherstellen, dass er für Kundinnen und Kunden zugänglich ist – im Fernabsatz bereits vor dem Kauf, also sichtbar im Online-Angebot. F: Muss der DPP im Online-Shop schon vor dem Kauf sichtbar sein? A: Ja. Beim Verkauf über das Internet muss der Zugang zum Produktpass – etwa der Link oder der abgebildete Datenträger – bereits im Angebot verfügbar sein, nicht erst auf dem gelieferten Produkt. In der Praxis heißt das: DPP-Link oder -Widget auf der Produktseite. F: Was gilt für Eigenmarken und Importware im Onlinehandel? A: Wer unter eigener Marke verkauft oder Ware aus Drittländern in die EU einführt, gilt regulatorisch als Hersteller bzw. Importeur – mit der vollen Verantwortung für Erstellung und Richtigkeit des Produktpasses, nicht nur für dessen Verlinkung. F: Was droht Onlinehändlern ohne Produktpass? A: Produkte ohne vorgeschriebenen DPP dürfen nach dem jeweiligen Stichtag nicht mehr angeboten werden. Es drohen Maßnahmen der Marktüberwachung (Vertriebsverbote, Rückrufe, Bußgelder) – und wie bei anderen Kennzeichnungspflichten im E-Commerce das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. F: Wie binde ich den Produktpass in meinen Shopify-Shop ein? A: Am einfachsten über eine DPP-App: SolveDPP importiert Produkte und Varianten aus Shopify, validiert die Pflichtangaben und blendet den Produktpass als Widget direkt auf der Produktseite ein – inklusive öffentlicher DPP-Seite und QR-Code für das physische Produkt. --- # ESPR einfach erklärt: Ökodesign-Verordnung 2024/1781 URL: https://solvedpp.com/wissen/espr-einfach-erklaert/ Stand: 2026-09-04 Was ist die ESPR? Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 einfach erklärt: Ziele, Digitaler Produktpass, Vernichtungsverbot, Arbeitsplan und Zeitplan. Was ist die ESPR? Die ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation) ist die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte der EU – offiziell Verordnung (EU) 2024/1781, in Kraft seit dem 18. Juli 2024. Sie löst die alte Ökodesign-Richtlinie ab, die nur energieverbrauchsrelevante Produkte erfasste, und weitet den Ansatz auf nahezu alle physischen Produkte aus. Ein wichtiges Detail vorweg: Die ESPR ist eine Verordnung, keine Richtlinie. Sie gilt unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat, ohne nationale Umsetzungsgesetze. Wer nach der „EU-Richtlinie Produktpass” sucht, meint fast immer die ESPR. Die Begriffe, die Rechtstexte und Anbietergespräche als bekannt voraussetzen – Verordnung, delegierter Rechtsakt, Übergangsfrist, Datenträger –, erklärt das DPP-Glossar. Die Ziele: Kreislaufwirtschaft statt Wegwerfprodukte Die ESPR soll Produkte auf dem EU-Markt langlebiger, reparierbarer und kreislauffähiger machen. Konkret adressiert sie: Haltbarkeit und Reparierbarkeit – Produkte sollen länger nutzbar sein und sich reparieren lassen. Rezyklateinsatz und Recyclingfähigkeit – mehr Sekundärmaterial, besseres Produktdesign fürs Recycling. Transparenz – wer kauft, soll Materialien, Herkunft und Umweltwirkung nachvollziehen können. Ressourcen- und CO₂-Fußabdruck – messbar und vergleichbar über Produktgruppen hinweg. Die vier zentralen Instrumente Ökodesign-Anforderungen je Produktgruppe. Die EU-Kommission legt in delegierten Rechtsakten Mindestanforderungen fest – etwa an Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Rezyklatanteile. Produkte, die sie nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Der Digitale Produktpass (DPP). Das Transparenz-Instrument der ESPR: ein maschinenlesbarer Datensatz je Produkt, abrufbar per QR-Code. Was genau er enthält, regelt ebenfalls der jeweilige delegierte Rechtsakt. Die Grundlagen erklärt unser DPP-Ratgeber. Das Vernichtungsverbot für unverkaufte Ware. Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Textilien und Schuhe nicht mehr vernichten; Kleinst- und kleine Unternehmen sind ausgenommen, mittlere Unternehmen folgen ab dem 19. Juli 2030. Weitere Produktgruppen können folgen. Details erklärt der Ratgeber Vernichtungsverbot für Textilien. Offenlegungspflichten. Unternehmen müssen künftig berichten, wie viele unverkaufte Produkte sie aussortieren und warum. Der Arbeitsplan: Wer ist zuerst dran? Im ersten ESPR-Arbeitsplan (April 2025) hat die EU-Kommission die priorisierten Produktgruppen benannt: Priorität Produktgruppen Endprodukte Textilien & Bekleidung, Möbel, Reifen, Matratzen Zwischenprodukte Eisen & Stahl, Aluminium Horizontal Reparierbarkeits-Anforderungen (u. a. Elektronik), Rezyklatanteile Für diese Gruppen werden die delegierten Rechtsakte ab etwa 2027 erwartet; verbindlich wird die jeweilige DPP-Pflicht dann nach einer Übergangsfrist von in der Regel 18 Monaten. Die konkreten Stichtage je Branche haben wir im Ratgeber Digitaler Produktpass: Alle Fristen zusammengestellt. Produktgruppen, die der Arbeitsplan nicht benennt – etwa Fahrräder und Sportartikel –, unterliegen weiterhin den horizontalen Anforderungen, haben aber keinen eigenen Stichtag; was daraus praktisch folgt, ordnet die Branchenseite DPP für Fahrrad & Sportartikel ein. Nicht alles läuft über die ESPR: Für Batterien gilt die eigene EU-Batterieverordnung mit fixem Stichtag 18.02.2027, für Spielzeug die neue EU-Spielzeugverordnung – Details auf unseren Branchenseiten Batterien & E-Bikes und Spielzeug. Was bedeutet die ESPR konkret für Ihr Unternehmen? Kurzfristig entsteht die Pflicht produktgruppenweise – aber die Vorbereitung ist branchenübergreifend dieselbe: Betroffenheit prüfen: Fallen Ihre Produkte in eine priorisierte Gruppe? Dann ist Ihr realistischer Planungshorizont 2027–2029. Datenbasis aufbauen: Materialzusammensetzung, Herkunft, Zertifikate und Reparaturinformationen pro Artikel – das ist der Kern jedes späteren Produktpasses und zugleich der zeitintensivste Teil. Prozesse verankern: Wer pflegt die Daten, wenn Lieferanten oder Materialien wechseln? Der DPP ist ein Dauerprozess, kein einmaliges Projekt. Für die praktische Umsetzung – Datenerfassung, Validierung gegen Pflichtangaben, Veröffentlichung per QR-Code – ist die DPP-Software von SolveDPP gebaut; eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bietet der Ratgeber Digitalen Produktpass erstellen. Was dabei an Kosten entsteht, zeigt der Ratgeber Was kostet ein Digitaler Produktpass? ## Häufige Fragen F: Was ist die ESPR? A: Die ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, Verordnung (EU) 2024/1781) ist die EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte. Sie ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft und schafft den Rahmen, um für nahezu alle physischen Produkte Nachhaltigkeitsanforderungen und einen Digitalen Produktpass vorzuschreiben. F: Ist die ESPR eine Richtlinie oder eine Verordnung? A: Eine Verordnung. Anders als eine Richtlinie muss sie nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die häufig zu lesende Formulierung „EU-Richtlinie Produktpass” ist daher rechtlich ungenau. F: Welche Produkte sind von der ESPR zuerst betroffen? A: Der erste Arbeitsplan (April 2025) priorisiert u. a. Textilien und Bekleidung, Möbel, Reifen und Matratzen sowie Eisen, Stahl und Aluminium als Zwischenprodukte. Für diese Gruppen werden die delegierten Rechtsakte ab etwa 2027 erwartet. F: Schreibt die ESPR selbst schon einen Produktpass vor? A: Die ESPR schafft den Rahmen; die konkrete DPP-Pflicht je Produktgruppe entsteht erst durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission. Diese legen Pflichtangaben, Format und Stichtag fest – in der Regel mit einer Übergangsfrist von 18 Monaten. --- # Digitaler Produktpass: Praxis-Beispiel Textil URL: https://solvedpp.com/wissen/dpp-beispiel/ Stand: 2026-09-04 Wie sieht ein Digitaler Produktpass konkret aus? Kommentiertes DPP-Beispiel aus der Textilbranche: Materialien, Herkunft, Zertifikate, QR-Code – Element für Element erklärt. Das Beispiel: Ein Wäsche-Artikel mit Produktpass Unser Beispiel stammt von der Wiener Marke Soda Lingerie, die mit SolveDPP Produktpässe für ihr Sortiment veröffentlicht – hier für den Artikel „Modal Soft Bra” (Art.-Nr. SL-2041). Auf dem eingenähten Etikett sitzt ein QR-Code; wer ihn scannt, landet auf der öffentlichen DPP-Seite des Artikels. Die Struktur orientiert sich an den Datenkategorien, die die ESPR für den Digitalen Produktpass vorsieht. Gehen wir die Seite Element für Element durch – und schauen jeweils darauf, warum das Element dort steht. 1. Produktidentifikation Ganz oben stehen Produktname, Marke und Artikelnummer – verbunden mit einer eindeutigen Kennung nach dem Prinzip des GS1 Digital Link, über die genau dieser Artikel (und perspektivisch die einzelne Charge) adressierbar ist. Das ist die Grundlage jedes Produktpasses: Ohne eindeutige Zuordnung sind alle weiteren Daten wertlos. 2. Materialzusammensetzung Material Anteil TENCEL™ Modal 60 % Polyamid 28 % Elastan 12 % Die vollständige Faserzusammensetzung in Prozent – nicht nur „Hauptmaterial” – gehört zu den Kernangaben für Textilien. Sie macht Produkte vergleichbar und ist die Basis für jede Recycling-Entscheidung am Lebensende. 3. Herkunft und Produktionsschritte Produktionsschritt Standort Faserherstellung Lenzing, Österreich Stoffproduktion Guimarães, Portugal Konfektion Wien, Österreich Statt eines pauschalen „Made in EU” zeigt der Pass die Stationen der Lieferkette. Genau diese Herkunftstransparenz ist der Teil, der in der Praxis die meiste Vorarbeit kostet – und der im D2C-Verkauf am stärksten Vertrauen aufbaut. 4. Zertifikate und Nachweise Im Beispiel: OEKO-TEX® Standard 100 und die TENCEL™-Zertifizierung. Wichtig ist hier weniger das Logo als die Prüfbarkeit: Im Produktpass hängen Zertifikate an Gültigkeitszeiträumen und Nachweisdokumenten, statt als bloße Behauptung auf der Produktseite zu stehen. 5. Pflege, Kreislauf und Rücknahme Pflegesymbole, Reparaturhinweise und der Hinweis „Recycelbar · Rücknahme über Hersteller” schließen den Kreis: Der DPP soll nicht nur dokumentieren, sondern die längere Nutzung und das richtige Lebensende des Produkts aktiv unterstützen. 