Akku: harte Frist 18.02.2027
Für LMT-Batterien – also E-Bike- und E-Scooter-Akkus – ist der Batteriepass ab dem 18. Februar 2027 verpflichtend. Dieses Datum ist gesetzt, nicht erwartet.
Beim E-Bike greifen zwei verschiedene Regelwerke. Der Akku fällt unter die EU-Batterieverordnung und braucht ab dem 18. Februar 2027 einen Batteriepass – ein festes Datum. Das Fahrrad selbst fällt nicht darunter: Für es gelten die horizontalen ESPR-Anforderungen, ein delegierter Rechtsakt ist dafür bislang nicht verabschiedet. Mit SolveDPP dokumentieren Sie beides sauber getrennt.
Diese Trennung wird in der Praxis regelmäßig übersehen. Der Akku eines E-Bikes ist eine LMT-Batterie (Light Means of Transport) im Sinne der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 – für ihn ist der digitale Batteriepass ab dem 18. Februar 2027 verpflichtend. Dieses Datum steht fest. Das Fahrrad selbst ist dagegen keine benannte ESPR-Produktgruppe: Es fällt unter die horizontalen Anforderungen der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 zu Reparierbarkeit und Rezyklatanteilen, ein delegierter Rechtsakt dafür ist bislang nicht verabschiedet und es gibt folglich keine Frist. Für Sportartikel gilt dasselbe: Sie gehören nicht zu den vorrangigen Produktgruppen des ersten ESPR-Arbeitsplans; ob und wann sie erfasst werden, ist offen. Wer ein E-Bike verkauft, hat also eine verbindliche Frist für ein Bauteil und keine für das Gesamtprodukt.
Für den Akku gibt die EU-Batterieverordnung die Pflichtangaben vor: Zellchemie, Kapazität, CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteile und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Für Rahmen und Komponenten ist der Umfang noch nicht festgelegt. Sinnvoll dokumentierbar sind schon heute Rahmenmaterial und -herkunft, die Rückverfolgbarkeit der Komponenten, Ersatzteil- und Reparaturinformationen sowie der Anteil an recyceltem Aluminium oder Carbon. Beides veröffentlichen Sie mit SolveDPP getrennt und per QR-Code am Produkt.
Für LMT-Batterien – also E-Bike- und E-Scooter-Akkus – ist der Batteriepass ab dem 18. Februar 2027 verpflichtend. Dieses Datum ist gesetzt, nicht erwartet.
Für Fahrräder und Sportartikel existiert bislang kein verabschiedeter ESPR-Rechtsakt und damit keine Frist. Wir nennen keine – wir halten die Datenbasis bereit.
Rahmenmaterial, Herkunft und der Anteil an recyceltem Aluminium oder Carbon lassen sich bereits heute strukturiert und einheitlich dokumentieren.
Komponenten rückverfolgbar hinterlegen, Ersatzteilverfügbarkeit und Reparaturanleitungen bereitstellen – ein starkes Argument im D2C-Verkauf.
Rad und Akku erhalten je eine öffentliche Passseite mit QR-Code – für Kundinnen, Werkstätten und Behörden gleichermaßen nutzbar.
Batteriepass und Produktpass folgen unterschiedlichen Pflichtfeldern. SolveDPP validiert beide Datenmodelle getrennt und versioniert jede Änderung.
Das Beispiel zeigt die öffentliche DPP-Seite eines E-Bikes, wie Endkundinnen, Werkstätten und Behörden sie per QR-Code sehen – der Akku führt zusätzlich einen eigenen Batteriepass.
Jeder Artikel erhält eine eigene DPP-URL – erreichbar ohne App und ohne Login.
Rahmenmaterial, Komponenten und der Anteil an recyceltem Aluminium aufgeschlüsselt.
Prüfnachweise nach EN 15194 und CE-Konformität liegen direkt am Produkt.
Name, Marke und Rahmennummer eindeutig zugeordnet – mit QR-Code am Rahmen.
Produktionsschritte von der Rahmenfertigung bis zur Endmontage – transparent je Station.
Der Akku führt als LMT-Batterie ab dem 18. Februar 2027 einen eigenen Batteriepass.
Von der Datenerfassung bis zum QR-Code am Produkt: SolveDPP führt Ihr Team strukturiert durch den DPP-Prozess – ohne Tabellen-Chaos und ohne eigenes IT-Projekt.
Produkt-, Material- und Lieferkettendaten pro Artikel erfassen – manuell, per CSV- oder Shopify-Import. KI-Auto-Complete füllt wiederkehrende Felder vor.
Die Feldvalidierung prüft die Pflichtangaben der jeweiligen Verordnung und weist auf Lücken hin – bevor der Produktpass veröffentlicht wird. Alle Änderungen bleiben versioniert.
Jeder Artikel erhält eine öffentliche DPP-Seite mit QR-Code. Endkundinnen, Handel und Behörden sehen die Nachweise direkt am Produkt.
Der Akku ja, das Rad nein. Ab dem 18. Februar 2027 ist für LMT-Batterien – dazu zählen E-Bike- und E-Scooter-Akkus – ein digitaler Batteriepass nach der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 verpflichtend. Das Fahrrad als Gesamtprodukt ist davon nicht erfasst. Alle Anforderungen an den Akku beschreibt die Seite Digitaler Batteriepass für E-Bikes & Akkus.
Ja, aber ohne Stichtag. Fahrräder fallen unter die horizontalen Anforderungen der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781, etwa zu Reparierbarkeit und Rezyklatanteilen. Ein delegierter Rechtsakt speziell für Fahrräder ist bislang nicht verabschiedet, und ohne ihn gibt es keine konkrete Pflicht und keine Frist. Welche Produktgruppen bereits ein Datum haben, zeigt Alle DPP-Fristen im Überblick.
Sportartikel sind keine benannte vorrangige Produktgruppe der ESPR. Es gibt für sie derzeit weder einen delegierten Rechtsakt noch einen angekündigten Stichtag; über spätere Arbeitspläne der EU-Kommission können sie erfasst werden, sicher ist das nicht. Wir nennen deshalb bewusst kein Datum. Ob Ihr Sortiment schon heute betroffen ist, klärt der ESPR-Fristen-Checker in wenigen Schritten.
Sehen Sie in einer Demo, wie SolveDPP den Batteriepass bis Februar 2027 vorbereitet und die Produktdaten von Rahmen und Komponenten gleich mit erfasst.