ESPR-Fristen richtig einordnen
Der Digitale Produktpass kommt nicht auf einen Schlag, sondern branchenweise – und nicht jede Jahreszahl hat dasselbe Gewicht. Diese Einordnung hilft Ihnen, Ihren eigenen Zeitplan realistisch zu planen.
Warum die Fristen gestaffelt kommen
Es gibt keinen einzelnen Stichtag, ab dem der Digitale Produktpass für alle gilt. Die EU führt ihn produktgruppenweise ein: Für jede Gruppe wird ein eigener delegierter Rechtsakt unter der Ökodesign-Verordnung (ESPR) erlassen, der festlegt, welche Daten der Pass enthalten muss.
Parallel dazu laufen zwei eigene Regelwerke: Die EU-Batterieverordnung bringt den Batteriepass mit einem festen Datum, und die EU-Spielzeugverordnung führt den Produktpass als Ersatz für die Konformitätserklärung ein. Wer beide Produktgruppen im Sortiment hat, plant also gegen unterschiedliche Rechtsgrundlagen.
Fix oder erwartet – warum der Unterschied zählt
Nur wenige Termine stehen tagesgenau fest. Bei den ESPR-Produktgruppen bezeichnen die Jahreszahlen den erwarteten Zeitpunkt, ab dem der delegierte Rechtsakt wirksam wird. Verbindlich wird die Pflicht erst mit dem Erlass des Rechtsakts plus Übergangsfrist – in der Regel 18 Monate.
Für die Praxis heißt das: Ein erwartetes Jahr kann sich verschieben, die Richtung aber nicht. Wer erst mit dem Rechtsakt startet, hat die Übergangsfrist als gesamtes Projektbudget – für Datenerhebung entlang der Lieferkette ist das erfahrungsgemäß knapp.
Batterien: die erste harte Deadline
Der 18. Februar 2027 ist der einzige Termin in dieser Übersicht, der tagesgenau feststeht und eine echte DPP-Pflicht auslöst. Ab dann braucht jede EV-, Industrie- (über 2 kWh) und LMT-Batterie einen digitalen Batteriepass.
LMT steht für Light Means of Transport und trifft damit direkt E-Bike- und E-Scooter-Marken. Erfasst werden müssen unter anderem Zellchemie, Kapazität, CO₂-Fußabdruck, Recyclinganteile und Konformitätsnachweise.
Spielzeug: Produktpass statt Konformitätserklärung
Die EU-Spielzeugverordnung 2025/2509 ist beschlossen; ihre Besonderheit ist, dass der Produktpass die bisherige Konformitätserklärung ablöst. Für Spielzeugmarken ist der DPP damit keine zusätzliche Pflicht, sondern die neue Form eines Nachweises, den sie ohnehin führen.
Die Pflicht greift nach Ablauf der Übergangsfrist um 2030. Viele Hersteller bereiten sich früher vor, weil ihre zentralen Sicherheitsnachweise davon abhängen.
Elektronik: gestaffelter Rollout statt Stichtag
Elektronik und Haushaltsgeräte kommen nicht über einen einzelnen Termin in den Produktpass, sondern über den Energielabel-Carryover: Geschirrspüler ab 2026, Kühlgeräte und EV-Ladegeräte ab 2028, Smartphones und Tablets ab 2030.
Dazu kommen die horizontalen Reparierbarkeits-Anforderungen der ESPR ab 2027. Für Elektronikhersteller lohnt es sich deshalb, die Datenstruktur einmal sauber aufzubauen und dann pro Produktgruppe zu erweitern.
Wie dieser Checker rechnet
Bei Terminen mit festem Tagesdatum – dem Vernichtungsverbot am 19. Juli 2026 und dem Batteriepass am 18. Februar 2027 – zeigt der Countdown Jahre, Monate und Tage. Er wird beim Seitenaufruf einmal berechnet, nicht sekündlich hochgezählt.
Bei allen anderen Terminen gibt es kein veröffentlichtes Tagesdatum. Der Checker rechnet dort gegen den 1. Juli des genannten Jahres, weist diese Annahme im Ergebnis sichtbar aus und zeigt nur Jahre und Monate. Eine tagesgenaue Frist zu suggerieren, wo keine existiert, wäre irreführend.