6. Der QR-Code als Datenträger Der QR-Code am Etikett ist der vorgeschriebene Datenträger – der Pass selbst lebt online und bleibt aktualisierbar. Ändert sich ein Lieferant oder läuft ein Zertifikat aus, wird die DPP-Seite aktualisiert, ohne dass ein Etikett neu gedruckt werden muss; ältere Stände bleiben versioniert nachvollziehbar. Die eindeutige Kennung ist zusätzlich im EU-Register hinterlegt, damit der Pass auch bei einem Systemwechsel auffindbar bleibt. Was dieses Beispiel verallgemeinert Das Textil-Beispiel folgt einem Muster, das für alle Branchen gilt – nur die Datenfelder ändern sich: Bei Batterien treten nach der EU-Batterieverordnung Zellchemie und CO₂-Fußabdruck an die Stelle der Fasern, bei Möbeln Holzarten und Ersatzteile, bei Reifen Rollwiderstand und Nasshaftung. Welche Felder für Textilien am Ende verbindlich werden, legt der noch ausstehende delegierte Rechtsakt fest – die hier gezeigte Struktur folgt aber bereits den im Mai 2026 veröffentlichten EN-Normen zu Datenaustausch und Datenträgern (mehr dazu im Normen-Überblick). Die vollständige Übersicht der Datenkategorien finden Sie im großen DPP-Ratgeber, die Stichtage je Branche in der Fristen-Übersicht. Wie die Umsetzung bei Soda Lingerie ablief – vom Shopify-Import bis zum fertigen Pass – lesen Sie in der Case Study; weitere Umsetzungen sammeln die Fallstudien zum Digitalen Produktpass. Und wenn Sie ein solches Beispiel für Ihre eigenen Produkte bauen wollen: Die DPP-Software von SolveDPP erzeugt genau diese öffentlichen DPP-Seiten samt QR-Code. ## Häufige Fragen F: Wie sieht ein Digitaler Produktpass aus? A: In der Praxis ist der DPP eine öffentlich abrufbare Produktseite, die per QR-Code am Produkt erreichbar ist. Sie zeigt strukturiert: Produktidentifikation, Materialzusammensetzung, Produktionsschritte mit Standorten, Zertifikate, Pflegehinweise und Angaben zu Recycling und Rücknahme. F: Muss der Produktpass öffentlich zugänglich sein? A: Ja, die für Endkundinnen und Behörden bestimmten Angaben müssen frei zugänglich sein – ohne Login oder App. Je nach Rechtsakt kann es zusätzlich Datenfelder geben, die nur bestimmten Akteuren wie Marktüberwachung oder Recyclern vorbehalten sind. F: Reicht ein normales Pflegeetikett nicht aus? A: Nein. Das physische Etikett bleibt, aber der DPP geht deutlich darüber hinaus: Er ist maschinenlesbar, enthält Herkunfts- und Konformitätsdaten und muss aktualisierbar sein. Der QR-Code am Etikett verbindet beide Welten. F: Kann ich einen Produktpass schon vor der Pflicht veröffentlichen? A: Ja – und viele Marken tun genau das. Transparenz zu Materialien und Herkunft wirkt als Verkaufsargument im D2C-Geschäft, und die Datenbasis ist aufgebaut, bevor die Pflicht greift. --- # Was kostet ein Digitaler Produktpass? URL: https://solvedpp.com/wissen/dpp-kosten/ Stand: 2026-09-04 DPP-Kosten realistisch geplant: Software, interne Datenerhebung, laufende Pflege. Mit Beispielrechnung für eine D2C-Marke mit 200 Artikeln und Tipps zum Kostensenken. Die drei Kostenblöcke eines DPP-Projekts Wer „Was kostet ein digitaler Produktpass?” fragt, meint meist den Softwarepreis. Tatsächlich verteilen sich die Kosten auf drei Blöcke – mit einer Gewichtung, die viele überrascht: Kostenblock Charakter Typische Größenordnung Datenerhebung & -aufbereitung Einmalig je Artikel, intern + Lieferkette Der größte Posten: 15–60 Min. pro Artikel, bei lückenhafter Lieferkettendokumentation deutlich mehr DPP-Software Laufend, planbar Monatliches Abo, meist gestaffelt nach Artikelanzahl – der kleinste Posten Laufende Pflege Dauerhaft, ereignisgetrieben Wenige Stunden pro Monat, abhängig von Sortimentswechseln und Zertifikatslaufzeiten Block 1: Die Datenerhebung – der eigentliche Aufwand Für jeden Artikel müssen Materialzusammensetzung, Produktionsstandorte, Zertifikate und Kreislaufinformationen zusammengetragen werden (welche Daten genau, zeigt der DPP-Ratgeber; wie man dabei konkret vorgeht, der Ratgeber Digitalen Produktpass erstellen). Der Aufwand hängt fast vollständig von Ihrer Ausgangslage ab: Gute Ausgangslage (Daten in ERP/PIM gepflegt, wenige Lieferanten): ~15–20 Minuten pro Artikel. Mittlere Ausgangslage (Daten verteilt auf Tabellen, E-Mails, Lieferantendokumente): ~30–60 Minuten pro Artikel. Schwierige Ausgangslage (Herkunftsdaten müssen erst bei Lieferanten erfragt werden): Wochen an Wartezeit pro Lieferantenrunde – hier entsteht der berüchtigte Zeitdruck vor der Frist. Deshalb gilt: Der früheste Kostenhebel ist der Startzeitpunkt. Lieferantenabfragen, die nebenbei über Monate laufen, kosten fast nichts; dieselben Abfragen unter Deadline-Druck binden das halbe Team. Damit eine erste Runde ohne Vorlauf starten kann, steht der Lieferantenfragebogen für den Digitalen Produktpass als ausfüllbare CSV samt Anschreiben bereit. Die Stichtage für Ihre Branche finden Sie in der Fristen-Übersicht. Block 2: Die Software Die DPP-Software übernimmt Erfassung, Validierung gegen die Pflichtangaben der jeweiligen Verordnung – etwa der ESPR oder der EU-Batterieverordnung –, Hosting der öffentlichen DPP-Seiten, die QR-Codes sowie die Anbindung an das EU-Register. Die Preismodelle sind in der Regel Abos, gestaffelt nach Artikelanzahl – bei SolveDPP beginnt das im niedrigen zweistelligen Euro-Bereich pro Monat, mit unbegrenzten Produktpässen im Pro-Plan. Welche Anbietertypen es gibt und worin sie sich unterscheiden, zeigt der DPP-Software-Vergleich – die Preisspannen liegen je nach Typ um Größenordnungen auseinander. Zur Einordnung: Eine Eigenentwicklung (DPP-Seiten, Validierungslogik, Versionierung, Anbindung an das seit 20. Juli 2026 aktive EU-Register) kostet schnell einen mittleren fünfstelligen Betrag an Entwicklungszeit – und muss bei jeder Rechtsakt-Änderung nachgezogen werden. Für die allermeisten Marken ist das Abo-Modell daher die wirtschaftlich klare Wahl. Block 3: Die laufende Pflege Der Produktpass ist ein lebendes Dokument: Materialwechsel, neue Lieferanten, auslaufende Zertifikate und neue Kollektionen erfordern Updates. Realistisch sind wenige Stunden pro Monat, wenn die Verantwortlichkeit klar geregelt ist und die Software Änderungen versioniert. Ungepflegte Pässe sind dagegen ein Compliance-Risiko – ein abgelaufenes Zertifikat im veröffentlichten Pass ist schlechter als gar keins. Beispielrechnung: D2C-Marke mit 200 Artikeln Eine Textilmarke mit 200 aktiven Artikeln (davon viele Farbvarianten weniger Basisprodukte), Datenlage „mittel”: Position Rechnung Aufwand/Kosten Datenerhebung Basisprodukte ~40 Basisartikel × 45 Min. ~30 Personenstunden Varianten ableiten 160 Varianten × 5 Min. (Vorlagen/Vererbung) ~13 Personenstunden Lieferantenabfragen 2 Runden über 3 Monate, nebenläufig ~10 Personenstunden Software Abo nach Artikelstaffel ab niedrigem zweistelligen €-Betrag/Monat Laufende Pflege Zertifikate, Sortimentswechsel ~2–4 Std./Monat Ergebnis: ein überschaubares Projekt von gut einer Personenwoche, verteilt über ein Quartal – vorausgesetzt, Varianten werden vom Basisartikel abgeleitet statt einzeln erfasst, und der Import aus dem Shopsystem erspart die Neueingabe der Stammdaten. Genau diese beiden Hebel (Shopify-Import, KI-Vorbefüllung, Varianten-Vererbung) sind der Grund, warum der Software-Baustein den Erhebungsaufwand massiv senkt. Fazit: Planbar – wenn man früh anfängt Die DPP-Kosten sind kein Grund zur Panik: Software und Pflege sind klein und planbar, die Datenerhebung ist der eigentliche Aufwand – und sie wird umso billiger, je früher und automatisierter sie läuft. Wie das konkret aussieht, zeigt unser kommentiertes DPP-Beispiel; für kleinere Teams haben wir zusätzlich den Ratgeber DPP für KMU. ## Häufige Fragen F: Was kostet ein Digitaler Produktpass pro Produkt? A: Die Softwarekosten liegen je nach Anbieter und Sortimentsgröße meist im Bereich weniger Cent bis Euro pro Artikel und Monat. Der größere Posten ist die einmalige Datenerhebung: je nach Datenlage etwa 15 bis 60 Minuten interner Aufwand pro Artikel, bei komplexen Lieferketten mehr. F: Welche Kostenblöcke gehören zu einem DPP-Projekt? A: Drei Blöcke: (1) einmalige Datenerhebung und -aufbereitung inklusive Lieferantenabfragen, (2) Software für Erstellung, Validierung und Hosting der Produktpässe, (3) laufende Pflege bei Material-, Lieferanten- oder Zertifikatsänderungen. F: Wie lassen sich die DPP-Kosten senken? A: Am stärksten wirken: früh anfangen (Lieferantendaten nebenbei einsammeln statt im Crash-Projekt), vorhandene Daten aus Shopsystem oder ERP importieren statt neu erfassen, mit Vorlagen und KI-Vorbefüllung pro Produktfamilie arbeiten und Varianten von einem Basisartikel ableiten. F: Gibt es Förderungen für den Digitalen Produktpass? A: Teilweise. Die ESPR sieht Unterstützungsmaßnahmen für KMU vor, und je nach Land gibt es Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsförderprogramme, die DPP-Projekte abdecken können. Ein Blick in die Programme Ihres Bundeslandes bzw. Ihrer Wirtschaftskammer lohnt sich. --- # Digitaler Produktpass für KMU: Pflichten & Fahrplan URL: https://solvedpp.com/wissen/dpp-fuer-kmu/ Stand: 2026-09-04 Gilt die DPP-Pflicht auch für kleine Unternehmen? Ja – aber der Aufwand ist beherrschbar. Pflichten, Erleichterungen und ein pragmatischer 5-Schritte-Fahrplan für KMU. Ja, die Pflicht gilt auch für Sie – aber ohne Panik Zuerst die unbequeme Wahrheit: Die DPP-Pflicht knüpft an das Inverkehrbringen von Produkten in der EU an, nicht an Umsatz oder Mitarbeiterzahl. Eine Drei-Personen-Marke, die E-Bike-Akkus oder Bekleidung verkauft, ist genauso betroffen wie ein Konzern. Eine generelle KMU-Ausnahme vom Produktpass gibt es nicht. Jetzt die Einordnung: Die EU weiß, dass KMU keine Compliance-Abteilungen haben. Die ESPR sieht ausdrücklich Unterstützungsmaßnahmen für KMU vor, und bei einzelnen Pflichten gibt es Erleichterungen – das seit 19. Juli 2026 geltende Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien und Schuhe trifft bislang nur große Unternehmen: Kleinst- und kleine Unternehmen sind ausgenommen, mittlere folgen erst ab dem 19. Juli 2030 (mehr dazu im Ratgeber Vernichtungsverbot für Textilien). Vor allem aber: Der Produktpass selbst ist für ein kleines Sortiment deutlich schneller umgesetzt als für einen Konzernkatalog mit zehntausenden Artikeln. Klein zu sein ist hier ein Vorteil. Was auf KMU zukommt – und was nicht Das kommt: Pro Artikel ein maschinenlesbarer Produktpass mit Materialien, Herkunft, Nachweisen und Kreislaufinformationen (was genau, steht im DPP-Ratgeber) Ein QR-Code am Produkt bzw. Etikett als Datenträger Ein Pflegeprozess: Der Pass muss aktuell bleiben, wenn sich Material, Lieferant oder Zertifikat ändert Das kommt nicht: Keine Pflicht zur Eigenentwicklung – der Pass darf über Dienstleister/Software bereitgestellt werden Kein Zwang zu teuren Zertifizierungen, die über die ohnehin geltenden Produktanforderungen hinausgehen Kein Stichtag „für alle”: Ihre Frist hängt an Ihrer Produktgruppe (alle Fristen im Überblick) Der 5-Schritte-Fahrplan für kleine Teams Frist bestimmen (1 Stunde). Welche Ihrer Produktgruppen fällt unter welche Verordnung? E-Bike-Akkus: 18.02.2027. Textil und Reifen: voraussichtlich 2027/2028. Möbel: 2028, Matratzen: 2029, Spielzeug: ca. 2030. Von dort rechnen Sie 12–18 Monate zurück – das ist Ihr Startpunkt. Dateninventur machen (1 Tag). Was liegt schon vor – im Shopsystem, in Lieferantendokumenten, auf Etiketten? Die Lücken (fast immer: Herkunftsdetails, Materialprozente, Zertifikatslaufzeiten) werden Ihre Aufgabenliste. Lieferanten früh anfragen (nebenläufig). Der Klassiker: Auf Herkunfts- und Materialnachweise wartet man Wochen. Früh und gebündelt angefragt, läuft das nebenher; unter Zeitdruck wird es zum Engpass. Für die Abfrage selbst gibt es eine fertige Vorlage: den Lieferantenfragebogen für den Digitalen Produktpass. Das ist der größte Kostenhebel im ganzen Projekt (zur Kostenrechnung). Basisartikel statt Varianten pflegen. 