# Datenanfrage für den Digitalen Produktpass (DPP)

Diese Vorlage richtet sich an Ihre Lieferanten. Kopieren Sie den Text unterhalb der
Linie in eine E-Mail, ergänzen Sie die eckigen Platzhalter und hängen Sie die
passende Tabelle (dpp-lieferantenfragebogen.csv) an.

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Betreff: Datenanfrage zum Digitalen Produktpass – [Ihr Firmenname]

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) sowie – je nach Produktgruppe –
weiterer EU-Verordnungen sind wir als Inverkehrbringer verpflichtet, für unsere
Produkte einen Digitalen Produktpass (DPP) bereitzustellen. Der Produktpass macht
Angaben zu Material, Herkunft, Zertifikaten und Kreislauffähigkeit nachvollziehbar
– für Behörden und zunehmend auch für unsere Kundinnen und Kunden.

Für die von Ihnen gelieferten Artikel bzw. Komponenten benötigen wir dafür die in
der beigefügten Tabelle abgefragten Angaben. Bitte füllen Sie eine Zeile pro
Materialkomponente aus – ein Artikel kann also mehrere Zeilen benötigen (zum
Beispiel Obermaterial, Futter und Verschluss getrennt). Liegt Ihnen eine Angabe
nicht vor, tragen Sie bitte „unbekannt” ein, statt das Feld leer zu lassen – das
lässt sich gezielt nachverfolgen, eine Leerstelle nicht.

Wir bitten um Rückmeldung bis zum: [Datum einsetzen]

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an: [Name, E-Mail, Telefon]

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Firma]

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## Erklärung der Felder

Falls Sie zum ersten Mal von einem Digitalen Produktpass hören: Hier finden Sie zu
jeder Spalte der Tabelle eine kurze Erklärung, was einzutragen ist.

**Artikelnummer** – Die Artikel- oder SKU-Nummer Ihres Kunden, wie sie auch auf
Lieferschein und Rechnung steht. Verknüpft Ihre Angaben eindeutig mit dem
richtigen Artikel.

**Produktname** – Die Bezeichnung des Produkts, für das die Angaben gelten.

**Komponente/Bauteil** – Der Teil des Produkts, auf den sich die Zeile bezieht,
z. B. Obermaterial, Sohle, Verschluss, Gehäuse, Akku. Bitte pro Bestandteil eine
eigene Zeile anlegen.

**Materialbezeichnung** – Das verwendete Material oder der Rohstoff, möglichst mit
gängiger Bezeichnung (z. B. Polyester, Baumwolle, Aluminium, Polyacetal).

**Materialanteil %** – Anteil dieses Materials am Gewicht der genannten
Komponente, in Prozent. Die Anteile je Komponente sollten in Summe 100 % ergeben.

**Lieferant** – Ihr Firmenname bzw. der Name des Werks, das diese Komponente
tatsächlich fertigt.

**Herstellungsland** – Das Land, in dem die Komponente hergestellt bzw. das
Material gewonnen oder verarbeitet wurde.

**Produktionsstandort (Ort)** – Stadt oder Region der Produktionsstätte, wenn
bekannt.

**Zertifikat/Norm** – Zertifizierungen oder Normen, die für Material oder
Herstellung vorliegen (z. B. GRS, OEKO-TEX, FSC, ISO 14001, bluesign). Bitte nur
Zertifikate angeben, die Sie auf Anfrage auch als Nachweis vorlegen können.

**Zertifikatsnummer** – Die Kenn- oder Lizenznummer des Zertifikats.

**Gültig bis** – Ablaufdatum des Zertifikats (Format TT.MM.JJJJ).

**Rezyklatanteil %** – Anteil an recyceltem Material an dieser Komponente, in
Prozent. Bitte 0 eintragen, wenn nicht zutreffend, statt das Feld leer zu lassen.

**Besorgniserregende Stoffe (SVHC)** – Ob die Komponente Stoffe der
SVHC-Kandidatenliste nach der REACH-Verordnung über dem Schwellenwert von
0,1 Massenprozent enthält, und wenn ja, welche. Ohne konkrete Angabe bitte
„unbekannt” eintragen.

**Reparierbarkeit/Ersatzteile** – Ob die Komponente austauschbar ist, ob
Ersatzteile verfügbar sind und für welchen Zeitraum.

**Entsorgungs-/Rücknahmehinweis** – Wie die Komponente am Lebensende zu entsorgen
ist oder ob es ein Rücknahmeprogramm gibt.

**Bemerkung** – Platz für alles, was die übrigen Spalten nicht abdecken, z. B.
Einschränkungen einer Angabe oder Verweise auf beigefügte Nachweise.

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## Kurz erklärt: Was ist ein Digitaler Produktpass?

Der Digitale Produktpass ist ein von der EU vorgeschriebener, digital abrufbarer
Datensatz zu einem Produkt – erreichbar meist über einen QR-Code auf dem Produkt
oder der Verpackung. Er macht Angaben zu Material, Herkunft, Reparierbarkeit und
Entsorgung nachvollziehbar, die heute oft nur verstreut in der Lieferkette
vorliegen. Die Pflicht ergibt sich aus der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR,
Verordnung (EU) 2024/1781) und ergänzenden, produktgruppenspezifischen
Rechtsakten. Als Lieferant sind Sie in der Regel nicht selbst zur Erstellung
eines Produktpasses verpflichtet – Ihre Angaben liefern aber die Datengrundlage,
die Ihr Kunde als Inverkehrbringer dafür benötigt.
