Was seit dem 12. August 2026 gilt
Stoffbeschränkungen, Erzeugerangaben, EU-Konformitätserklärung, Registrierung und Marktplatzpflichten sind bereits anwendbar – geltendes Recht, keine Ankündigung.
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt seit dem 12. August 2026 – Stoffgrenzwerte, Erzeugerangaben und EU-Konformitätserklärung sind bereits Pflicht. Das harmonisierte Materiallabel fehlt dagegen bis heute. Diese Seite ordnet ein, was jetzt gilt, was noch aussteht und wo der Digitale Produktpass endet und die PPWR-Kennzeichnung beginnt.
Die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 ist seit dem 12. August 2026 allgemein anwendbar. Seitdem gelten unter anderem die Stoffbeschränkungen nach Artikel 5, die Erzeugerangaben mit Typen-, Chargen- oder Seriennummer nach Artikel 15, die EU-Konformitätserklärung, das Verbot irreführender Kennzeichnung, die Registrierungspflicht der Erzeuger und die Prüfpflichten für Online-Marktplätze nach Artikel 45. Offen ist ausgerechnet das bekannteste Element: Das harmonisierte Label für Material und Recyclingfähigkeit setzt einen Durchführungsrechtsakt der EU-Kommission voraus, der bis zum 12. August 2026 hätte vorliegen müssen. Stand September 2026 ist er nicht erlassen. Die verbindliche Anwendung beginnt erst 24 Monate nach seinem Inkrafttreten und verschiebt sich damit nach hinten. QR-Codes für Mehrwegverpackungen nach Artikel 12 Absatz 2 greifen frühestens ab dem 12. Februar 2029.
Die PPWR-Kennzeichnung ist kein Digitaler Produktpass. Der DPP nach der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 beschreibt das Produkt: Materialien, Herkunft, Reparaturinformationen, Nachweise. Die PPWR-Kennzeichnung beschreibt die Verpackung: Materialzusammensetzung, richtige Abfallfraktion, Mehrwegfähigkeit. Zwei Rechtsakte, zwei Fristenlogiken, zwei Verantwortungsketten. Die Überschneidung liegt in den zugrunde liegenden Materialdaten – und die pflegen Sie in SolveDPP ohnehin für den Produktpass. SolveDPP erstellt den Produktpass; die PPWR-Kennzeichnung Ihrer Verpackung übernimmt die Software nicht.
Stoffbeschränkungen, Erzeugerangaben, EU-Konformitätserklärung, Registrierung und Marktplatzpflichten sind bereits anwendbar – geltendes Recht, keine Ankündigung.
Materialzusammensetzung, Rezyklatanteile und Herkunft liegen im Produktpass ohnehin vor. Dieselbe Datenbasis nutzen Sie für Ihre Verpackungsdokumentation weiter.
Das Irreführungsverbot trifft auch Aussagen auf der Verpackung. Mit prüfbaren Material- und Rezyklatdaten belegen Sie, was Sie auszeichnen.
Rezyklatanteile, Materialtrennung und Rücknahmewege nachvollziehbar bereitstellen – im Produktpass, für Kundinnen und Handel jederzeit abrufbar.
Jeder Artikel erhält eine öffentliche DPP-Seite mit QR-Code. Das ist der Datenträger des Produktpasses – nicht das künftige PPWR-Sortierlabel.
SolveDPP erstellt den Digitalen Produktpass nach der ESPR. Sortier-Label, Piktogramme und Registrierung nach der PPWR bleiben ein eigener Vorgang in Ihrem Unternehmen.
Das Beispiel zeigt die öffentliche DPP-Seite einer Versandverpackung, wie Kundinnen, Handel und Behörden sie per QR-Code sehen – die PPWR-Kennzeichnung selbst bleibt davon getrennt.
Jeder Artikel erhält eine eigene DPP-URL – erreichbar ohne App und ohne Login.
Faserarten, Rezyklatanteil und Hilfsstoffe nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
Zertifikate und Prüfberichte liegen als belastbare Nachweise am Artikel.
Name, Marke und Artikelnummer eindeutig zugeordnet – mit QR-Code für den Produktpass.
Produktionsschritte von der Papierherstellung bis zur Konfektion – transparent je Station.
Abfallfraktion und Recyclingfähigkeit als Datengrundlage – die PPWR-Kennzeichnung bleibt ein eigener Schritt.
Von der Datenerfassung bis zum QR-Code am Produkt: SolveDPP führt Ihr Team strukturiert durch den DPP-Prozess – ohne Tabellen-Chaos und ohne eigenes IT-Projekt.
Produkt-, Material- und Lieferkettendaten pro Artikel erfassen – manuell, per CSV- oder Shopify-Import. KI-Auto-Complete füllt wiederkehrende Felder vor.
Die Feldvalidierung prüft die Pflichtangaben der jeweiligen Verordnung und weist auf Lücken hin – bevor der Produktpass veröffentlicht wird. Alle Änderungen bleiben versioniert.
Jeder Artikel erhält eine öffentliche DPP-Seite mit QR-Code. Endkundinnen, Handel und Behörden sehen die Nachweise direkt am Produkt.
Die Verordnung (EU) 2025/40 ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und seit dem 12. August 2026 allgemein anwendbar. Seitdem greifen unter anderem die Stoffbeschränkungen nach Artikel 5, die Erzeugerangaben nach Artikel 15, die EU-Konformitätserklärung, das Verbot irreführender Kennzeichnung, die Registrierungspflicht sowie die Prüfpflichten für Online-Marktplätze nach Artikel 45. Weitere Pflichten folgen gestaffelt bis 2030 und darüber hinaus.
Nein. Eine allgemeine QR-Code-Pflicht für Verpackungen gibt es nicht. Für Mehrwegverpackungen sieht Artikel 12 Absatz 2 einen digitalen Datenträger frühestens ab dem 12. Februar 2029 vor. Das harmonisierte Label für Material und Recyclingfähigkeit hängt an einem Durchführungsrechtsakt, den die EU-Kommission bis zum 12. August 2026 hätte erlassen müssen; Stand September 2026 liegt er nicht vor. Die Pflicht beginnt erst 24 Monate nach dessen Inkrafttreten, der Stichtag verschiebt sich also. Details dazu stehen im Wissensbeitrag PPWR: QR-Code und Kennzeichnung für Verpackungen.
Nein, und diese Verwechslung ist der häufigste Denkfehler in der Praxis. Der Digitale Produktpass nach der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 beschreibt das Produkt, die PPWR-Kennzeichnung beschreibt die Verpackung. Es sind zwei getrennte Rechtsakte mit eigenen Fristen und eigenen Verantwortlichen. Ein Artikel kann am Ende beides tragen: den DPP-Datenträger am Produkt und die PPWR-Kennzeichnung an Polybeutel und Karton. Was ein Digitaler Produktpass ist und welche Pflichten im Online-Shop daraus folgen, erklären die Grundlagenbeiträge Digitaler Produktpass und DPP im E-Commerce.
Sehen Sie in einer Demo, wie SolveDPP Material-, Herkunfts- und Rezyklatdaten Ihres Sortiments dokumentiert – die Datenbasis, auf der auch Ihre Verpackungsdokumentation aufsetzt.