200 Artikel sind oft nur 40 Basisprodukte mit Farb- und Größenvarianten. Erfassen Sie die Basis, leiten Sie Varianten ab – das reduziert den Aufwand um den Faktor drei bis fünf. Veröffentlichen und Verantwortlichkeit klären (1 Nachmittag). DPP-Seiten live schalten, im EU-Register eintragen, QR-Codes in die nächste Etiketten-/Verpackungsbestellung aufnehmen und festlegen, wer künftig Änderungen einpflegt. Warum KMU vom frühen Start doppelt profitieren Für D2C-Marken ist der Produktpass nicht nur Pflicht, sondern Marketing mit Substanz: Herkunfts- und Materialtransparenz direkt am Produkt unterscheidet eine kleine Marke sichtbar von anonymer Massenware – wie das aussieht, zeigt unser kommentiertes Praxis-Beispiel der Wiener Marke Soda Lingerie. Wer früh veröffentlicht, nutzt die Pflicht als Schaufenster, statt ihr hinterherzulaufen. Die DPP-Software von SolveDPP ist genau auf dieses Szenario gebaut: Shopify-Import statt Neueingabe, KI-Vorbefüllung wiederkehrender Felder, Validierung gegen die Pflichtangaben Ihrer Verordnung – von der EU-Batterieverordnung bis zur ESPR – und gehostete DPP-Seiten samt QR-Code – zu Preisen, die für kleine Teams kalkulierbar sind. ## Häufige Fragen F: Gilt der Digitale Produktpass auch für kleine Unternehmen? A: Ja. Die DPP-Pflicht knüpft an das Inverkehrbringen von Produkten in der EU an, nicht an die Unternehmensgröße. Eine generelle KMU-Ausnahme gibt es nicht – wohl aber Unterstützungsmaßnahmen und bei einzelnen Pflichten (z. B. dem Vernichtungsverbot unverkaufter Textilien) Ausnahmen bzw. spätere Fristen für kleine und mittlere Unternehmen. F: Wie viel Aufwand bedeutet der DPP für ein kleines Team? A: Für eine typische D2C-Marke mit 100–300 Artikeln: eine gute Personenwoche verteilt über ein Quartal für den Aufbau, danach wenige Stunden pro Monat Pflege – vorausgesetzt, Varianten werden von Basisartikeln abgeleitet und Stammdaten aus dem Shopsystem importiert. F: Brauche ich als KMU eine eigene DPP-Software? A: Eine Eigenentwicklung lohnt für KMU praktisch nie. Sinnvoll ist eine fertige DPP-Software im Abo, die Pflichtfelder der jeweiligen Verordnung mitbringt, Daten aus dem Shopsystem importiert und die öffentlichen DPP-Seiten samt QR-Codes hostet. F: Wann sollten KMU mit dem Produktpass anfangen? A: 12 bis 18 Monate vor dem Stichtag der eigenen Branche – für E-Bike- und Akku-Marken (Frist 18.02.2027) also jetzt. Der Grund: Herkunfts- und Materialdaten aus der Lieferkette zu beschaffen dauert am längsten und lässt sich nebenläufig fast kostenlos erledigen. --- # EU-DPP-Register: Registrierung, Pflichten, Fristen URL: https://solvedpp.com/wissen/eu-dpp-register/ Stand: 2026-09-03 Das EU-Register für Digitale Produktpässe ist seit dem 20. Juli 2026 live. Wer registrieren muss, was gespeichert wird und ab wann die Pflicht greift. Was ist das EU-DPP-Register? Das EU-DPP-Register ist die zentrale Nachweis- und Suchschicht für Digitale Produktpässe im Binnenmarkt. Betrieben wird es von der Europäischen Kommission; die Rechtsgrundlage steht in den Artikeln 12 und 13 der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781. Entscheidend ist, was das Register nicht ist: keine Datenbank, in der die Produktpässe liegen. Erfasst werden ausschließlich die eindeutige Kennung jedes Produktpasses und einige wenige Metadaten – etwa zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur und zur Produktgruppe. Die eigentlichen Passinhalte bleiben dezentral beim Unternehmen oder bei dessen Dienstleister gespeichert und werden über die Kennung aufgefunden. Diese Architektur löst zwei gegenläufige Anforderungen: Marktüberwachung und Zoll brauchen einen verlässlichen Einstiegspunkt, um zu prüfen, ob zu einem Produkt überhaupt ein Pass existiert und wer dafür geradesteht. Unternehmen wiederum haben gute Gründe, Materialzusammensetzungen, Lieferantenangaben und CO₂-Werte nicht in eine zentrale EU-Datenbank zu schieben. Das Register verbindet beides: zentral auffindbar, dezentral gespeichert. Was inhaltlich in einem Produktpass steht, erklärt der große DPP-Ratgeber. Seit wann ist das Register in Betrieb? Das Register ist seit dem 20. Juli 2026 live. Die Kommission hat es zusammen mit einer Testumgebung bereitgestellt, in der Unternehmen und Softwareanbieter ihre Anbindung erproben können – Details in der Ankündigung der Europäischen Kommission. Flankierend stehen technische Dokumentation, Implementierungsleitlinien, Webinare und ein Helpdesk zur Verfügung. Für die meisten Unternehmen ist das der wichtigste Teil: Die Anbindung lässt sich testen, lange bevor sie Pflicht wird. Wichtig zur Einordnung: „In Betrieb” heißt nicht „ab sofort Pflicht für alle”. Das Register ist die Infrastruktur; die Registrierungspflicht entsteht erst über die jeweilige Produktverordnung. Die erste davon greift am 18. Februar 2027. Wer muss registrieren – und was genau? Registrierungspflichtig ist der Wirtschaftsakteur, der das Produkt im EU-Binnenmarkt in Verkehr bringt. Das ist in der Regel der Hersteller – und Hersteller ist, wessen Marke auf dem Produkt steht. Bei Ware aus Drittländern rückt der Importeur in diese Rolle; reine Händler, die Fremdmarkenware weiterverkaufen, registrieren nicht selbst. Die Abgrenzung klärt der Ratgeber Wer ist für den DPP verantwortlich? Zu registrieren ist je Produktpass: die eindeutige Kennung des Passes, über die er auffindbar wird, ein Satz Metadaten, u. a. zum Wirtschaftsakteur und zur Produktgruppe. Nicht zu übermitteln ist der Passinhalt. Wer befürchtet, mit der Registrierung Stücklisten, Lieferantenlisten oder Emissionswerte an eine EU-Datenbank abgeben zu müssen: Das ist nicht der Mechanismus. Diese Daten bleiben dort, wo der Pass gehostet wird. Auf welcher Ebene registriert wird – je Artikel, Charge oder Modell –, ergibt sich nicht aus dem Register, sondern aus der Verordnung der jeweiligen Produktgruppe. Registrierung über Oberfläche oder API Die Kommission bietet zwei Wege an – eine gesicherte Weboberfläche und eine API. Die Weboberfläche eignet sich für überschaubare Mengen: wenige Produkte, wenige Änderungen, keine Systemanbindung nötig. Auch als Kontrollweg ist sie sinnvoll, um zu sehen, welche Einträge unter dem eigenen Wirtschaftsakteur geführt werden. Die API ist der Weg für alle anderen. Sobald ein Sortiment aus Hunderten Artikeln mit Varianten besteht oder sich Chargen laufend ändern, ist manuelle Eingabe kein tragfähiger Prozess. Über die Schnittstelle werden Kennungen und Metadaten system-zu-system gemeldet – im Idealfall automatisch, sobald ein neuer Pass veröffentlicht wird. Für kleine und mittlere Marken hat das eine angenehme Konsequenz: Sie werden diese API in der Regel nie selbst anfassen. Die Anbindung übernimmt die eingesetzte DPP-Software; verantwortlich für die Richtigkeit bleiben trotzdem Sie. Genau deshalb gehört die Frage „Bindet ihr das EU-Register an, und ab wann?” in jedes Auswahlgespräch – der DPP-Software-Vergleich führt sie als eigenes Kriterium. Der Registrierungsnachweis im B2B-Geschäft Ein Detail, das im Alltag schnell relevant wird: Wirtschaftsakteure können ein sicheres elektronisches Dokument anfordern, das die Registrierung belegt. Der Nachweis hat zwei Adressaten. Gegenüber der Marktüberwachung belegt er, dass zu einem Produkt ein registrierter Pass existiert. Im B2B-Geschäft wird er zum Dokument, nach dem Abnehmer aus Eigeninteresse fragen: Händler müssen vor dem Anbieten prüfen, dass ein vorgeschriebener Produktpass vorhanden und zugänglich ist – ein maschinell prüfbarer Nachweis ist dafür effizienter als ein Screenshot einer Produktseite. Realistische Erwartung: Der Nachweis landet dort, wo heute CE-Konformitätserklärungen und Prüfberichte liegen – im Lieferanten-Onboarding, in Listungsunterlagen und in Ausschreibungen. Fristen: Was gilt ab wann? Produktgruppe Stichtag Rechtsgrundlage Status Batterien: EV, Industrie (> 2 kWh), LMT 18.02.2027 Verordnung (EU) 2023/1542 Fix – erste Registrierungsfrist Gerätebatterien (portable) vom Stichtag nicht erfasst Verordnung (EU) 2023/1542 Offen Textilien & Bekleidung offen ESPR, delegierter Rechtsakt Rechtsakt ausstehend Reifen offen ESPR, delegierter Rechtsakt Rechtsakt ausstehend Möbel offen ESPR, delegierter Rechtsakt Rechtsakt ausstehend Matratzen offen ESPR, delegierter Rechtsakt Rechtsakt ausstehend Eisen, Stahl & Aluminium offen ESPR, delegierter Rechtsakt Rechtsakt ausstehend Bauprodukte, Spielzeug, Detergenzien, IKT offen Sektorverordnung bzw. ESPR Im Register vorgesehen Zwei Punkte zur Lesart. Erstens: Nur die Batteriezeile ist ein echter Termin. Der 18. Februar 2027 gilt für große Batterien – EV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und LMT-Batterien, also u. a. E-Bike- und E-Scooter-Akkus. Gerätebatterien sind von diesem Stichtag nicht erfasst. Details: DPP für Batterien & E-Bikes. Zweitens: Für die ESPR-Gruppen steht in der Spalte „Stichtag” bewusst „offen” – das Register hat diese Gruppen zwar vorgesehen, aber ein Registerplatz ist kein Rechtsakt. Erwartete Planungsjahre finden Sie in der Fristen-Übersicht, Ihre eigene Betroffenheit ordnet der ESPR-Fristen-Checker in wenigen Minuten ein. Register ≠ Konformität Das ist der Punkt, an dem 2027 die ersten Missverständnisse auffliegen werden, deshalb nüchtern: Ein Eintrag im EU-Register macht ein Produkt nicht konform. Das Register speichert den Zeiger, nicht den Inhalt. Was ein Produktpass enthalten muss – Pflichtfelder, Datenformate, Zugriffsrechte, Aufbewahrungspflichten –, ergibt sich ausschließlich aus dem delegierten Rechtsakt der jeweiligen Produktgruppe bzw. der einschlägigen Sektorverordnung. Ein sauber registrierter Identifier, der auf einen unvollständigen Pass zeigt, ist deshalb genau das: ein sauber registrierter Verstoß. Für die ESPR-Produktgruppen kommt Stand September 2026 hinzu: Für Textilien, Reifen, Möbel und Matratzen ist bislang kein delegierter Rechtsakt verabschiedet. Es gibt also noch keine rechtsverbindliche Pflichtfeldliste, gegen die sich validieren ließe – und damit keine seriöse Zusage, dass ein heute erstellter Pass später vollständig sein wird. Wie das Zusammenspiel aus Verordnung und delegierten Rechtsakten funktioniert, erklärt der Ratgeber ESPR einfach erklärt. Offen ist außerdem, wie die Mitgliedstaaten die Pflicht national durchsetzen und sanktionieren. Den Sanktionsrahmen überlässt die ESPR den Mitgliedstaaten; belastbare Aussagen zu Bußgeldhöhen lassen sich daraus für 2026 nicht ableiten. Dieser Ratgeber fasst den öffentlich dokumentierten Stand zum EU-DPP-Register am 3. September 2026 zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Was Unternehmen jetzt tun sollten Rolle und Betroffenheit klären. Sind Sie für einen Artikel Hersteller, Importeur oder reiner Händler? Die Frage stellt sich pro Produkt, nicht pauschal fürs Unternehmen – und nur die ersten beiden Rollen registrieren. Die Batterie-Deadline rückwärts planen. Wer zum 18. Februar 2027 liefern muss, holt Zellchemie, Kapazität, CO₂-Fußabdruck und Recyclinganteile aus der Lieferkette, nicht aus dem eigenen Haus. Das ist der lange Teil, nicht die Registrierung. Den Registrierungsweg mit dem Softwareanbieter festmachen. Fragen Sie konkret: Oberfläche oder API, wer meldet die Kennungen, ab wann steht die Anbindung, wurde sie in der Testumgebung erprobt? Eine Roadmap-Zusage ist keine Anbindung. Die Datenbasis unabhängig vom Rechtsakt aufbauen. Material, Herkunft, Zertifikate und Reparaturinformationen je Artikel werden in jeder denkbaren Fassung eines delegierten Rechtsakts gebraucht. Wer erst nach dessen Veröffentlichung beginnt, verliert die Übergangsfrist – für Textilmarken ist der Einstieg auf der Seite DPP für Textilunternehmen beschrieben. Das Register selbst ist am Ende der einfachste Baustein: eine Kennung, ein paar Metadaten, ein automatisierter Aufruf. Aufwendig ist alles davor – die Daten je Artikel erheben, validieren und den veröffentlichten Pass über die Produktlebensdauer aktuell halten. Genau dafür ist die DPP-Software von SolveDPP gebaut: Import von Produkten und Varianten aus Shopify, Validierung vor der Veröffentlichung, gehostete Passseiten samt QR-Code – und eine Anbindung an das EU-Register, die Sie nicht selbst entwickeln müssen. ## Häufige Fragen F: Was ist das EU-DPP-Register? A: Das EU-DPP-Register ist eine zentrale Nachweis- und Suchschicht für Digitale Produktpässe, betrieben von der Europäischen Kommission auf Grundlage der Artikel 12 und 13 der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781. Gespeichert werden dort die eindeutige Kennung jedes Produktpasses und wenige Metadaten – nicht der Passinhalt selbst. Die eigentlichen Produktdaten bleiben dezentral beim Unternehmen oder bei dessen Dienstleister. Das Register funktioniert damit als Index, nicht als zentrale Produktdatenbank. F: Wer muss sich im EU-Produktpass-Register registrieren? A: Registrieren muss der Wirtschaftsakteur, der das Produkt im EU-Binnenmarkt in Verkehr bringt – in der Regel der Hersteller, bei Eigenmarken also die Marke selbst, bei Importware der Importeur. Reine Händler, die bereits in der EU befindliche Fremdmarkenware weiterverkaufen, registrieren nicht selbst. Die Registrierung erfolgt je Produktpass, nicht einmalig je Unternehmen. F: Ab wann gilt die Registrierungspflicht? A: Das Register ist seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb, die erste harte Registrierungsfrist ist der 18. Februar 2027. Sie betrifft große Batterien – EV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und LMT-Batterien wie E-Bike-Akkus – nach der Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Für die ESPR-Produktgruppen wie Textilien, Möbel oder Reifen entsteht die Pflicht erst mit dem jeweiligen delegierten Rechtsakt, der Stand September 2026 noch aussteht. F: Was kostet die Registrierung im EU-DPP-Register? A: Für das Register selbst hat die Europäische Kommission bislang keine Gebühr veröffentlicht; die Nutzung von Weboberfläche und API ist nicht als kostenpflichtiger Dienst ausgewiesen. Kosten entstehen in der Praxis an anderer Stelle: bei der Datenerhebung in der Lieferkette, beim Aufbau der Produktpässe und bei der Software, die Pässe erzeugt und die Kennungen an das Register meldet. Ob und in welcher Höhe später Gebühren erhoben werden, ist offen. F: Ist mein Produkt konform, wenn es im EU-Register registriert ist? A: Nein. Die Registrierung hinterlegt lediglich die Kennung des Produktpasses und macht ihn auffindbar. Welche Angaben ein Produktpass enthalten muss, regelt der delegierte Rechtsakt der jeweiligen Produktgruppe – ein vollständiger Registereintrag mit einem unvollständigen Pass ist deshalb weiterhin ein Konformitätsverstoß. F: Wie funktioniert die Registrierung über die API? A: Die Kommission stellt neben der gesicherten Weboberfläche eine API bereit, über die Wirtschaftsakteure Kennungen und Metadaten system-zu-system übermitteln können. Das ist der übliche Weg für Unternehmen mit vielen Artikeln oder Varianten, weil jede neue Charge und jede Änderung ohne manuelle Eingabe gemeldet werden kann. In der Praxis übernimmt diese Anbindung meist die eingesetzte DPP-Software; für die Registrierung verantwortlich bleibt der Wirtschaftsakteur. Zum Testen der Anbindung gibt es seit dem Start eine eigene Testumgebung. --- # DPP-Normen 2026: EN 18216 ff. einfach erklärt URL: https://solvedpp.com/wissen/dpp-normen-standards/ Stand: 2026-09-04 Die europäischen DPP-Normen EN 18216 bis EN 18246: was jede Norm regelt, welche im EU-Amtsblatt gelistet sind und was die Konformitätsvermutung bedeutet. Warum es überhaupt Normen für den Produktpass braucht Der Digitale Produktpass ist kein Dokument, sondern eine Infrastruktur. Ein QR-Code auf einem Sofa, das 2026 verkauft wird, muss auch 2041 noch zu lesbaren Daten führen – dann womöglich gescannt von einem Recyclingbetrieb in Polen, mit einer Software, die es heute noch gar nicht gibt. Damit das funktioniert, genügt es nicht, dass jedes Unternehmen „irgendeinen” Produktpass baut. Es braucht gemeinsame Antworten auf vier technische Fragen: Wie wird ein Produkt eindeutig identifiziert, sodass zwei Systeme sicher über dasselbe Exemplar sprechen? Welcher Datenträger transportiert diese Kennung am Produkt – QR-Code, Data Matrix, NFC-Tag? Über welches Protokoll fragt eine fremde Software die Daten ab, ohne dass die beiden Systeme sich vorher kennen? Wo und wie lange bleiben die Daten verfügbar, auch wenn der Hersteller längst nicht mehr existiert? Genau diese Fragen beantwortet die europäische Normenreihe EN 18216 ff. Erarbeitet hat sie das gemeinsame technische Komitee CEN-CLC/JTC 24 der europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC, im Normungsauftrag der EU-Kommission. Was der Produktpass grundsätzlich ist und wofür er gebraucht wird, erklärt unser DPP-Ratgeber; die Fachsprache dieser Normenwelt – eindeutige Kennung, Datenträger, harmonisierte Norm, Konformitätsvermutung – erklärt das DPP-Glossar. Die acht Normen der Reihe EN 18216 ff. Am 27. Mai 2026 wurden sechs der acht Normen als finale Europäische Normen veröffentlicht. Zwei weitere waren zum Redaktionsschluss dieses Beitrags noch nicht erschienen. Norm Regelt Status (Stand 3. September 2026) EN 18216 Datenaustauschprotokolle – auf welchen technischen Wegen Produktpassdaten zwischen Systemen übertragen werden Veröffentlicht 27.05.2026, im Amtsblatt gelistet EN 18219 Eindeutige Kennungen für Produkte, Wirtschaftsakteure und Standorte Veröffentlicht 27.05.2026, im Amtsblatt gelistet EN 18220 Datenträger – QR-Code, Data Matrix, RFID/NFC und ihre Anbringung am Produkt Veröffentlicht 27.05.2026, im Amtsblatt gelistet EN 18221 Datenspeicherung, Archivierung und Datenpersistenz über die gesamte Produktlebensdauer Veröffentlicht 27.05.2026, im Amtsblatt gelistet EN 18222 APIs für Lebenszyklus-Management und Auffindbarkeit der Pässe Veröffentlicht 27.05.2026, im Amtsblatt gelistet EN 18223 Systeminteroperabilität zwischen unterschiedlichen Produktpass-Lösungen Veröffentlicht 27.05.2026, im Amtsblatt gelistet EN 18239 Zugriffsrechte, Informationssicherheit und Schutz von Geschäftsgeheimnissen Formelle Abstimmung am 16.07.2026 abgeschlossen, Veröffentlichung stand aus EN 18246 Datenauthentifizierung, Zuverlässigkeit und Integrität der Daten Formelle Abstimmung am 16.07.2026 abgeschlossen, Veröffentlichung stand aus Ausgerechnet die beiden ausstehenden Normen betreffen die Punkte, die in Unternehmensgesprächen die meisten Rückfragen auslösen: Wer darf welche Daten sehen – und wie weist man nach, dass ein Passinhalt nicht manipuliert wurde. Wenn Sie eine Architekturentscheidung darauf stützen, prüfen Sie den Status vor der Entscheidung noch einmal direkt bei CEN-CENELEC; er kann sich seit dem Redaktionsschluss geändert haben. Was die Listung im Amtsblatt bedeutet Am 15. Juli 2026 wurden die sechs veröffentlichten Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zitiert. Rechtlich geschehen ist das durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 vom 14. Juli 2026 – die Fundstelle finden Sie bei EUR-Lex. Diese Zitierung ist der eigentlich entscheidende Vorgang, und sie wird regelmäßig unterschätzt. Aus einer technischen Norm wird dadurch eine harmonisierte Norm – und damit greift die Konformitätsvermutung. Im Klartext: Wer seinen Produktpass nach einer im Amtsblatt gelisteten Norm auslegt, bei dem wird von Rechts wegen vermutet, dass er die entsprechenden Anforderungen der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 erfüllt. Die Beweislast kehrt sich um. Nicht Sie müssen der Marktüberwachung belegen, dass Ihre technische Umsetzung ausreicht – die Behörde müsste das Gegenteil nachweisen. Was die ESPR sonst noch regelt, fasst der Beitrag ESPR einfach erklärt zusammen. Sind die Normen verpflichtend? Nein – und diese Antwort wird häufig falsch wiedergegeben. Harmonisierte europäische Normen sind freiwillig. Verpflichtend ist immer nur das Gesetz, hier die ESPR und die noch folgenden delegierten Rechtsakte. Die Norm ist der von der EU anerkannte Weg, diese Pflicht zu erfüllen, nicht der einzige. Sie dürfen also einen anderen technischen Ansatz wählen. Nur verlieren Sie damit die Konformitätsvermutung und tragen die Beweislast selbst: Sie müssten im Zweifel gegenüber der Marktüberwachungsbehörde dokumentieren, dass Ihre Lösung dieselben Anforderungen erfüllt. Für ein Unternehmen mit eigener Normungsabteilung ist das machbar. Für eine Marke mit 400 Artikeln ist es der teurere Weg – ohne erkennbaren Gegenwert. Was die Normen NICHT regeln Hier liegt das größte Missverständnis. Die Reihe EN 18216 ff. ist horizontal: Sie beschreibt das Rohrsystem, nicht das Wasser. Die Normen legen fest, wie ein Produktpass identifiziert, transportiert, gespeichert und abgefragt wird. Sie sagen nicht, welche Inhalte drinstehen müssen. Ob ein Textilpass die Faserzusammensetzung in Prozent, den Herstellungsort oder Angaben zu Chemikalien enthalten muss, steht in keiner dieser Normen – sondern im delegierten Rechtsakt zur jeweiligen Produktgruppe. Und genau das ist der Stand der Dinge: Anfang September 2026 war für keine der priorisierten ESPR-Produktgruppen – Textilien, Möbel, Reifen, Matratzen – ein delegierter Rechtsakt verabschiedet. Die technische Grundlage steht damit weitgehend, der inhaltliche Pflichtenkatalog fehlt noch. Wer heute vorbereitet, baut auf einer stabilen Technik auf und muss später Datenfelder ergänzen, nicht die Architektur austauschen. Welche Fristen sich daraus je Branche ergeben, zeigt die Übersicht der DPP-Fristen; die eigene Betroffenheit klärt in wenigen Minuten der ESPR-Fristen-Checker. Was das für Marken und Händler praktisch heißt Die gute Nachricht zuerst: Sie implementieren EN 18220 nicht selbst. Kein Modehändler baut einen normkonformen Datenträger-Stack, so wie kein Onlineshop eigene TLS-Bibliotheken schreibt. Diese Arbeit gehört in die Software, die Ihre Produktpässe erzeugt und ausspielt. Ihre Aufgabe ist eine andere: die richtige Frage an den Anbieter zu stellen. Fünf Fragen, die im Demo-Termin Klarheit schaffen – ausweichende Antworten sind hier das eigentliche Signal: Welche Normen der Reihe EN 18216 ff. setzen Sie heute um – und welche noch nicht? Eine seriöse Antwort nennt konkrete Nummern, keine Formulierung wie „normkonform”. Wie erzeugen Sie eindeutige Kennungen nach EN 18219, und wem gehören sie? Wenn die Kennung an eine Anbieterdomain gebunden ist, hängt Ihr gedruckter QR-Code daran. Welche Zusage geben Sie zur Datenpersistenz im Sinne von EN 18221? Der Pass muss die Produktlebensdauer überdauern, nicht die Vertragslaufzeit. Wie gehen Sie mit EN 18239 und EN 18246 um, sobald sie erschienen sind? Zugriffsrechte und Datenintegrität nachzurüsten ist Architekturarbeit, kein Konfigurationsschalter. Was passiert, wenn der delegierte Rechtsakt für meine Produktgruppe neue Pflichtfelder bringt – und wer trägt den Aufwand? Die weiteren Auswahlkriterien und die vier Anbietertypen am Markt behandelt der DPP-Software-Vergleich. Wer regulatorisch überhaupt für den Pass geradestehen muss – Hersteller, Importeur oder Händler –, klärt der Beitrag Wer ist für den DPP verantwortlich? Wo Sie die Normen bekommen Unbequem, aber wichtig: Europäische Normen sind nicht kostenlos. Es gibt keinen freien Download bei der EU-Kommission, auch nicht für harmonisierte Normen. Vertrieben werden sie über die nationalen Normungsinstitute – in Deutschland über DIN, in Österreich über Austrian Standards, in der Schweiz über die SNV. Verkauft wird je Dokument. Bei acht Normen summiert sich das, und für kleinere Unternehmen ist das ein realer Hinderungsgrund – erst recht, wenn man vorab nicht sicher weiß, welche der acht überhaupt relevant sind. Kostenfrei einsehbar sind lediglich die Fundstellenlisten im Amtsblatt sowie die öffentlichen Ankündigungen von CEN-CENELEC, die Titel und Anwendungsbereich der Normen benennen. Die praktische Konsequenz: Für die meisten Marken und Händler lohnt der Kauf des vollständigen Sets nicht. Sinnvoller ist, die Normkonformität dort einzufordern, wo sie technisch umgesetzt wird – beim Softwareanbieter, schriftlich und mit Normnummer. Genau an dieser Stelle setzt SolveDPP an: Produktpässe entstehen direkt aus dem vorhandenen Shopify-Katalog, werden gegen die Pflichtangaben validiert und öffentlich per QR-Code ausgespielt – die technische Seite bleibt beim Anbieter, Ihre Arbeit bleibt bei den Daten. Wenn Sie noch am Anfang der Auswahl stehen, hilft der DPP-Software-Vergleich bei der Einordnung der Anbietertypen; welche Anforderungen konkret auf Ihr Sortiment zutreffen, zeigt der DPP-Konfigurator. ## Häufige Fragen F: Welche Normen gelten für den Digitalen Produktpass? A: Die europäische Normenreihe EN 18216 ff., erarbeitet vom gemeinsamen Komitee CEN-CLC/JTC 24. Sechs Normen wurden am 27. Mai 2026 veröffentlicht: EN 18216 (Datenaustauschprotokolle), EN 18219 (eindeutige Kennungen), EN 18220 (Datenträger), EN 18221 (Datenspeicherung und Persistenz), EN 18222 (APIs für Lebenszyklus-Management und Auffindbarkeit) und EN 18223 (Systeminteroperabilität). Zwei weitere – EN 18239 zu Zugriffsrechten und Informationssicherheit sowie EN 18246 zu Datenauthentifizierung und Integrität – waren Anfang September 2026 noch nicht veröffentlicht. F: Was ist EN 18216? A: EN 18216 ist die europäische Norm für die Datenaustauschprotokolle des Digitalen Produktpasses. Sie legt fest, über welche technischen Wege Produktpassdaten zwischen Systemen übertragen werden – die Voraussetzung dafür, dass eine fremde Software den Pass eines Herstellers überhaupt abfragen kann. Sie wurde am 27. Mai 2026 veröffentlicht und am 15. Juli 2026 im Amtsblatt der EU zitiert. F: Sind die DPP-Normen verpflichtend? A: Nein. Harmonisierte europäische Normen sind grundsätzlich freiwillig. Wer sie anwendet, erhält die Konformitätsvermutung gegenüber der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781. Wer einen anderen technischen Weg wählt, darf das – muss dann aber selbst nachweisen, dass die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. In der Praxis ist das für die meisten Unternehmen der deutlich aufwendigere Weg. F: Was bedeutet Konformitätsvermutung? A: Konformitätsvermutung bedeutet: Wer eine im EU-Amtsblatt gelistete harmonisierte Norm anwendet, bei dem wird von Rechts wegen vermutet, dass die entsprechenden Anforderungen der zugrunde liegenden Verordnung erfüllt sind. Die Beweislast kehrt sich um – nicht das Unternehmen muss die Konformität belegen, sondern die Marktüberwachungsbehörde müsste das Gegenteil nachweisen. F: Wo bekomme ich die DPP-Normen? A: Über die nationalen Normungsinstitute, in Deutschland bei DIN, in Österreich bei Austrian Standards, in der Schweiz bei der SNV. Europäische Normen sind kostenpflichtig und werden je Dokument verkauft; einen kostenlosen Download bei der EU gibt es nicht. Für ein vollständiges Set aus acht Normen summiert sich das – ein realer Hinderungsgrund für kleinere Unternehmen. F: Reichen die Normen aus, um einen konformen Produktpass zu erstellen? A: Nein. Die Reihe EN 18216 ff. ist horizontal: Sie regelt die Technik – Kennungen, Datenträger, Schnittstellen, Speicherung –, aber nicht, welche Inhalte ein Textil- oder Möbelpass enthalten muss. Diese Pflichtangaben legt der jeweilige delegierte Rechtsakt zur Produktgruppe fest, und Anfang September 2026 war keiner davon verabschiedet. Die Normen sind damit notwendige, aber nicht hinreichende Grundlage. --- # GS1 Digital Link: Der Datenträger hinter dem QR-Code URL: https://solvedpp.com/wissen/gs1-digital-link/ Stand: 2026-09-03 GS1 Digital Link erklärt: Wie aus einer GTIN eine auflösbare Web-URL wird, was ein Resolver leistet und warum die Domain hinter dem Produktpass-QR-Code zählt. Was ist GS1 Digital Link? GS1 Digital Link ist keine Software, sondern eine Konvention: Sie legt fest, wie aus einer GS1-Kennung – in der Regel der GTIN, der Artikelnummer hinter jedem klassischen Strichcode – eine gewöhnliche, im Browser aufrufbare Web-Adresse wird. Der Aufbau ist schlicht: eine Domain, ein Anwendungsbezeichner für die Art der Kennung, der Wert selbst. https://example.org/01/09506000134369 Die 01 ist der GS1-Anwendungsbezeichner für die GTIN, die Ziffernfolge dahinter die Artikelnummer. Optional lassen sich Charge, Seriennummer oder Mindesthaltbarkeitsdatum anhängen – aus der Modellkennung wird so eine Chargen- oder Einzelstückkennung. Geregelt ist das im Standard GS1 Digital Link URI Syntax, aktuell in Release 1.7.0 (ratifiziert im August 2026); die Vorgängerfassung trug die Versionsnummer 1.1.4. Beide sind frei einsehbar in der GS1-Standardreferenz. Entscheidend für das Verständnis: Der QR-Code ist nur der Datenträger. Er transportiert eine Zeichenkette, mehr nicht. Was diese Zeichenkette wert ist, entscheidet sich an anderer Stelle. Warum ein QR-Code allein nicht reicht Ein gewöhnlicher QR-Code enthält eine feste Adresse und führt auf genau eine Seite. Das genügt für eine Kampagnenlandingpage – nicht für ein Produkt, das über Jahre von sehr unterschiedlichen Akteuren gescannt wird. GS1 Digital Link schiebt deshalb einen Resolver zwischen Code und Inhalt: einen Dienst, der die URL entgegennimmt und entscheidet, wohin die Anfrage geht. GS1 Germany beschreibt den Effekt so, dass „verschiedene Apps denselben Barcode lesen, die Nutzer:innen aber zu einem völlig anderen Ziel leiten können”. Der GS1-Conformant Resolver Standard (Release 1.2.1, August 2026) formuliert die Regel: Weitergeleitet wird auf das Standardziel, sofern die Anfrage nichts enthält, woraus sich eine bessere Antwort ableiten lässt – Sprache, App-Kontext, angefragter Linktyp. Wer scannt Was sinnvollerweise erscheint Endkundschaft Produktpass: Material, Herkunft, Pflege, Reparatur Handel Stammdaten, Verpackungseinheiten, Kassenfähigkeit Recycling Materialaufbau, Trennhinweise, Demontage Marktüberwachung Konformitätsnachweise, verantwortlicher Wirtschaftsakteur Ein Code, vier Antworten – ohne neuen Etikettendruck. Genau das macht den Standard für den Produktpass interessant, der per Definition mehrere Zielgruppen gleichzeitig adressiert. Wie das aussieht, zeigt unser kommentiertes DPP-Beispiel. GS1 Digital Link und der Digitale Produktpass Die Ökodesign-Verordnung selbst nennt keine Marke und keinen Anbieter. Sie verlangt, dass die Produktinformationen „durch das Scannen eines Datenträgers wie eines Wasserzeichens oder eines QR-Codes leicht zugänglich” sind, und dass Datenträger und Kennungen im Interesse der Interoperabilität „internationalen Normen entsprechen” sollten – nachzulesen in den Erwägungsgründen 36 und 37 der Verordnung (EU) 2024/1781. Die Grundlagen erklärt unser Beitrag ESPR einfach erklärt. Konkret wird es erst eine Ebene tiefer. Am 27. Mai 2026 hat CEN/CENELEC sechs europäische Normen für den Produktpass veröffentlicht, darunter die beiden, die genau diese Frage regeln: EN 18219:2026 – eindeutige Kennungen für Produkte, Wirtschaftsakteure und Standorte, auf Modell-, Chargen- oder Einzelstückebene. EN 18220:2026 – Datenträger, also optische 2D-Codes, RFID-Tags und NFC-Chips samt Anforderungen an Kodierung und Beständigkeit. Ergänzt werden sie durch Normen zu Speicherung, Schnittstellen und Interoperabilität; zwei Sicherheitsnormen standen noch in der formellen Abstimmung. Die vollständige Einordnung finden Sie in unserer Übersicht zu DPP-Normen und Standards. GS1 Digital Link ist damit eine mögliche Umsetzung dieser Normen, nicht deren Ersatz. Der Vorteil liegt im Ökosystem: Die GTIN ist im Handel bereits vorhanden und international genormt, und der laufende Umstieg auf 2D-Codes an der Kasse – von GS1 unter dem Schlagwort Sunrise 2027 vorangetrieben – bringt ohnehin QR-Codes auf Verpackungen. Wichtig zur Einordnung: Sunrise 2027 ist eine Brancheninitiative, kein Gesetz; GS1 Germany erwartet die flächendeckende Umstellung erst „ab 2028”. Zusätzlichen Druck erzeugt die EU-Verpackungsverordnung PPWR, Verordnung (EU) 2025/40, die für bestimmte Kennzeichnungen ausdrücklich „einen QR-Code oder einen anderen standardisierten und offenen digitalen Datenträger” vorsieht. Der Resolver – und die Frage, wem die URL gehört Hier liegt der teuerste Fehler, den Sie bei der Einführung machen können – und er hat nichts mit Technik zu tun. Ein QR-Code, der auf Zehntausende Etiketten gedruckt oder in Kleidungsstücke eingenäht wurde, ist nicht mehr änderbar. Er muss in fünf Jahren noch auflösen. Wer die Domain in dieser URL kontrolliert, kontrolliert Ihre Produktpässe. Domain in der URL Was ein Anbieterwechsel bedeutet Ihre eigene Domain, z. B. id.ihre-marke.at Sie ändern das Ziel der Auflösung, die Etiketten bleiben unberührt. Domain des Anbieters Die Codes zeigen dauerhaft auf fremde Infrastruktur – Wechsel nur mit vertraglich zugesicherter Weiterleitung oder Umetikettierung. Neutraler GS1-Resolver Die Auflösung hängt an Ihrer GS1-Mitgliedschaft, nicht am Softwareanbieter. Der entscheidende Punkt: Der Datenexport ist selten das Problem – dafür sorgen inzwischen die Normen zu Datenaustausch und Interoperabilität. Die gedruckte URL lässt sich nicht exportieren. Sie sitzt physisch an Ware, die bereits im Markt ist, und muss auch dann noch auflösen, wenn der Artikel längst verkauft oder recycelt wurde. Wir haben diesen Punkt in unserem DPP-Software-Vergleich als häufigsten übersehenen Fehler beschrieben, und er hat sich seither nicht relativiert. Klären Sie ihn vor dem ersten Druckauftrag, nicht beim Vertragsende. Brauche ich GS1 Digital Link zwingend? Eine ehrliche Antwort trennt Gesichertes von Offenem. Gesichert ist: Der Produktpass braucht einen Datenträger und eine eindeutige Kennung nach internationalen Normen. EN 18219 und EN 18220 liegen seit Mai 2026 vor – sie beschreiben Anforderungen, keinen einzelnen Anbieter. GS1-Kennungen erfüllen sie und sind im Handel etabliert. Offen ist: Was je Produktgruppe konkret gefordert wird, legen die delegierten Rechtsakte fest – für die meisten Gruppen noch nicht verabschiedet. Erst dort steht, welche Kennungsebene verlangt wird: Modell, Charge oder Einzelstück. Die Termine dazu führen wir in der Fristen-Übersicht. Praktisch heißt das: GS1 Digital Link ist der dominante, aber nicht der alleinige Weg. Wer ohnehin GTINs führt, nutzt sie. Wer keine hat, wählt eine Lösung, die eine GS1-konforme URL-Struktur später nachrüsten kann, ohne die Etiketten zu wechseln – wieder eine Frage der Domain, nicht des Standards. Was das für kleine Marken bedeutet GTINs gibt es nicht umsonst. Sie setzen einen Vertrag mit der nationalen GS1-Organisation voraus; bei GS1 Austria läuft das über GS1 Connect mit umsatzabhängigem Jahresentgelt, das für bis zu 1.000 GTINs bei 95 Euro netto beginnt, zuzüglich einer einmaligen Bereitstellungsgebühr. Für eine Marke mit 200 Artikeln ist das überschaubar, aber es ist eine laufende Position – für sehr kleine, rein direkt verkaufende Labels nicht immer gerechtfertigt. Für eine Shopify-Marke sieht der realistische Weg so aus: Bestand prüfen. In vielen Shops stehen die GTINs längst im Barcode-Feld der Varianten, weil Marktplätze oder Händler sie verlangt haben – dann ist die Kennungsfrage gelöst. Domain festlegen. Bevor irgendetwas gedruckt wird: eine Subdomain der eigenen Marke für die Produktpass-URLs reservieren. Erst dann Etiketten drucken. Der Datenträger ist der letzte Schritt, nicht der erste. Wie sich das in Shop-Prozesse einfügt, zeigt unser Beitrag zum DPP im E-Commerce, branchenspezifisch die Seite DPP für Textilunternehmen. Welche Anforderungen für Ihre Produktgruppe konkret gelten, ermittelt in wenigen Minuten der DPP-Konfigurator. Checkliste für das Anbietergespräch Auf welcher Domain liegen meine Produktpass-URLs – und kann ich stattdessen eine eigene Subdomain hinterlegen? Erzeugen Sie GS1-Digital-Link-konforme URLs nach der aktuellen URI-Syntax, inklusive Chargen- und Seriennummern? Betreiben Sie einen konformen Resolver, der je nach Anfrage unterschiedliche Ziele ausliefert – oder ist es eine einfache Weiterleitung? Was passiert mit bereits gedruckten Codes, wenn ich kündige? Gibt es eine schriftlich zugesicherte Weiterleitung, und für wie lange? Wie ziehen Sie Änderungen an EN 18219, EN 18220 und den delegierten Rechtsakten nach – und was kostet das? Kann ich meine Daten strukturiert exportieren, inklusive der Zuordnung Kennung zu Produktpass? Die Antworten auf Frage 1 und 4 sind wichtiger als jede Funktionsliste: Sie entscheiden, ob Ihre Etiketten in fünf Jahren noch funktionieren. Wer diese Punkte vor dem Druck klärt, hat den unangenehmsten Teil des Produktpasses hinter sich. Die DPP-Software von SolveDPP erzeugt die öffentlichen Produktpassseiten samt QR-Code direkt aus dem Shopify-Katalog – und die Frage nach der Domain beantworten wir im Gespräch als Erstes, nicht als Letztes. Den größeren Zusammenhang liefert unser Ratgeber zum Digitalen Produktpass. ## Häufige Fragen F: Was ist GS1 Digital Link? A: GS1 Digital Link ist ein Standard, der festlegt, wie aus einer GS1-Kennung – meist der GTIN – eine ganz normale Web-URL wird, etwa https://example.org/01/09506000134369. Der QR-Code transportiert nur diese Zeichenkette; die eigentliche Leistung erbringt ein Resolver, der dieselbe URL je nach Anfrage an unterschiedliche Ziele weiterleitet. F: Brauche ich GS1 Digital Link für den Digitalen Produktpass? A: Nicht zwingend. Vorgeschrieben sind ein Datenträger und eine eindeutige Kennung nach internationalen Normen – seit Mai 2026 konkretisiert durch EN 18219 (Kennungen) und EN 18220 (Datenträger). GS1 ist der mit Abstand verbreitetste, aber nicht der einzige zulässige Weg. Was genau je Produktgruppe gilt, legen die delegierten Rechtsakte fest, die größtenteils noch ausstehen. F: Was kostet GS1 Digital Link? A: Der Standard selbst ist frei verfügbar. Kosten entstehen durch die GS1-Mitgliedschaft, die Sie für eigene GTINs benötigen. Bei GS1 Austria läuft das über einen GS1-Connect-Vertrag mit umsatzabhängigem Jahresentgelt – für bis zu 1.000 GTINs ab 95 Euro netto im Jahr, zuzüglich einer einmaligen Bereitstellungsgebühr. Dazu kommt der Betrieb des Resolvers, den in der Regel Ihre DPP-Software übernimmt. F: Was passiert mit meinen QR-Codes, wenn ich den Anbieter wechsle? A: Das hängt allein an der Domain in der URL. Zeigen die gedruckten Codes auf eine Domain des Anbieters, sind sie nach einem Wechsel nur mit einer dauerhaften Weiterleitungszusage oder mit Umetikettierung zu retten. Steht dort Ihre eigene Domain, wechseln Sie den Anbieter und lassen die Etiketten unangetastet. Klären Sie das vor dem ersten Druckauftrag. F: Ist ein normaler QR-Code ausreichend? A: Technisch führt auch ein einfacher QR-Code auf eine Produktpassseite. Was fehlt, ist die strukturierte Kennung in der URL und die Fähigkeit, denselben Code für Endkundschaft, Handel, Recycling und Marktüberwachung unterschiedlich aufzulösen. Für den Handel ist zudem relevant, dass ein GS1-konformer Code die GTIN mitführt und damit an der Kasse verwendbar bleibt. --- # Vernichtungsverbot für Textilien: Was jetzt gilt URL: https://solvedpp.com/wissen/vernichtungsverbot-textilien/ Stand: 2026-09-04 Seit dem 19. Juli 2026 gilt das ESPR-Vernichtungsverbot: Große Unternehmen dürfen unverkaufte Textilien und Schuhe nicht mehr vernichten. Regeln, Ausnahmen. Was seit dem 19. Juli 2026 gilt Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen in der EU unverkaufte Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe nicht mehr vernichten. Rechtsgrundlage ist Artikel 25 der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 – der ESPR, die auch den Digitalen Produktpass einführt. Das ist die entscheidende Nachricht für Textilmarken: Anders als beim Produktpass, dessen Stichtage noch in der Zukunft liegen, ist hier nichts mehr vorzubereiten – die Pflicht läuft. Die EU-Kommission hat den Beginn der Anwendung im Juli 2026 offiziell bestätigt. „Vernichten” meint dabei mehr als das Verbrennen von Neuware. Erfasst ist jede Entsorgung unverkaufter Produkte als Abfall – auch Deponierung und Schreddern –, ohne dass zuvor Wiederverwendung, Spende oder Aufarbeitung versucht wurden. Das Verbot dreht damit die Beweislast um: Nicht die Behörde muss nachweisen, dass unnötig vernichtet wurde, sondern das Unternehmen muss belegen, dass ein zulässiger Ausnahmegrund vorlag. Für wen gilt das Verbot? Maßgeblich ist die EU-Definition der Unternehmensgrößen nach Empfehlung 2003/361/EG – dieselbe, die auch für Förderprogramme und andere EU-Regulierung gilt. Das Beschäftigtenkriterium muss erfüllt sein, dazu eines der beiden Finanzkriterien: Kategorie Beschäftigte Jahresumsatz Jahresbilanzsumme Vernichtungsverbot Kleinstunternehmen < 10 ≤ 2 Mio. € ≤ 2 Mio. € ausgenommen Kleine Unternehmen < 50 ≤ 10 Mio. € ≤ 10 Mio. € ausgenommen Mittlere Unternehmen < 250 ≤ 50 Mio. € ≤ 43 Mio. € ab 19. Juli 2030 Große Unternehmen ≥ 250 > 50 Mio. € > 43 Mio. € seit 19. Juli 2026 Die offizielle Abgrenzung findet sich in der EUR-Lex-Zusammenfassung zur KMU-Definition. Drei Punkte, an denen sich Unternehmen regelmäßig verschätzen: Verbundene Unternehmen zählen mit. Wer zu einer Gruppe gehört, rechnet Beschäftigte und Finanzkennzahlen der Partner- und verbundenen Unternehmen anteilig oder vollständig hinzu. Eine kleine GmbH im Konzernverbund ist regulatorisch kein kleines Unternehmen. Der Schwellenwert wirkt verzögert. Die Einstufung ändert sich in der Regel erst, wenn ein Schwellenwert in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschritten wird. Ausgenommen heißt nicht irrelevant. Kleinst- und Kleinunternehmen sind vom Verbot befreit – von den kommenden DPP-Pflichten aber nicht. Was auf kleinere Marken zukommt, ordnet der KMU-Fahrplan ein. Welche Produkte sind betroffen? Das Verbot erfasst derzeit Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe, die für Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmt sind. Accessoires wie Gürtel, Schals oder Handschuhe fallen also ebenso darunter wie Oberbekleidung und Sneaker. Unverkauft ist ein Produkt, das im Handel angeboten wurde oder dafür vorgesehen war und keinen Käufer gefunden hat – einschließlich Retouren, Saisonware, Musterteilen und Überhängen aus Nachbestellungen. Nicht erfasst sind Produktionsabfälle und Ware, die den Verkaufszustand nie erreicht hat. Andere Produktgruppen – Möbel, Elektronik, Reifen – sind vom Verbot bislang nicht erfasst. Die ESPR erlaubt der Kommission aber ausdrücklich, weitere Gruppen per delegiertem Rechtsakt aufzunehmen. Wer die Entwicklung verfolgen will, findet den Überblick in der Fristen-Übersicht und im ESPR-Fristen-Checker. Wann ist Vernichtung weiterhin erlaubt? Eine delegierte Verordnung der EU-Kommission vom 9. Februar 2026 legt abschließend fest, wann Vernichtung zulässig bleibt. Die wichtigsten Fallgruppen: Gefährliche Produkte, die nach der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 nicht in Verkehr bleiben dürfen. Rechtsverstöße, bei denen eine Vernichtung gesetzlich vorgeschrieben oder verhältnismäßig ist. Fälschungen und Schutzrechtsverletzungen, bestätigt durch gerichtliche oder gleichwertige Entscheidung. Abgelaufene Lizenz- oder Vertriebsverträge, die einen Weiterverkauf nach einem Stichtag untersagen. Nicht entfernbare Kennzeichen – etwa Logos oder Aufdrucke, die sich technisch nicht ablösen lassen. Beschädigte, kontaminierte oder verdorbene Ware, deren Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist. Erfolglose Spende: Das Produkt wurde mehreren gemeinnützigen Einrichtungen über einen festgelegten Mindestzeitraum angeboten und von keiner angenommen – oder es wurde angenommen, fand aber keine Abnehmer. Entscheidend ist die Beweisseite: Für jeden Ausnahmefall verlangt die Verordnung spezifische Nachweise, die elektronisch vorzuhalten und den Behörden auf Anfrage innerhalb einer kurzen Frist vorzulegen sind. Die Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre nach der Vernichtung. Eine Ausnahme, die nicht dokumentiert ist, ist praktisch keine Ausnahme. Die Berichtspflicht Neben dem Verbot steht eine Offenlegungspflicht nach Artikel 24 ESPR – und die reicht weiter, weil sie auch dort greift, wo Vernichtung ausnahmsweise erlaubt bleibt. Betroffene Unternehmen müssen jährlich auf ihrer Website leicht auffindbar und öffentlich zugänglich angeben: Menge und Gewicht der vernichteten unverkauften Produkte, Art oder Kategorie der Produkte, die Gründe für die Entsorgung und den herangezogenen Ausnahmetatbestand, die angewandte Abfallbehandlung entlang der Abfallhierarchie, ergriffene oder geplante Maßnahmen zur Vermeidung. Das genaue Format der Offenlegung wird durch Durchführungsrechtsakte der Kommission konkretisiert; diese greifen auf bestehende Zoll- und Logistikcodes zurück, um den Aufwand zu begrenzen. Die Veröffentlichung erfolgt bezogen auf das abgeschlossene Geschäftsjahr. Kleinst- und Kleinunternehmen sind auch von dieser Pflicht ausgenommen. Was passiert bei Verstößen? Die ESPR legt keine EU-weit einheitlichen Bußgelder fest. Die Sanktionen bestimmt jeder Mitgliedstaat selbst; die Verordnung verlangt lediglich, dass sie wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind. Die Höhe unterscheidet sich daher zwischen den Mitgliedstaaten erheblich. In Deutschland liegt die Marktüberwachung bei den Behörden der Länder nach dem Marktüberwachungsgesetz; die konkreten Bußgeldtatbestände ergeben sich aus dem nationalen Umsetzungsrecht. Neben Geldbußen sieht die ESPR flankierend die Möglichkeit vor, Verstöße bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen. Wer Zahlen zu erwartenden Bußgeldhöhen liest, sollte prüfen, auf welches nationale Recht sie sich beziehen – eine europaweit gültige Summe gibt es nicht. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über das Vernichtungsverbot nach Artikel 25 ESPR und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Ausnahmetatbestände und Berichtsformate werden über delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte konkretisiert. Was Marken jetzt praktisch tun Größenklasse verbindlich feststellen. Beschäftigte, Umsatz und Bilanzsumme inklusive verbundener Unternehmen ermitteln und das Ergebnis schriftlich festhalten. Diese Einstufung entscheidet über alles Weitere – und über die Frage, ob 2030 bereits der nächste Stichtag ansteht. Bestandsdaten sichtbar machen. Wer heute nicht auswerten kann, wie viele Teile welcher Kategorie unverkauft im Lager liegen und wie lange schon, kann weder das Verbot einhalten noch darüber berichten. Das ist keine Rechts-, sondern eine Stammdatenfrage. Zweitverwertungswege aufbauen. Outlet, B-Ware-Kanal, Wiederverkaufsplattform, Spendenpartner, Aufbereiter – jeweils mit festem Ansprechpartner und dokumentiertem Ablauf. Die Spenden-Ausnahme greift nur, wenn ernsthafte Angebote nachweisbar sind. Retourenprozess anpassen. Retouren sind der größte Einzelposten unverkaufter Ware. Prüfen, Reinigen und Wiedereinsteuern muss der Standardweg sein, Entsorgung die begründungspflichtige Ausnahme. Dokumentation als Pflichtfeld führen. Zu jeder vernichteten Einheit gehören Ausnahmegrund, Nachweis, Menge, Gewicht und Entsorgungsweg – fünf Jahre lang abrufbar. Am günstigsten ist das, wenn es im Warenwirtschaftssystem entsteht und nicht nachträglich rekonstruiert wird. Der Zusammenhang mit dem Digitalen Produktpass Vernichtungsverbot und Digitaler Produktpass sind zwei Instrumente derselben Verordnung – und sie haben dieselbe Ursache: Unternehmen wissen zu wenig darüber, was in ihrem Bestand liegt. Ohne Materialzusammensetzung lässt sich Ware schlecht recyceln, ohne saubere Artikel- und Variantendaten schlecht weiterverkaufen, ohne Mengen- und Gewichtsangaben schlecht berichten. Der Zusammenhang liegt damit auf der Datenebene, nicht auf der Ebene der Pflichten. Eine Marke, die für den Produktpass bereits strukturierte Produktdaten aufgebaut hat – Materialien, Herkunft, Gewichte, Kategorien je Artikel und Variante –, steht anschließend messbar besser da: Sie kann Restbestände gezielt in Wiederverkauf, Spende oder Recycling steuern und die geforderten Angaben zusammenstellen, statt sie aus Lieferscheinen zu rekonstruieren. Wer für den Produktpass verantwortlich ist, klärt der Ratgeber zur Rollenverteilung; den Rahmen der Verordnung erklärt ESPR einfach erklärt. Umgekehrt gilt: Das Vernichtungsverbot ist keine Softwarefrage. Es verlangt Entscheidungen über Einkaufsmengen, Retourenlogistik und Verwertungspartner. Software kann die Datengrundlage liefern, nicht die Prozesse ersetzen. Nächster Schritt Fällt Ihre Marke unter das Verbot, steht die Bestandsseite an. Fällt sie nicht darunter, steht der Produktpass trotzdem an – die Datenarbeit ist in beiden Fällen dieselbe. Was auf Textilmarken zukommt, fasst die Branchenseite DPP für Textilunternehmen zusammen; für Sneaker- und Schuhmarken steht daneben die Branchenseite Digitaler Produktpass für Schuhe. Für die Umsetzung dieser Datenarbeit – Produkte und Varianten aus Shopify importieren, Material-, Herkunfts- und Pflegeangaben je Artikel erfassen, gegen die Pflichtangaben validieren und als gehostete Passseite samt QR-Code veröffentlichen – ist die DPP-Software von SolveDPP gebaut. ## Häufige Fragen F: Seit wann gilt das Vernichtungsverbot für Textilien? A: Seit dem 19. Juli 2026. An diesem Tag ist Artikel 25 der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 anwendbar geworden. Große Unternehmen dürfen unverkaufte Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe seitdem nicht mehr vernichten. Es handelt sich nicht um eine geplante, sondern um eine bereits geltende Pflicht. F: Für welche Unternehmen gilt das Vernichtungsverbot? A: Seit dem 19. Juli 2026 für große Unternehmen – also Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten oder mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. mehr als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme. Mittlere Unternehmen folgen am 19. Juli 2030. Maßgeblich ist die EU-Definition nach Empfehlung 2003/361/EG. F: Gilt das Vernichtungsverbot auch für kleine Unternehmen? A: Nein. Kleinst- und Kleinunternehmen sind vom Vernichtungsverbot und von der zugehörigen Offenlegungspflicht ausdrücklich ausgenommen. Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, kleine Unternehmen solche mit weniger als 50 Beschäftigten – jeweils zusammen mit den entsprechenden Finanzschwellen. F: Welche Produkte fallen unter das Vernichtungsverbot? A: Derzeit unverkaufte Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe, die für Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmt sind. Andere Produktgruppen sind bislang nicht erfasst, können aber über delegierte Rechtsakte der EU-Kommission ergänzt werden. Die Offenlegungspflicht reicht weiter als das Verbot selbst. F: Wann darf unverkaufte Ware weiterhin vernichtet werden? A: Nur in eng umgrenzten Fällen, die eine delegierte Verordnung der EU-Kommission vom 9. Februar 2026 abschließend festlegt – etwa bei gefährlichen, beschädigten oder nicht reparierbaren Produkten, bei Fälschungen und Schutzrechtsverletzungen oder wenn eine Spende trotz ernsthafter Bemühungen von keiner Einrichtung angenommen wurde. Jede Ausnahme muss dokumentiert und nachgewiesen werden. F: Was droht bei einem Verstoß? A: Die Sanktionen legt nicht die EU fest, sondern jeder Mitgliedstaat selbst – sie müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. In Deutschland überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder die Einhaltung; die konkreten Bußgeldtatbestände ergeben sich aus dem nationalen Umsetzungsrecht und unterscheiden sich zwischen den Mitgliedstaaten. --- # PPWR: QR-Code und Kennzeichnung für Verpackungen URL: https://solvedpp.com/wissen/ppwr-verpackung-qr-code/ Stand: 2026-09-04 Seit 12. August 2026 gilt die PPWR. Welche Kennzeichnungspflichten für Verpackungen greifen, wann der QR-Code kommt – und was das mit dem DPP zu tun hat. Was die PPWR regelt – und seit wann Die PPWR ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026 allgemein – so bestätigt es auch die EU-Kommission auf ihrer Themenseite zu Verpackungsabfällen, die den Geltungsbeginn im August 2026 gesondert bekannt gegeben hat. Die PPWR löst die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab. Der Unterschied ist mehr als formal: Eine Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ohne nationales Umsetzungsgesetz. Seit dem 12. August 2026 wird Verpackung regulatorisch wie ein Produkt behandelt. Anwendbar sind unter anderem: Stoffbeschränkungen (Artikel 5): Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom zusammen höchstens 100 mg/kg; für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt zusätzlich strenge PFAS-Grenzwerte. Konformitätsnachweis: technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung – für die Verpackung, nicht nur für das verpackte Produkt. Erzeugerangaben (Artikel 15): Name oder Marke, Postanschrift und elektronische Kontaktmöglichkeit, dazu eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer zur Identifikation der Verpackung. Irreführungsverbot: keine Symbole oder Aufschriften, die über Materialeigenschaften, Nachhaltigkeit oder Entsorgungswege täuschen. Registrierung und Plattformpflichten: Erzeuger müssen in den nationalen Registern eingetragen sein, Online-Marktplätze müssen das prüfen. Was seit August 2026 nicht gilt, ist ausgerechnet das, was die meisten mit der PPWR verbinden: das einheitliche Sortier-Label und der QR-Code auf der Verpackung. Beides steht bis heute aus. PPWR-Kennzeichnung ist kein Digitaler Produktpass Diese Verwechslung ist der häufigste Denkfehler in der Praxis. Beide Instrumente arbeiten mit QR-Codes, beide zielen auf Kreislaufwirtschaft, beide stammen aus dem Green Deal – aber sie regeln unterschiedliche Gegenstände: Der Digitale Produktpass nach der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 beschreibt das Produkt: Materialien, Herkunft, Reparaturinformationen, Zertifikate, Kreislauffähigkeit. Die PPWR-Kennzeichnung beschreibt die Verpackung: Materialzusammensetzung, richtige Abfallfraktion, Mehrwegfähigkeit. Ein T-Shirt im Versandkarton kann also am Ende beides tragen: den DPP-Datenträger am Produkt und die PPWR-Kennzeichnung an Polybeutel und Karton. Zwei Rechtsakte, zwei Fristenlogiken, zwei Verantwortungsketten. Merkmal DPP (ESPR) PPWR-Kennzeichnung Rechtsgrundlage VO (EU) 2024/1781 + delegierte Rechtsakte je Produktgruppe VO (EU) 2025/40 + Durchführungsrechtsakte Gegenstand das Produkt die Verpackung Zweck Transparenz über Material, Herkunft, Reparatur, Lebenszyklus korrekte Sortierung und Entsorgung Trägermedium verpflichtend digital: Datenträger führt zu einem Datensatz primär gedrucktes Piktogramm, QR-Code nur in bestimmten Fällen Adressaten Verbraucher, Reparatur- und Recyclingbetriebe, Marktüberwachung Verbraucher an der Tonne, Sortieranlagen Geltungsbereich nur geregelte Produktgruppen grundsätzlich alle Verpackungen im EU-Markt Zeitplan produktgruppenweise, Batterien ab 18.02.2027 Basispflichten seit 12.08.2026, Label frühestens ab 12.08.2028 Welche Rolle Ihr Unternehmen beim Produktpass einnimmt, klärt der Ratgeber Wer ist für den DPP verantwortlich?; die Grundlagen der zugrunde liegenden Verordnung erklärt ESPR einfach erklärt. Welche Kennzeichnungspflichten gelten Artikel 12 der PPWR bündelt die Kennzeichnung und staffelt sie über mehrere Jahre: Ab wann Pflicht 12.08.2026 Erzeugerangaben und Identifikationsnummer, Irreführungsverbot 12.02.2027 Symbole zur erweiterten Herstellerverantwortung (z. B. Grüner Punkt) nur noch digital, nicht mehr aufgedruckt 12.08.2028 – oder 24 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts, je nachdem, was später eintritt harmonisiertes Label zur Materialzusammensetzung, Kennzeichnung des Rezyklatanteils, Ende der alten Materialcodes nach Entscheidung 97/129/EG 12.02.2029 – oder 30 Monate nach dem Durchführungsrechtsakt Mehrweg-Kennzeichnung mit QR-Code noch offen standardisierte digitale Kennzeichnung von Verpackungen mit besorgniserregenden Stoffen Davon getrennt regelt Artikel 13 die Kennzeichnung der Abfallsammelbehälter. Das ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, nicht der Marken – Ziel ist, dass dasselbe Piktogramm auf Verpackung und Tonne erscheint. Der QR-Code auf der Verpackung Eine allgemeine QR-Code-Pflicht für Verpackungen gibt es derzeit nicht – das ist die wichtigste Korrektur an vielen Marktinformationen. Die PPWR sieht digitale Datenträger in klar umrissenen Fällen vor: Mehrwegverpackungen müssen frühestens ab 12.02.2029 einen QR-Code oder einen anderen standardisierten, offenen Datenträger tragen, der über das Mehrwegsystem, Rückgabestellen und die Rückverfolgung informiert. Ergänzend zum Sortier-Label kann ein QR-Code darüber informieren, wohin die einzelnen Verpackungsbestandteile gehören. Die Details legt der Durchführungsrechtsakt fest. Erzeugerangaben dürfen digital erfolgen, wenn die Verpackung physisch zu klein für den Aufdruck ist. Symbole zur Herstellerverantwortung dürfen ab 12.02.2027 ausschließlich digital erfolgen. Besorgniserregende Stoffe sollen über eine standardisierte, offene digitale Kennzeichnungstechnologie ausgewiesen werden. Wichtig für die Planung: Trägt eine Verpackung bereits aufgrund anderer EU-Rechtsakte einen QR-Code, soll dieser mitgenutzt und nicht verdoppelt werden. Ein Datenträger, mehrere Informationsebenen – das spricht dafür, Produkt- und Verpackungsdaten von Anfang an in einer Datenbasis zu führen statt in zwei Projekten. Der überfällige Durchführungsakt Hier beginnt die ehrliche Antwort. Das harmonisierte Label – Piktogramme für Materialzusammensetzung und getrennte Sammlung, die die alten Codes nach Entscheidung 97/129/EG ablösen sollen – existiert noch nicht. Die EU-Kommission war verpflichtet, den zugehörigen Durchführungsrechtsakt (Artikel 12 Absatz 6 und 7 sowie Artikel 13 Absatz 2) bis zum 12. August 2026 zu erlassen. Diese Frist ist verstrichen. Stand 3. September 2026 ist der Rechtsakt nicht veröffentlicht; die Kommission verweist auf zusätzlichen Abstimmungsbedarf mit den Beteiligten, ein Veröffentlichungstermin ist nicht genannt. Rechtlich ist die Folge eindeutig – und für Unternehmen entlastend. Artikel 12 Absatz 1 knüpft die Pflicht an „12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts, je nachdem, was später eintritt”. Die Uhr läuft also erst ab Veröffentlichung: Jeder Monat Verzug in Brüssel verschiebt den verbindlichen Stichtag um denselben Monat nach hinten, die zweijährige Umstellungsfrist bleibt vollständig erhalten. Niemand muss nach einem Standard kennzeichnen, den es nicht gibt. Daraus folgt eine unbequeme, aber nützliche Regel: Wer Ihnen heute fertige PPWR-Piktogramme, verbindliche Layoutvorgaben oder ein garantiertes Stichtagsdatum verkauft, verkauft eine Vermutung. Ein technischer Vorschlag der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) vom Januar 2026 kursiert in der Branche, ist aber nicht rechtsverbindlich und kann sich im finalen Rechtsakt noch ändern. Was gilt für Onlinehändler und Versandverpackung? Für Shopify- und E-Commerce-Händler sind drei Punkte entscheidend. Erstens: Sie sind häufig selbst Erzeuger. Wer Versandkartons befüllt und Ware verschickt, ist für diese Verpackung regulatorisch verantwortlich. Konformitätserklärung, Erzeugerangaben und Registereintrag hängen an Ihnen, nicht am Kartonlieferanten. Vertragliche Abreden können die Kosten verteilen, nicht die Pflicht. Zweitens: Versandverpackung ist nicht ausgenommen. Transportverpackungen sind vom künftigen Materiallabel teilweise befreit – E-Commerce-Verpackungen dagegen ausdrücklich erfasst. Wer den Karton als reine Logistikhülle betrachtet, unterschätzt seinen regulatorischen Status. Drittens: die Leerraumquote. Artikel 24 begrenzt den Leerraum in Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen auf maximal 50 Prozent. Die Grenze gilt ab 1. Januar 2030 beziehungsweise drei Jahre nach Inkrafttreten der Berechnungsvorgaben, die die Kommission bis 12. Februar 2028 vorlegen muss. Füllmaterial wie Luftpolster, Papier oder Chips zählt dabei nicht als gefüllter Raum. Kartongrößen anzupassen ist ein Sortiments- und Logistikprojekt, kein Etikettenprojekt – wer damit 2029 beginnt, beginnt zu spät. Wie sich die Fernabsatz-Informationspflichten beim Produktpass davon unterscheiden, zeigt der Ratgeber DPP im E-Commerce. Was Marken jetzt tun sollten Bestandsaufnahme der Verpackungen. Welche Verpackungsarten setzen Sie ein, aus welchen Materialien, in welchen Mengen, von welchen Lieferanten? Ohne diese Liste ist keine der folgenden Pflichten planbar. Die Pflichten seit 12.08.2026 abarbeiten. Erzeugerangaben, Identifikationsnummer, Konformitätserklärung, Registereintrag – das ist geltendes Recht und wird durch den fehlenden Durchführungsrechtsakt nicht aufgeschoben. Alte Symbole prüfen. Aufgedruckte EPR-Symbole müssen bis 12.02.2027 von der Verpackung verschwinden, die Materialcodes nach 97/129/EG laufen später aus. Beides betrifft heute schon laufende Druck- und Beschaffungszyklen. Materialdaten sauber erfassen. Die Materialzusammensetzung je Verpackungskomponente ist die Datenbasis für das kommende Label – und in derselben Qualität brauchen Sie sie für den Produktpass. Den Durchführungsrechtsakt beobachten statt raten. Legen Sie eine Wiedervorlage an und kalkulieren Sie mit 24 Monaten ab Veröffentlichung. Für die eigenen DPP-Fristen hilft der ESPR-Fristen-Checker; kleine Teams finden im KMU-Fahrplan eine schlankere Herangehensweise. Ein Hinweis zum Schluss: Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung – die Bewertung Ihrer konkreten Verpackungen gehört in fachkundige Hände. Und zur Einordnung in eigener Sache: SolveDPP deckt den Digitalen Produktpass ab, nicht die Verpackungskennzeichnung. PPWR-Piktogramme werden Sie in unserer App nicht erzeugen. Was sich überschneidet, ist die Datenbasis – Materialzusammensetzung, Lieferantenangaben, Rezyklatanteile und Herkunft sind für beide Regelwerke dieselbe Arbeit. Wer diese Daten für den Digitalen Produktpass ohnehin strukturiert erfasst, hat für die PPWR-Kennzeichnung den mühsamsten Teil bereits erledigt. Wie beide Regelwerke im Sortiment einer Marke zusammenspielen, fasst die Branchenseite PPWR und Digitaler Produktpass für Verpackungen zusammen; welche Produktgruppen wann an der Reihe sind, zeigt die Fristen-Übersicht. ## Häufige Fragen F: Was ist die PPWR? A: Die PPWR ist die EU-Verpackungsverordnung – Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und regelt Design, Stoffgehalt, Kennzeichnung, Mehrweg und Recyclingfähigkeit von Verpackungen – vom Getränkebecher bis zum Versandkarton. F: Seit wann gilt die PPWR? A: Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026 allgemein. Seitdem greifen unter anderem Stoffbeschränkungen, die Pflicht zu Erzeugerangaben und Identifikationsnummer, die EU-Konformitätserklärung sowie das Verbot irreführender Kennzeichnungen. Weitere Pflichten folgen gestaffelt bis 2030 und darüber hinaus. F: Braucht jede Verpackung einen QR-Code? A: Nein. Eine allgemeine QR-Code-Pflicht für Verpackungen gibt es nicht. Die PPWR verlangt digitale Datenträger nur in bestimmten Fällen – etwa für Mehrwegverpackungen (frühestens ab 12. Februar 2029), für Symbole zur erweiterten Herstellerverantwortung ab 12. Februar 2027 und ergänzend zum harmonisierten Sortier-Label. Trägt eine Verpackung bereits aufgrund anderer EU-Vorschriften einen QR-Code, soll dieser mitgenutzt statt verdoppelt werden. F: Ist die PPWR-Kennzeichnung ein digitaler Produktpass? A: Nein. Der Digitale Produktpass nach der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 beschreibt das Produkt – Materialien, Herkunft, Reparaturinformationen, Zertifikate. Die PPWR-Kennzeichnung beschreibt die Verpackung – Materialzusammensetzung, richtige Abfallfraktion, Mehrwegfähigkeit. Das sind zwei getrennte Rechtsakte mit eigenen Fristen und eigenen Verantwortlichen. Ein Artikel kann am Ende beide Kennzeichnungen tragen. F: Was gilt für Versandverpackungen im Onlinehandel? A: Wer Versandkartons selbst befüllt, gilt für diese Verpackung regulatorisch als Erzeuger und trägt die Pflichten: Erzeugerangaben, Konformitätserklärung und Eintrag im nationalen Register. E-Commerce-Verpackungen sind vom künftigen harmonisierten Materiallabel nicht ausgenommen. Zusätzlich begrenzt Artikel 24 den Leerraum ab 1. Januar 2030 auf maximal 50 Prozent – Füllmaterial zählt dabei nicht als gefüllter Raum. F: Ab wann gilt das harmonisierte Recycling-Label? A: Das steht noch nicht fest. Artikel 12 Absatz 1 knüpft die Pflicht an den 12. August 2028 oder an 24 Monate nach Inkrafttreten des zugehörigen Durchführungsrechtsakts – je nachdem, was später eintritt. Die EU-Kommission hätte diesen Rechtsakt bis zum 12. August 2026 erlassen müssen, hat die Frist aber verstreichen lassen. Stand 3. September 2026 ist er nicht veröffentlicht; der verbindliche Stichtag verschiebt sich entsprechend nach hinten. ---